Urteil des EuGH: Causa Darmstadt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der “Causa Darmstadt” – hier im Blog erstmals im Mai 2009 erwähnt, siehe auch hier – entschieden. Eine erste Einordnung versucht Leonhard Dobusch für Netzpolitik.org, das Urteil liegt online im Volltext vor.

Kurzbewertung von Harald Müller in Inetbib: EuGH erteilt Ulmer-Verlag eine Abfuhr.

Herunterladen != Open Access

Die taz berichtet schreibt über die Causa Darmstadt:

“Wir haben nichts gegen Open Access und wollen es auch den Studenten nicht unnötig schwer machen, aber wir müssen auch schauen, dass wir unsere Bücher verkaufen können”, sagte der Verleger Matthias Ulmer der taz.

Lieber Herr Ulmer, liebe taz: Bitte vermengen Sie doch nicht schon wieder Open Access mit allem möglichen, was irgendwie mit Internet und Texten zu tun hat. Es nervt!

Der taz-Artikels ist übrigens folgendermaßen überschrieben: Erfolg für Verleger im Urheberrecht
Die FR war da anderer Meinung: Verlag scheitert gegen Uni Darmstadt

Aber Open-Access-Befürworter sind laut taz sowieso schlimmer als somalische Piraten.

"Darmstädter Fall" von Copyrightschutz wird heute verhandelt

Heute wird vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen die TU Darmstadt verhandelt.

Der Verlag Eugen Ulmer hat die Technische Universität (TU) Darmstadt im Wege eines Eilverfahrens auf Unterlassung verklagt. Mit seiner Klage will der Verlag verhindern, dass die Benutzer der Bibliothek weiterhin kostenfrei über das Internet Zugang zu dem kompletten Inhalt des Buches „Einführung in die neuere Geschichte“ des Historikers Winfried Schulze nehmen können.

[via echo-online.de]

Eichstätter Buchvernichtung nur vor Schöffengericht

Die vor etwas mehr als einem Jahr aufgedeckte Büchervernichtung an der UB Eichstätt-Ingolstadt [wir berichteten] wird nun “nur” vor einem Schöffengericht verhandelt. Wie die Augsbuger Allgemeine in der letzten Woche berichtete, das Landgericht Ingolstadt klagte zuletzt nur noch wegen der Veruntreuung zweier Werke („Handbüchlein für Kranke, und alle, die um sie herumseyn müssen“ und das „Leben der Heiligen“ von Sirius) und schätzt deren Wert aber nicht für besonders hoch ein, weshalb es den Fall jetzt an das Schöffengericht Ingolstadt verwies.
Wann der Fall verhandelt wird, steht noch nicht fest.

Musterprozess – dbv unterstützt Position der UB Würzburg

Die Anwendung einer neuen Urheberrechtsregelung (Wiedergabe von Werken
an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken) durch die
Universitätsbibliothek Würzburg soll Grundlage eines Musterprozesses,
finanziert durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, werden. Der
Deutsche Bibliotheksverband unterstützt die Auffassung der Bibliothek,
dass eine Digitalisierung und Bereitstellung eigener Bestände auf
bibliotheksinternen Leseplätzen für registrierte Nutzer ohne vorherige
Genehmigung durch den Verlag möglich sein muß.

Dies stellt der dbv in einer Pressemitteilung vom 04.03.09 klar.

Weiter Informationen zum Thema Musterprozess gegen die UB Würzburg bei ad-hoc-news.de, gulli.news.de und auch bei netbib.de.