Natürlich bleiben Guttenberg & Co im Regal

Im Tagesspiegel schreibt Amory Burchard über den Umgang von Bibliotheken mit plagiierten Dissertationen. Im Artikel “Guttenberg & Co. bleiben im Regal” beschreibt sie die großen Mühen der Universitäten, die betrügerischen Promotionen aufzuspüren. Dann:

Doch bis in die Bibliotheken reicht die Selbstreinigung der Wissenschaft nicht. Während die betroffenen Wissenschaftsverlage beanstandete Titel umgehend aus dem Programm nehmen, bleiben die plagiierten Werke in den Regalen. Sie werden nicht einmal durchgehend und transparent als Plagiate gekennzeichnet, wie Andreas Degkwitz, Direktor der Universitätsbibliothek der HU, auf Anfrage eingesteht. Im Fall Guttenberg wird nur gewarnt, wer die Dissertation über den Online-Katalog sucht. Als Anmerkung steht dort in zwei klein gedruckten Zeilen: „Entzug des Doktorgrades am 23. Februar 2011 durch die Promotionskommission der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth.“

Beschrieben wird weiterhin, dass es DBV-Position sei, beanstandete Bücher nicht aus dem Verkehr zu ziehen, […] auch […] wenn Autoren dies selber wünschen.

Natürlich! Burchard suggeriert, ein Bibliothekswesen sei wünschenswert, das erhebliche Eingriffe in die Schreibung der Wissenschaftsgeschichte vornimmt. Wenn die Dissertation Guttenbergs wissenschaftlich nicht mehr wahrgenommen wird, ist es jedoch selbstverständlich nicht Aufgabe der Bibliotheken, dies zu gewährleisten. Die Zeiten, in denen BibliothekarInnen bestimmen, was ihren Nutzern zuträglich ist, sind hoffentlich weitgehend vorbei.

Würden wir Bibliothekswesen versuchen, Werke, die nicht nach wissenschaftlichen Standards entstanden sind, aus dem Bestand zu entfernen, hätte dies mindestens zwei fatale Konsequenzen.

Zuerst würden wir, wie oben beschrieben, die Wissenschaftsgeschichte (und in vielen aktuellen Fällen auch die Erforschung der politischen Geschichte) erschweren oder sogar unmöglich machen. Darüber hinaus würden wir suggerieren, dass alle in Bibliotheken verfügbar gemachten Werke nach allen Regeln der Wissenschaft korrekt sind. Können wir das gewährleisten? Ein lachhafter Gedanke.

Guttenberg darf bleiben

Guttenberg selbst wurde nach massivem öffentlichen Druck aus dem Dienst entfernt. Das von ihm zusammengeklaubte und -geraubte Werk kann jedoch in Bibliotheksregalen stehen bleiben. Jedenfalls kommt Eric Steinhauer zu folgendem Fazit:

Was folgt daraus für die Praxis? Die geschädigten Urheber müssen den Anspruch aus § 98 UrhG gegen jede einzelne Bibliothek geltend machen. Vorher besteht grundsätzlich keine Handlungspflicht. Im Interesse der Bestandsschonung sollte Guttenbergs Arbeit gleichwohl rarifiziert bzw. auf eine Präsenznutzung beschränkt werden. In jedem Fall aber ist von einer Aussonderung der Arbeit abzusehen.

Für zukünftige forschende Generationen muss der Zugang zu der Arbeit auf jeden Fall erhalten bleiben. Schließlich haben nicht viele Dissertationen eine so große Wirkung erzielen können. Guttenberg darf also bleiben. Nicht im Amt, aber im Bibliotheksregal.