Stephan Färber beklagt auf Abgeordnetenwatch die Auswirkungen des neuen Urheberrechts. Auf eine Bestellanfrage bekam er folgende Antwort von seiner Bibliothek:
Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz führen ab dem 01.01.2008 zu einer wesentlichen Einschränkung der Lieferbedingungen im bibliothekarischen Fernleihverkehr. Da § 53a UrhG die Voraussetzungen für die Lieferungen elektronischer Dokumente nur unbestimmt regelt, müssen die am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken zunächst auf die elektronische Auslieferung verzichten. Aus diesem Grund wird es bis auf Weiteres von bestellten Aufsätzen nur noch Kopien als Papierausdruck in den Bibliotheken geben.
Technischer Hinweis: aufgrund der Einführung des Papier- und Postversands muss mit einer Verzögerung bei den Lieferzeiten gerechnet werden. Die damit verbundenen Nachteile bedauern wir sehr und bitten um Verständnis.
Er sieht sich in seiner Forschungsarbeit behindert und fühlt sich zu Recht in steinzeitliche Bedingungen versetzt. Nun richtet er die Frage, ob Nachbesserung in Sicht ist, an Heinz Schmitt (SPD), Mitglied des Bundestages, Wirtschaftsingenieur und Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Seine Antwort (ebd.) ist durchaus lesenswert. Das Gesetz sei notwendig gewesen, um neuen multimedialen Möglichkeiten gerecht zu werden.
Das Gesetz erlaubt öffentlichen Bibliotheken erstmals, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken herzustellen und diese auch auf elektronischem Wege zu versenden. Grundsätzlich ist das für die Studentinnen und Studenten eine erhebliche Verbesserung.
Interessanter Standpunkt, mit dem Herr Schmitt vermutlich außerhalb seines Ausschusses allein auf weiter Flur stehen dürfte. Er sah sich in der Pflicht, Autoren die Möglichkeit zu geben, ihre Produkte
zu vermarkten
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Dabei war für mich und meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion im Bildungsausschuss von Anfang an wichtig, dass Bildung und Wissenschaft durch diese Einschränkung nicht behindert werden. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, diese Regelung möglichst nutzerfreundlich und praktikabel zu gestalten.
Er war dafür, und er hat sich dafür eingesetzt. Immerhin macht er
keinen Hehl daraus, dass ich mir für Bildung, Wissenschaft und Forschung noch mehr Freiheit gewünscht hatte. Soweit ich weiß, sehen das auch meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion so. Wir wollen ein Urheberrecht, das gezielt auf die Bedürfnisse und Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung eingeht. Derzeit stehen wir aber erst am Anfang und wir freuen uns über jede Unterstützung.
Lieber Herr Schmitt, wenden Sie sich doch bitte an die Damen und Herren vom Urheberrechtsbündnis. Dort können Sie unter anderem erfahren, was das Gesetz, für dass auch Sie verantworltich sind, für Auswirkungen hat.