Es ist tatsächlich passiert: der Europäische Gerichtshof hat die bisherige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt! Kommentare gibt’s zum Beispiel von Heribert Prantl oder Anna Biselli. Letztere stellt fest:
Der am meisten zu bedauernde Punkt ist jedoch, dass der EuGH die Sinnhaftigkeit der VDS zur Strafverfolgung eingesteht.
Denn obwohl die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung unter anderem von einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht stark angezweifelt wird – und nicht nur dort – fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter nun, die Vorratsdatenspeicherung endlich rechtsgültig umzusetzen. Übrigens lehnt dieselbe Organisation die Überwachung durch die NSA strikt ab und fordert sogar strafrechtliche Verfolgung in dieser Angelegenheit. Ach ja…