Canadian Centre for Science and Education Vs. Beall's List

Inside Higher Ed berichtet über das Vorgehen eines Verlags (Canadian Centre for Science and Education) gegen die auch hier schon erwähnte Beall’s List of Predatory Publishers.

Ist es neuerdings Mode, Biblioblogger zu verklagen, wenn sie Verlage kritisieren? Auf so ein Niveau ist in D-A-CH noch kein Verlag gesunken, oder?

Das Canadian Centre for Science and Education kannte ich bislang übrigens nicht. Jetzt schon. Debora Weber-Wulff kennt das Center übrigens auch.

Lässt Lindner Links löschen?

FDP-Politiker lässt kritische Links per Anwalt löschen:

FDP-Nachwuchshoffnung Lindner geht gegen Links vor, die auf einen seiner Ansicht nach rechtsverletzenden Artikel verweisen.

Ja, sind denn gerade Streisand-Wochen? Die Intervention hat rasch dazu geführt, dass sie in Wikipedia einen eigenen Abschnitt erhalten hat. Wenn man bedenkt, dass sich der Artikel, um den es ursprünglich ging, mit angeblichen Wikipedia-Manipulationen durch Lindners Büro beschäftigt hat, nicht ganz unwitzig.

Die Edwin-Mellen-Petition

Kann das sein? Es sind tatsächlich erst knapp 1500 Unterschriften zusammengekommen?

Infobib alleine hat einige hundert Besucher pro Tag. Viele davon über Suchmaschinen, aber es bleibt sicherlich noch eine erkleckliche Anzahl an gezielten und interessierten Besuchern aus dem Bibliothekswesen und anliegenden Gebieten übrig. Die drei anderen Blogs haben sicherlich nicht weniger Besucher.

Sicher, es ist eine eher symbolische Geste, diese Online-Petition zu unterzeichnen. Aber ist das Anliegen Euch KollegInnen nicht wichtig genug, um die paar Sekunden für die symbolische Unterstützung zu opfern? Man muss seinen Namen auf der Webseite nicht einmal anzeigen lassen!

Worum es geht: Dale Askey (und seine Hochschule) wird von Edwin Mellen Press auf eine Summe in Millionenhöhe verklagt, weil er die Publikationen des Verlags kritisiert hat. Das betrifft uns alle! Und wohlgemerkt nicht nur Bibliotheksblogger, sondern jeden, der auch weiterhin frei seine Meinung über Veröffentlichungen und Verlage äußern will.

Hier geht es zur Petition.

Edwin-Mellen-Verlag verklagt Bibliothekar auf Schadenersatz in Millionenhöhe

Dale Askey, den viele der hier Lesenden unter anderem vom einen oder anderen Bibcamp oder auch durch sein Blog kennen, wurde vom Verlag Edwin Mellen verklagt. Die Geschichte ganz knapp zusammengefasst:

  1. Dale Askey kritisiert den Verlag.
  2. Zwei Jahre später verklagt der Verlag Dale Askey und dessen Universität auf insgesamt 4,5 Millionen US$ Schadenersatz.

Inside Higher Ed beschreibt es es etwas detaillierter:

Edwin Mellen Press, an academic publisher with offices in upstate New York and Britain, filed two lawsuits in June in Ontario’s Superior Court. The first implicates Askey and McMaster, his current employer and employer for some of the time the blog post was live, as “vicariously liable” for his statements, and claims libel and exemplary damages in the amount of $3.5 million. A second suit, filed against Askey alone, claims more than $1 million in similar damages (the individual suit names Herbert Richardson, press founder, as plaintiff and alleges additional, defamatory remarks directed against him personally on the blog).

Es gibt schon eine an Mellen gerichtete Petition, die den Verlag auffordert, die Klage fallen zu lassen. Und seine Uni hat sich glücklicherweise hinter Dale gestellt:

In its Statement on Academic Freedom, McMaster University affirms the right of the academic community to engage in full and unrestricted consideration of any opinion. Beyond this commitment to teach and learn unhindered by non-academic constraints, the University strongly supports the exercise of free speech as a critical social good.

For this reason, McMasterUniversity has for more than eighteen months rejected all demands and considerable pressure from the Edwin Mellen Press to repudiate the professional opinions of university librarian Dale Askey, notwithstanding the fact that those opinions were published on his personal blog several months before he joined McMaster.

Because of our respect for individual freedom of speech, the University finds itself today a co-defendant with Mr. Askey in a legal action brought by the Edwin Mellen Press.

The University will continue to rigorously defend its commitment to academic freedom and freedom of speech as the case proceeds before the courts.

Dem ist wenig hinzuzufügen. Außer der Hoffnung, dass der Verlag Edwin Mellen demnächst mal nachschlägt, was denn der Streisand-Effekt ist. Das Vorgehen des Verlags ist komplett unakzeptabel und hoffentlich auch in Kanada ohne Aussicht auf Erfolg. Wenn Mellen damit durchkäme, wäre (nicht nur bibliothekarische) Kritik an Verlagen und deren Produkten in Zukunft mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden.

[via BoingBoing und Archivalia]

Demolux verklagt Bibliotheksblogger (oder auch nicht?)

In Netbib las ich gerade, dass der mir bislang unbekannte Hersteller für Computermöbel Demolux (Slogan: “Sicher ist besser”) juristisch gegen das Schulbibliotheksblog Basedow1774 vorgeht. Oder auch nicht. Dem Blogger Günter K. Schlamp wurde anscheinend per Einschreiben (mit Rückschein; sicher ist besser!) zugestellt, aus dem Susanne Drauz zitiert:

In dem Einschreiben mit Rückschein steht wörtlich: “Wir haben deshalb am 21.07.2009 Strafanzeige erstattet” – gegen wen steht da wirklich nicht.

Das Ursprungsposting und die interessante Debatte in den Kommentaren findet man direkt bei Basedow1764.

Kunden zu verklagen (oder zumindest den Eindruck zu erwecken) ist sicherlich nicht die eleganteste Art, sein Unternehmen durch die Wirtschaftskrise zu führen, aber auf jeden Fall eine originelle Form der Öffentlichkeitsarbeit. Oder auch nicht.

Update: Hier noch das besagte Einschreiben (PDF). Ich käme mir auch verklagt vor.