Buchhandel.de schließt Januar 2017

Buchhandel.de hat in Biblioblog-Kreisen nie sonderlich viel Liebe erfahren. Die Börsenverein-Tochter MVB schließt sich der Gruppe der Kritiker nun an, wenn auch eher aus wirtschaftlichen Gründen. Es ist von „erschütternden Ergebnissen“ die Rede.

MVB-Chef Schild erklärte dazu ungerührt, Buchhandel.de sei ein Projekt, „das wir sehr gern gemacht und in das wir auch sinnvoll investiert haben“. Aber: Mit einem Budget von knapp 1 Mio Euro könne man eben keine Konkurrenz zu Amazon aufbauen: „Es war unrealistisch zu sagen, wir haben den besten Webshop der Republik.“

Ja, das war es wohl. Mehr Informationen gibt es auf Buchreport.de.

Börsenvereins-Lobbyismus gegen Bibliotheks-Open-Access

Viele von Bibliotheken oder bibliothekarischen Organisationen verfasste Positionspapiere und Stellungnahmen zum Urheberrecht oder zu wissenschaftspolitischen Fragen sind sehr darauf bedacht, ausgleichende Positionen einzunehmen, Interessen anderer Parteien zu berücksichtigen und auf keinen Fall unmäßig zu wirken.

Dass andere Parteien ihre Interessen selbst formulieren und auch keine übertriebene Rücksicht auf Bibliotheken nehmen, kann man in diesem Schreiben (PDF) des Börsenvereins (Landesverband Nord) sehen.

Die […] erwähnte Mitwirkung der Hochschulbibliotheken bei der “freien und ungehinderten Verbreitung und Zugänglichmachung wissenschaftlicher Arbeiten (Open Access)” verstehen wir so, dass die Bibliotheken ausschließlich vorhandene OA-Angebote von Institutionen und Verlagen erschließen, nicht jedoch selbst OA-Initiativen ergreifen.

Lächerlich. Und ich hoffe, das wird vom Bibliothekswesen (Nord) gen Ministerium genauso kommuniziert.

[via @esteinhauer]

Schleswig-Holsteins Hochschulen forcieren Open Access

Deutschlandfunk.de:

Schleswig-Holstein will alle öffentlich finanzierte Forschung unentgeltlich ins Internet stellen. Das zuständige Wissenschaftsministerium und die Hochschulen erarbeiten dafür Open-Access-Richtlinien. Sie berühren unter anderem finanzielle, technische und urheberrechtliche Aspekte des digitalen Publizierens.

Passend dazu sei auf die verschrobene Position des DHV im Falle der Open-Access-Strategie Baden-Württembergs verwiesen, die Wissenschaftsfreiheit durch Wegsperren von wissenschaftlichen Publikationen hinter Bezahlschranken fördern möchte. Das dort verlinkte Börsenvereinspapier ist übrigens lesenswert und es wäre sehr lustig, wenn nicht zu befürchten wäre, dass die Politik es ernst nehmen könnte. Spitzenzitat: Bestehender Markt für wissenschaftliche Publikationen funktioniert.

Cover von Buchhandel.de?

Der DBV hat ein Angebot der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH herumgeschickt. Ein Angebot für Bibliotheken, das als Alternative zur Cover-API von Amazon gedacht ist. Ist da nun ein großer Unterschied zur Amazon-API? Hier wie da wird eine Verknüpfung mit dem Buchhandel gefordert. Hier wie da wird dies als Dienstleistung bezeichnet. Bei der MVB hört sich das so an:

Ab sofort bieten wir Bibliotheken und Betreibern nicht-kommerzieller, öffentlicher Webseiten, die Möglichkeit, auf buchhandel.de zu verlinken und im Gegenzug die Coverabbildungen aus dem Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) kostenlos für den eigenen Katalog zu nutzen.

Statt eines bestimmten Buchhandels verlinken wir nun also ein bestimmtes Buchhandelsverzeichnis. Danke und Hurra? Naja.

Zur Beziehungskrise zwischen “echtem Buchhandel” und Amazon passt auch dieser Beitrag aus dem Lawblog:

Nun wurde bekannt, dass der Carlsen Verlag ein Buch seiner erfolgreichen “Conni”-Reihe ändert, weil es Gegenwind aus dem Buchhandel gibt. Im Band “Mein Leben, die Liebe und der ganze Rest” kriegt die Protagonistin von einer Freundin einen Amazon-Gutschein geschenkt, den sie online einlösen kann. Nach – offenbar nicht nur belanglosen – Protesten aus dem Buchhandel hat sich die Autorin nach Angaben ihres Verlages entschlossen, den Text in der nächsten Auflage zu ändern. Freiwillig, wie man betont. Conni kriegt in der Neuauflage nur noch einen “Geschenkgutschein”, von online oder gar Amazon ist nicht mehr die Rede.

Ach, Buchhandel! Wären wir im Kindergarten, würde Amazon nun sämtliche Erwähnungen konventioneller, begehbarer Buchläden aus allen E-Books durch Onlinebestellungen ersetzen.

ETH-Bibliothek: Stellungnahme zur Klage der STM-Verlage

Wie schon erwähnt hat die International Association of Scientific, Technical and Medical Publishers (STM) gegen den Dokumentlieferdienst der ETH Zürich geklagt. Wolfram Neubauer, Direktor der ETH-Bibliothek, äußerte sich nun in einer Stellungnahme zur Klage.

STM-Mitglieder sind u.a.:

  • Börsenverein des deutschen Buchhandels
  • Crossref
  • Elsevier
  • IEEE
  • Springer
  • Thieme
  • Thomson Reuters
  • Wiley

Börsenverein findet Demonstrationen undemokratisch

43 Organisationen, unter anderem der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, haben am letzten Freitag einen Brief an EP-Abgeordnete und Minister der EU-Mitgliedsstaaten (PDF) versandt. Dort ist zu lesen:

Over the past two weeks, we have seen coordinated attacks on democratic institutions such as the European Parliament and national governments over ACTA. The signatories to this letter and their members stand against such attempts to silence the democratic process. Instead, we call for a calm and reasoned assessment of the facts rather than the misinformation circulating. A considered reaction is more important than ever at a time when many outside of Europe doubt the ability of the European Union institutions and its Member State governments to act together.

Sicherlich sind einige Fakten verrutscht, sicherlich wurden einige Kritikpunkte hervorgehoben, die in der aktuellen Fassung nicht mehr enthalten sind. Doch was meinen die Unterzeichner mit “koordinierten Attacken auf demokratische Institutionen”? Gab es Anti-ACTA-Terrorismus? Oder meinen sie tatsächlich Meinungsbildung in Presse und Web, Unterschriftensammlungen, Youtubereien und angemeldete Demonstrationen von Zehntausenden?

[via Netzpolitik.org]

Fräulein vom Amt fordert Vorratsdatenspeicherung

In einem “Dialogpapier” (PDF) fordern (alle sollen genannt sein) die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie, GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte, GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, der Markenverband, Motion Picture Association (MPA), NBC Universal, Sky Deutschland, SPIO – Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, Universal Music Entertainment, VPRT – Verband Privater Rundfunk und Telemedien und VUT – Verband der unabhängigen Musikunternehmen: Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsvergehen!

Um keine “rechtsdurchsetzungsfreien Teilräume” entstehen zu lassen, fordern die Rechteinhaber daher eine zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten im Telekommunikationsgesetz. Neben dieser gesetzlichen Speicherverpflichtung muss im Telekommunikationsgesetz klargestellt werden, dass diese wenigen Daten auch zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden können.

Dem stelle man einmal die Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010 des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08, gekürzt) entgegen:

1. Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.

[…]

5. Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.

Sind Börsenverein & Co also der Ansicht, es handle sich bei ihrem Anliegen um eine überragend wichtige Aufgabe des Rechtsgüterschutzes, für die man schon einmal in freiheitliche Grundrechte eingreifen kann? Das dachten die Fräuleins vom Amt nach Aufkommen der automatischen Vermittlungstechnik vielleicht auch.

[via Heise]

Michael Roesler-Graichen zweifelt an Hybridpublikationstest

Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen zweifelt das Ergebnis des Ulmerschen Hybridpublikationstests im Börsenblatt schon mal prophylaktisch an:

Man wird allerdings nicht den Fehler machen dürfen und die Ergebnisse auf andere Publikationen übertragen wollen.

Bitte in den Kommentaren des Börsenblatts diskutieren!

"Lesen bewegt – gemeinsam 3.000 Schritte extra"

Am Freitag, den 13. März 2009, gaben Rolf Schwanitz, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Monika Ziller vom Deutschen Bibliotheksverband e. V. und Heinrich Riethmüller vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. auf der Leipziger Buchmesse den Startschuss für die Aktion “Lesen bewegt – gemeinsam 3.000 Schritte extra”. Bis zur Frankfurter Buchmesse im Oktober 2009 laden Bibliotheken und Buchhandlungen im Rahmen der Kampagne “Bewegung und Gesundheit” des Bundesgesundheitsministeriums zu Lesungen, Aktionen und 3.000-Schritte-Spaziergängen ein. Rund 200 Bibliotheken in Deutschland haben bereits Interesse an der Teilnahme bekundet. Gemeinsames Ziel der Aktionspartner ist es, zu einem gesundheitsbewussten Umgang mit dem eigenen Körper anzuregen.

Mehr dazu auf den Seiten des Deutschen Bibliotheksverbands.

[via bildungsklick.de]

Musterprozess – dbv unterstützt Position der UB Würzburg

Die Anwendung einer neuen Urheberrechtsregelung (Wiedergabe von Werken
an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken) durch die
Universitätsbibliothek Würzburg soll Grundlage eines Musterprozesses,
finanziert durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, werden. Der
Deutsche Bibliotheksverband unterstützt die Auffassung der Bibliothek,
dass eine Digitalisierung und Bereitstellung eigener Bestände auf
bibliotheksinternen Leseplätzen für registrierte Nutzer ohne vorherige
Genehmigung durch den Verlag möglich sein muß.

Dies stellt der dbv in einer Pressemitteilung vom 04.03.09 klar.

Weiter Informationen zum Thema Musterprozess gegen die UB Würzburg bei ad-hoc-news.de, gulli.news.de und auch bei netbib.de.