Offener Brief von Doktoranden an die Bundeskanzlerin

Der wissenschaftliche Nachwuchs wehrt sich gegen die Bagatellisierung der ministeriellen Betrügereien:

als Doktorandinnen und Doktoranden verfolgen wir die gegenwärtige Diskussion um die Plagiatsvorwürfe gegen den Bundesminister der Verteidigung, Herrn Karl-Theodor zu Guttenberg, mit großer Erschütterung und noch größerem Unverständnis. Wir haben den Eindruck, dass Sie mit aller Macht versuchen, einen Minister zu halten, der trotz massiver Gegenbeweise immer noch die Behauptung aufrecht erhält, er habe in seiner Doktorarbeit nicht bewusst getäuscht.

Zum Weiterlesen und Unterzeichnen geht es hier zum offenen Brief von Doktoranden an die Bundeskanzlerin.

3 Gedanken zu „Offener Brief von Doktoranden an die Bundeskanzlerin“

  1. Komisch, von der Uni Bayreuth hat noch keiner mitgezeichnet. Ist die Guttenbergsche Betrügerei da vielleicht Usus? Oder würde das als “Nestbeschmutzung” wahrgenommen?

  2. Der Baron Guttenberg reklamiert für sich als reuiger Sünder, d. h. für sein politisches Überleben im Ministeramt, die göttliche Barmherzigkeit der Absolution – im Einklang mit dem eigenen christlichen Anspruch seiner Partei und der ultramontanen politischen Praxis des Berlusconismus: “ich bin – wie ihr (und jeder von uns) – auch nur ein sündiger Mensch!

    Aber was hat der Baron, als geschulter Volljurist mit zwei juristischen Staatsexamina in der Tasche, aus seinem Selbstverständnis als Rechtskundiger, d. h. aus seinem Berufsethos heraus, eigentlich zu der Tatsache vorsätzlich begangener Rechtsbrüche zu sagen?

    Und wie verhält es sich mit der Kompatibilität des dienstlichen und außerdienstlichen Verhaltens eines Ministers als Amtsinhaber (s. die Merkel’sche Trenn-Theorie und Trenn-Logik)? Gilt für das – politische – Ministeramt nicht das Gleiche wie für den Beamten (die Bematin) und den Beschäftigten (die Beschäftigte) im Öffentlichen Dienst, wonach dessen (deren) Verhalten “innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, die sein (ihr) Beruf erfordert” (§§ 36 BRRG, 54 BBG), und wonach sein (ihr) “gesamtes Verhalten” der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, und damit Recht und Gesetz (Art. 20 GG) zu entsprechen hat (s. §§ 35 Abs. 1 BRRG, 52 Abs. 2 BBG, § 41 TVöD-BT, § 8 Abs. 1 BAT)?

    (gez.) Dr. jur. Klaus Kammerer, Rechtsanwalt

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