Open Data, Data Liberation and Opportunities for Librarians

Abstract:

Cities and data producers are quickly embracing Open Data, albeit unevenly. The Data Liberation Initiative (DLI) has been a pioneer in broadening access to data for nearly two decades. This session will examine the relevance of Data Liberation in terms of Open Data and explore how librarians can step up to the plate to make Open Data/Open Government as successful as DLI.

Open Access für Pharmastudien

Am Wochenende gab’s eine sehr interessante Sendung im DLF (Wissenschaft im Brennpunkt) über die “Geheimsache: Pillentest” (hier geht’s zum Manuskript). Das Problem: Viele Studien zu Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten werden nicht publiziert:

Nur Ergebnisse, die das Mittel gut aussehen lassen, werden öffentlich gemacht. Studienergebnisse, die gegen das Medikament sprechen, bleiben dagegen in der Schublade. Folge: Die Wirkung von Medikamenten wird überschätzt, Nebenwirkungen unterschätzt.

Dies hat direkte Auswirkungen in der Behandlung:

Gerd Antes: “Es ist ohne Zweifel so, dass der Publication Bias voll durchschlägt bis zum Patienten. Das wissen wir aus den Arbeiten zum Beispiel zu den Psychopharmaka, die Überschätzung im Mittel zeigt einfach, dass der Arzt, ohne dass er anders kann, falsche Dinge verschreibt. Und daran besteht nicht der geringste Zweifel, da gibt es Dutzende von Arbeiten zu.”

Freiheitskämpfer Guttenberg

KT zu Guttenberg wurde von Neelie Kroes engagiert als “Berater in der Frage […], wie Internetnutzer, Blogger und Cyberaktivisten in autoritär regierten Ländern auf Dauer unterstützt werden können” (Pressemitteilung). Die Süddeutsche empört sich in die falsche Richtung:

Ausgerechnet der Ex-Minister, der das Internet für seine Texträuberei missbraucht, der von Onlineaktivisten widerlegt und verspottet wurde, soll nun die Freiheitskämpfer im Netz beflügeln.

Die Zeit argumentiert ähnlich.

Ob er das Internet für seinen Betrug nutzte, weiß ich nicht. Er hätte es auf jeden Fall auch offline machen können. Wichtiger ist ein anderer Punkt. Guttenberg ist ausgewiesener Befürworter von Zensurinfrastrukturen.

Mit welcher Glaubwürdigkeit will er nun gegen Infrastrukturen argumentieren, die er selbst schaffen wollte? Dazu Markus Beckedahl:

Ich beschäftige mich intensiv mit diesem Thema und bisher ist mir Karl Theodor zu Guttenberg zu diesem Thema nicht einmal positiv aufgefallen. Wenn er sich bisher zum Thema Internet geäussert hat, ging es wahlweise um einen Ausbau von Überwachungsmaßnahmen oder zur Einführung von Netzsperren. Sowohl Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung als auch Netzsperren werden in repressiven Regimen zur Einschränkung von Meinungsfreiheit genutzt – u.a. exportiert von deutschen Unternehmen, weil das Wirtschaftsministerium keine Exportkontrolle für Überwachungstechnologien einführen will, dessen Minister zu Guttenberg vor nicht allzulanger Zeit war.

PS: Kommt es mir nur so vor, oder hat Guttenberg auch seine Comebackstrategie kopiert? Er macht den Özdemir in Zeitraffer.

  1. Skandal.
  2. Rücktritt.
  3. Arbeit für einen “Think tank” in den USA.
  4. Posten auf EU-Ebene
  5. Rückkehr in die dt. Politik.

Cem Özdemir hat nur vergessen, seine Schuld zu konsequent zu leugnen und der eigenen Partei vor den Kopf zu stoßen. Und er hat sich ein paar Jahre Zeit gelassen. Nicht nur ein paar Wochen.

PPS: In der FTD sind ein paar schöne Tweets zum Thema gesammelt.

Interview zur Öffnung bibliothekarischer Daten

Adrian Pohl wurde für das Open-Data-Blog der Zeit interviewt. Unbedingt lesenswert! Es geht um Open Bibliographic Data, also die Veröffentlichung bibliographischer Daten unter freier Lizenz.

Sammlungen bibliographischer Daten können als eine Landkarte verstanden werden, die uns Orientierung gibt in der Landschaft unserer literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Erzeugnisse.

So können die Daten etwa in der Forschung genutzt werden. Für Historiker beispielsweise könnte die Frage interessant sein, in welchem Jahrhundert zu bestimmten Zeiten wo wichtige Publikationsorte waren. Mit automatisierten Abfragen offener Daten aus Bibliothekskatalogen ließe sich zügig eine Übersicht über die meistgenutzten Publikationsstandorte erstellen. Das ginge weit über das hinaus, was mit normalen Rechercheoptionen möglich ist.

Ein anderes Beispiel: Bibliotheksdaten werden bereits für Anwendungen genutzt, die den urheberrechtlichen Status eines Werkes berechnen, ob es geschützt oder gemeinfrei ist. Mehr freie Daten könnten diese Dienste enorm verbessern. Es lassen sich unzählige weitere Anwendungen denken.

Dabei verweist er auch auf die “Empfehlungen zur Öffnung bibliothekarischer Daten” [1] Disclaimer: Ich bin Mitverfasser. , auf deren vorläufige Fassung Edlef Stabenau letztens schon hingewiesen hatte.

References

References
1 Disclaimer: Ich bin Mitverfasser.

Open Knowledge Index

Die Open Knowledge Foundation (OKFN) wagt sich an den Versuch, mit dem Open Knowledge Index “Offenheit” in verschiedenen Ländern zu quantifizieren und zu vergleichen.

Bevor man misst, muss definiert werden, was Offenheit ausmacht. Grundlage sind hier die three dimensions of open knowledge:

I) Capability: Following Sen (1999), capability measures whether individuals have the capability to access and process data and knowledge. The availability of data and tools does not necessarily imply that citizens have the knowledge about how to access and understand the information. This problem, known as the Digital Divide, is particularly evident in the stark differences between the high income and lower income countries. As capability is difficult to measure directly, we proxy these dimensions using:

– Total communication access paths per 100 inhabitants (OECD)
– Newspaper circulation rate (World Bank)
– Press freedom (Reporters without Borders)
– Tertiary education rate (World Bank)

II) Legislation: Open public administration is one of the most important administrative law principles (Bugaric 1975). An open government allows citizens to acquire information and is fundamental to the democratic legitimisation of the government. Legislation, empowering citizen access, provides the legal framework de jure, yet the effective access in terms of shorter times and costs for acquiring information proxies the citizens’ access in practice.

– Years since first Freedom of Information legislation (OECD “Citizens as Partners”)
– Depth of Freedom of Information legislation (OECD)
– Open Budget Index (Open Budget Partnership)
– Effective access to information (World Bank)

III) Open Knowledge Society: Civil society, as the fourth pillar, has become increasingly involved in activities traditionally occupied by governments, international organizations and established NGOs (Develtere and De Bruyn 2009). Grass-root activities often possess contextual knowledge, alleviating vertical information asymmetries between large organizations and the “ground”. Access and use of social media, as well as crowd-sourced knowledge are characteristics of a open knowledge society which are captured using:

– Number of Wikipedia edits per 100.000 inhabitants (Wikipedia)
– Open Source Index (Red Hat)
– GI Civil Society Index (World Bank)
– (Number of twitter users per 100.000 inhabitants)

Deutschland steht im Ranking überraschend gut da. Ein Blick auf die Kriterien lohnt da sicherlich. So sagt beispielsweise die Zeit, seit der ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wurde, sicherlich nichts darüber aus, wie gut es umgesetzt ist.

Der jetzige Index wird als “vorläufig” veröffentlicht. Das die Kriterien mit der heißen Nadel gestrickt sind, sieht man nicht nur an der entfernten Twitter-Quote und daran, dass es zwar nur drei Säulen gibt, bei der Open Knowledge Society jedoch von der “Civil society, as the fourth pillar” gesprochen wird. Die Mitglieder des OKFN-Teams fragen jedoch ausdrücklich nach Verbesserungsvorschlägen, wie man den Index verbessern kann.

Fräulein vom Amt fordert Vorratsdatenspeicherung

In einem “Dialogpapier” (PDF) fordern (alle sollen genannt sein) die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie, GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte, GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, der Markenverband, Motion Picture Association (MPA), NBC Universal, Sky Deutschland, SPIO – Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, Universal Music Entertainment, VPRT – Verband Privater Rundfunk und Telemedien und VUT – Verband der unabhängigen Musikunternehmen: Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsvergehen!

Um keine “rechtsdurchsetzungsfreien Teilräume” entstehen zu lassen, fordern die Rechteinhaber daher eine zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten im Telekommunikationsgesetz. Neben dieser gesetzlichen Speicherverpflichtung muss im Telekommunikationsgesetz klargestellt werden, dass diese wenigen Daten auch zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden können.

Dem stelle man einmal die Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010 des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08, gekürzt) entgegen:

1. Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.

[…]

5. Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.

Sind Börsenverein & Co also der Ansicht, es handle sich bei ihrem Anliegen um eine überragend wichtige Aufgabe des Rechtsgüterschutzes, für die man schon einmal in freiheitliche Grundrechte eingreifen kann? Das dachten die Fräuleins vom Amt nach Aufkommen der automatischen Vermittlungstechnik vielleicht auch.

[via Heise]

Sündenpfuhl Internet bald auch in Münchner Stadtteilbibliotheken unbegrenzt verfügbar

Jürgen Plieninger macht in Netbib auf einen Artikel zur Einführung von WLAN in der Stadtbibliothek Laim aufmerksam:

Doch nicht jeder befürwortet die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Internets. So wandte BA-Mitglied Jutta Hofbauer (Bündnis 90/ Die Grünen) ein: „Es gibt schon genug Möglichkeiten für Internetnutzung.” Zudem müsse man überlegen, wie die Internetnutzung für Kinder zu handhaben sei. Fraktionskollege Ingo Benn gab zu bedenken, dass eine W-Lan Verbindung eine unbegrenzte Nutzung des Internets und damit verschiedenster Inhalte ermögliche. Die jetzt zur Verfügung gestellten PCs hingegen seien durch Sicherheitssysteme geschützt. Und Anette Zöllner (CSU) sah die zusätzliche Strahlenbelastung, die durch W-Lan-Netzte entstünde, als einen Nachteil für die geplante Umsetzung. Auf Grund der kontroversen Ansichten, fiel schließlich die Entscheidung des Gremiums sehr knapp aus. Nur mit geringer Mehrheit stimmte der BA dem gestellten SPD-Antrag zu.

Gibt es schon genügend Möglichkeiten der Internetnutzung? Das Allensbach-Institut hat dazu folgende Frage gestellt:

“Haben Sie von zu Hause Zugang zum Internet, ich meine, gibt es bei Ihnen zu Hause die Möglichkeit, ins Internet zu gehen?”

2010 wurden dazu 9.036 Personen befragt. Hochgerechnet ergab das laut Allensbach [1] Quelle: Statista, Zugang kostenpflichtig ca. 9,5 Millionen Personen zwischen 14 und 64 Jahren, die zuhause keinen Internetzugang haben. Auch wenn Jutta Hofbauer das anders sieht: flächendeckender Internetzugang ist nach wie vor nicht gegeben.

Das es Ingo Benn erschreckt, wenn eine unbegrenzte Nutzung des Internets und damit verschiedenster Inhalte einfach so für Hinz und Kunz möglich ist, lass ich einfach mal unkommentiert stehen.

References

References
1 Quelle: Statista, Zugang kostenpflichtig

Open Data in Baden-Württemberg

Im Koalitionsvertrag der Grün-Roten Koalition in Baden-Württemberg (PDF) sind zwei erfreuliche Abschnitte zu finden. Der Erste beschäftigt sich mit “Leistungsfähiger Informationsinfrastruktur und Open Access” (S. 14):

Der Zugang zu Datenbanken und E-Journals sowie die Nachhaltigkeit und Nachnutzung wissenschaftlicher Daten wird neben der Geräteausstattung ein immer wichtigerer Faktor für Forschungsund Innovationsprozesse. Wir werden deshalb verstärkt in die Informationsversorgung investieren.

Gleichzeitig wollen wir größtmögliche Transparenz und allgemeine Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Daten herstellen. Dazu werden wir gemeinsam mit den Hochschulen und Universitätsbibliotheken des Landes eine Open-Access-Strategie entwickeln. Dabei prüfen wir, wie das Prinzip umgesetzt werden kann, alle öffentlich geförderten und alle durch das Land beauftragten Forschungsergebnisse kostenfrei der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Möglichkeit der Hochschulen zur Forschung im Auftrag Dritter darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Weiterhin wird erhöhte Transparenz bei militärisch relevanter Forschung gefordert.

Der Zweite Abschnitt beschäftigt sich mit “Transparenz des Regierungshandelns im Netz” (S. 79):

Wir stehen für eine offene Gesellschaft und eine transparente Verwaltung. Die bisherigen Aktivitäten Baden-Württembergs im Bereich e-Government und digitaler Demokratie werden wir ausbauen. Dabei werden wir insbesondere auch auf die Barrierefreiheit aller öffentlichen Angebote achten, und darauf, dass Teilhabe am öffentlichen Leben auch ohne Netzzugang möglich bleibt. Zu den großen Chancen digitaler Netze gehört die Möglichkeit, die Grundlagen des Regierungshandelns transparent und zugänglich zu machen.

In einem umfassenden Informationsfreiheitsgesetz werden wir gesetzliche Regelungen treffen, damit Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Datenschutzes grundsätzlich freien Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen haben. Wir werden unser Regierungshandeln daran orientieren, die zugrunde liegenden Daten und Dokumente weitestmöglich öffentlich zugänglich zu machen. Hier orientieren wir uns am Grundsatz „Open Data“.

Drei Bibliotheken in Baden-Württemberg (Konstanz, Mannheim, Tübingen) gehen in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel voran. Sie haben ihre Katalogdaten unter CC0 veröffentlicht. Die UB Mannheim bietet Linked Open Data (zum SPARQL-Endpoint) wie kürzlich schon hier erwähnt.

Info-Video über Open Government Data

Via OKFN:

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass Dienste wie Data.gov oder USASpending.gov akut bedroht sind. Wie im Open-Data-Blog zu lesen ist:

Es wäre ein schwerer Schlag für die Open-Data-Bewegung: Einem Sparpgrogramm [sic!] der US-Regierung für 2011 soll auch der Datenkatalog data.gov zum Opfer fallen. Bis zum 8. April muss im Kongress die Entscheidung fallen, wie genau die Einsparungen aussehen werden. Dann muss sich die Regierung von Barack Obama mit den oppositionellen Republikanern geeinigt haben, sonst geht den Bundesbehörden das Geld aus.

Wer USAspending nicht kennt, sollte dem Angebot durchaus mal den einen oder anderen Blick gönnen. Dort wird zum Beispiel transparent gemacht, was OCLC an der US-Regierung verdient. Zum Beispiel 2010 mit diesem einzelnen Vertrag über $ 905,210 mit der National Archives and Records Administration.

Die Sunlight Foundation macht gegen diesen herben Rückschritt mobil: Save the Data!

Weitere Infos gibt’s auch im Blog des Open Data Networks.