Elektronische Subito-Kopie nur noch mit DRM

Via Netbib und Library Mistress stieß ich gerade auf Subitos Bedingungen für die Lieferung von geschützten Dokumenten gestoßen.

Die Lieferung von Kopien per E-Mail erfolgt unter Einsatz das DRM-System, wenn subito mit dem Verlag der Publikation, aus der der Kunde eine Kopie bestellen will, einen Lizenzvertrag geschlossen hat. Dies erkennt der Kunde daran, dass im Online-Dialog der Zeitschriftensuche eine gesonderte Lizenzgebühr für die Kopienbestellung ausgewiesen wird.

Zu DRM habe ich mich hier ja schon oft genug ausgelassen. Und Harald Müller mit dem Subito-Rahmenvertag.

Die Benachrichtigung zur Abholung des Dokuments erfolgt per Email bzw. ist im Bestellverfolgungssystem ersichtlich. Die geschützte Grafikdatei darf lokal gespeichert werden. Bestellung und Abholung müssen auf ein- und demselbem Rechner erfolgen.

Das ist ja genauso praktisch, wie die Beschränkung, eine Aufsatzkopie nur auf ein- und demselbem Schreibtisch umzublättern. Damit wären wir ungefähr bei der Benutzerfreundlichkeit der Onleihe angekommen.

Das DRM-System beschränkt die Nutzbarkeit der per E-Mail gelieferten Kopie wie folgt: Der Kunde darf das Dokument zehnmal auf ein- und demselben Rechner ansehen und zweimal ausdrucken.

Wie Library Mistress schrieb:

Gut, dass ich das Dokument nicht aus Versehen zuhause aufgemacht habe, wo ich im Moment keinen Drucker habe, sonst hätte ich jetzt die sieben Euro gleich nochmal zahlen müssen…

Der nächste Unsinn:

Nach Ablauf eines Monats nach Versand der E-Mail kann das Dokument nicht mehr angesehen und nicht mehr gedruckt werden.

Super. Ich bezahle also für eine elektronische Kopie, die sich nach einem Monat in Datenschrott verwandelt. Das heißt, wenn ich mir ein Archiv anlegen möchte, zum Beispiel um Volltextrecherchen anzustellen, bin ich gezwungen, die Subito-AGB zu brechen. Mich würde es sehr wundern, wenn nicht wenigstens die Hälfte der technisch versierten Subito-Kunden dies binnen kürzester Zeit für normal halten wird.

Voraussetzung: Einmalige Installation eines Plugin
Zur Ansicht und zum Druck der geschützten Dokumente ist die einmalige Installation eines Plugin notwendig.

Ach, Software muss ich auch noch installieren? Es handelt sich übrigens um ein Adobe-Plugin. Was dann vermutlich auch heißt, dass ich freie Alternativen wie Foxit nicht einsetzen kann, wenn ich per Subito gemietete Dokumente einsehen möchte.

Mein Beileid an alle, die auf Subito aus dem einen oder anderen Grund angewiesen sind. Ich nutzte es bislang nur ein paar Mal beruflich und werde mir in Zukunft sehr genau überlegen, ob ich Bibliotheksbenutzern so einen Murks noch ruhigen Gewissens empfehlen kann.

MdB Heinz Schmitt (SPD) rechtfertigt forschungsfeindliche Änderungen am Urheberrecht

Stephan Färber beklagt auf Abgeordnetenwatch die Auswirkungen des neuen Urheberrechts. Auf eine Bestellanfrage bekam er folgende Antwort von seiner Bibliothek:

Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz führen ab dem 01.01.2008 zu einer wesentlichen Einschränkung der Lieferbedingungen im bibliothekarischen Fernleihverkehr. Da § 53a UrhG die Voraussetzungen für die Lieferungen elektronischer Dokumente nur unbestimmt regelt, müssen die am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken zunächst auf die elektronische Auslieferung verzichten. Aus diesem Grund wird es bis auf Weiteres von bestellten Aufsätzen nur noch Kopien als Papierausdruck in den Bibliotheken geben.

Technischer Hinweis: aufgrund der Einführung des Papier- und Postversands muss mit einer Verzögerung bei den Lieferzeiten gerechnet werden. Die damit verbundenen Nachteile bedauern wir sehr und bitten um Verständnis.

Er sieht sich in seiner Forschungsarbeit behindert und fühlt sich zu Recht in steinzeitliche Bedingungen versetzt. Nun richtet er die Frage, ob Nachbesserung in Sicht ist, an Heinz Schmitt (SPD), Mitglied des Bundestages, Wirtschaftsingenieur und Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Seine Antwort (ebd.) ist durchaus lesenswert. Das Gesetz sei notwendig gewesen, um neuen multimedialen Möglichkeiten gerecht zu werden.

Das Gesetz erlaubt öffentlichen Bibliotheken erstmals, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken herzustellen und diese auch auf elektronischem Wege zu versenden. Grundsätzlich ist das für die Studentinnen und Studenten eine erhebliche Verbesserung.

Interessanter Standpunkt, mit dem Herr Schmitt vermutlich außerhalb seines Ausschusses allein auf weiter Flur stehen dürfte. Er sah sich in der Pflicht, Autoren die Möglichkeit zu geben, ihre Produkte zu vermarkten.

Dabei war für mich und meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion im Bildungsausschuss von Anfang an wichtig, dass Bildung und Wissenschaft durch diese Einschränkung nicht behindert werden. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, diese Regelung möglichst nutzerfreundlich und praktikabel zu gestalten.

Er war dafür, und er hat sich dafür eingesetzt. Immerhin macht er

keinen Hehl daraus, dass ich mir für Bildung, Wissenschaft und Forschung noch mehr Freiheit gewünscht hatte. Soweit ich weiß, sehen das auch meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion so. Wir wollen ein Urheberrecht, das gezielt auf die Bedürfnisse und Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung eingeht. Derzeit stehen wir aber erst am Anfang und wir freuen uns über jede Unterstützung.

Lieber Herr Schmitt, wenden Sie sich doch bitte an die Damen und Herren vom Urheberrechtsbündnis. Dort können Sie unter anderem erfahren, was das Gesetz, für dass auch Sie verantworltich sind, für Auswirkungen hat.

Medinfo über Subito

Die Leserschaft von Medinfo und Infobib überschneidet sich sicherlich zu einem gewissen Teil. Für alle anderen: Wer sich über die merkwürdige Neuregelung des Subito-Lieferdienstes informieren möchte, dem sei ein regelmäßiger Klick auf das Medinfo-Tag Subito empfohlen. Oliver Obst informiert eben dort ausführlich und oft schneller als Subito selbst.

Ohne Worte: Urheberrecht für Bundesrat nicht umstritten

Via Bibliotheksrecht:

Wir kommen zu Punkt 11: Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Drucksache 582/07, zu Drucksache 582/07) Wortmeldungen liegen nicht vor.

Eine Empfehlung auf Anrufung des Vermittlungsausschusses oder ein entsprechender Landesantrag liegt nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat einen solchen Antrag n i c h t stellt.

Wir haben nun noch über eine Entschließung entsprechend Ziffern 2 und 3 der Ausschussempfehlungen zu befinden. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 2! – Das ist die Mehrheit. Ziffer 3 mit Ausnahme des letzten Spiegelstrichs! – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Bitte das Handzeichen für den letzten Spiegelstrich von Ziffer 3! – Auch das ist die Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.

Quelle: Bundesrat, Stenografischer Bericht, 836. Sitzung, Berlin, Freitag, den 21. September 2007, S. 268.

Nur Gegner eines funktionierenden Wissenschaftsbetriebs können dies wirklich gutheißen. Aus einer Pressemitteilung des Urheberrechtsbündnisses:

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ bedauert, dass der Bundesrat die Chancen der Verbesserung des Zweiten Korbs über den Vermittlungsauschuss ausgelassen hat, sieht sich aber in der Kritik des Bundesrats an dem Gesetz weitgehend mit ihm einig. Der Bundesrat setzt bezüglich der Interessen von Bildung und Wissenschaft offenbar auf den Dritten Korb. Das Aktionsbündnis wird sich dabei selbstverständlich einbringen und erwartet, neben anderen Verbesserungen, dass auch im Urheberrecht die Weichen für Open Access gestellt werden. Die kommerziellen, durch das Urheberrecht geschützten Verwertungsmodelle erweisen sich für Bildung und Wissenschaft als zunehmend ungeeignet.

Wie ungeeignet, werden wir bald feststellen müssen. Jammern und Wehklagen bitte an diese Dame:

Brigitte Zypries, SPD MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Email, WWW

Mailaktion zur Urheberrechtsänderung morgen im Bundestag

Text&Blog-Markus macht aufmerksam:

Als Unterzeichner der Göttinger Erklärung zum «Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft» bin ich auch im Verteiler des gleichnamigen Aktionsbündnisses. Heute früh erhielt ich eine Mail von Prof. Dr. Rainer Kuhlen, dem Sprecher des Aktionsbündnisses “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”, verbunden mit einem Appell heute noch (!) eine E-Mail an die Mitglieder des Bundestages zu senden, um Sie auf meine Haltung zur am Donnerstag im Bundestag anstehenden Entscheidung über die zweite Anpassung des Urheberrechtsgesetzes hinzuweisen.

Näheres bei ihm.

Das Wichtigste für alle, die schon wissen, worum es geht:

Ein Beispieltext ist als RTF, PDF oder ODT erhältlich, und die Mail sollte möglichst sofort an mail[at]bundestag.de geschickt werden. Wer es nicht herunterladen möchte, kann auch hier den Volltext bekommen:
„Mailaktion zur Urheberrechtsänderung morgen im Bundestag“ weiterlesen