Open Access bedroht britische Arbeitsplätze

Britische Arbeitsplätze sieht die Daily Mail durch das Vorhaben der britischen Regierung bedroht, ein Open-Access-Mandat für mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschung umzusetzen. Ein heiterer Artikel, der das in Zeitungen ohnehin selten hohe Niveau in der Open-Access-Debatte noch einmal ein paar Etagen tiefer legt.

Hier geht’s zum Artikel: ‘Open access’ move puts thousands of UK jobs at risk

Bundesinnenminister fordert Ende der Anonymität im Internet

Der Bundesminister für Angst, Schrecken und Überwachung Hans-Peter Friedrich hat anlässlich der Anschläge in Norwegen ein Ende der Anonymität im Internet gefordert. “Politisch motivierte Täter wie Breivik finden heute vor allem im Internet jede Menge radikalisierter, undifferenzierter Thesen, sie können sich dort von Blog zu Blog hangeln und bewegen sich nur noch in dieser geistigen Sauce”, sagte Friedrich dem SPIEGEL.

Muss man an den arabischen Frühling erinnern? An verhaftete Blogger?

Und muss man an dieser Stelle wieder an den Code of Ethics (PDF) erinnern, wenn durch das Ende der Anonymität die Schere im Kopf eine Renaissance sondergleichen erleben würde?

Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.

Wir können uns alle sicher sein, dass die bibliothekarischen Berufsverbände mit großer Vehemenz gegen den freiheitsfeindlichen Unsinn Friedrichs anwettern werden. Oder etwa nicht?

DRM-Irrsinn hoch 26

Im Hause HarperCollins versucht man offensichtlich gerade, den Preis für die Dämlichste Idee im E-Book-Bereich 2011 schon am Jahresanfang für sich zu reservieren. Wie Edlef kürzlich schrieb:

Bei den KollegInnen in den USA herrscht gerade ziemliche Aufregung, und zwar wegen der kreativen Idee von HarperCollins, dort bezogene eBooks nur […]26mal ausleihen zu dürfen. Man “kauft” eben keine eBooks, sondern lizenziert sie nur. Die 26 “Ausleihen” entsprechen angeblich der Lebensdauer eines normalen gedruckten Bibliotheksexemplars, wobei allerdings diese – zumindest bei uns – durch die Hausbuchbinderin wieder schick gemacht werden können.

Zusammen mit DeepDyve und dem “Ausleih”-Konzept der Onleihe ist dies der verschrobenste Ansatz im E-Book-Bereich, die mir bislang untergekommen ist. In Netbib finden sich Hinweise auf viele weitere Quellen, zum Beispiel dieses Posting (mit zahlreichen Kommentaren) von Librarian by Day.

Europas Medien-Gewerkschaften fordern Zensurmaßnahmen

Nicht einmal einen Monat ist es her, da forderte Ver.di in einem Positionspapier die Einrichtung einer Zensurinfrastruktur. Die bei Verkündung solch gefährlichen Unsinns zu erwartende Protestwelle (hier nur mal 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 Beispiele) fegte durch Blogs und 1-2 andere Medien. Ver.di fühlte sich mißverstanden.

Nun jedoch wird nachgelegt. UNI-Europa, die europäische Sektion des internationalen Dachverbands der Gewerkschaften des Medien- und Unterhaltungssektors (UNI-MEI) hat ein Konsultationspapier (PDF) verfasst, dass von Markus Beckedahl drüben bei Netzpolitik.org folgendermaßen zusammengefasst wird:

Im Grunde kann man das Papier auf die zentrale Forderung reduzieren: Totalüberwachung jeglichen Netzverkehrs mit Hilfe von Deep-Packet-Inspection-Technologien zur Filterung von Urheberrechtsverletzungen.

Ver.di ist nicht nur Mitglied von UNI-Europa, sondern stellt mit Heinrich Bleicher-Nagelsmann auch eins von drei Mitgliedern im Executive Commitee (PDF). Vor diesem Hintergrund muss man die folgende Stelle aus dem Konsultationspapier lesen, das also zumindest in der Mitverantwortung eines hochrangigen Ver.di-Funktionärs entstand:

Any definition of “non-discrimination” and “reasonable network management” should permit Internet service providers to use all available tools in a competitively neutral manner to detect and prevent the illegal up- and downloading of copyrighted works. Just as reasonable network management practices today are employed to improve the quality of service to end-users (for example to block viruses), they should be permitted to block content distributed in violation of copyright. Net neutrality policies should promote the responsibility of Internet service providers and stipulate requirements regarding network management to tackle unauthorised use of protected works over the Internet. Requirements should include notifications of end-users who try to access copyright-infringing material. Following such notification, appropriate steps to block access to that content should be permitted.

As long as these steps are implemented in an impartial manner, end-users should be able to view all lawfully distributed content of their choice. With respect to such procedures end-users should be informed of their rights and transparency be guaranteed. However the disclosure of specific tools or processes used to screen for stolen material should not be required. Excessive disclosure could undermine efforts to effectively combat the growth of unauthorised use of protected content over the Internet.

Hervorhebung von mir. Mehr Informationen zu den Hintergründen, auch zur schizophrenen Positionierung von Ver.di in dieser Frage gibt es bei Netzpolitik und im Blog der Digitalen Linken.

Nur zur Erinnerung: Ver.di ist die Gewerkschaft, die sich auch für die Mitarbeiter von Archiven, Bibliotheken und Dokumentationseinrichtungen zuständig fühlt. Im Code of Ethics (PDF) des BID findet sich zur Zensur folgende Formulierung:

Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.

Wenn der CoE kein Feigenblatt sein soll, müssen sich die Verbände zu diesem Ver.di-Vorstoß äußern. Aber auch Ver.di selbst sollte sich hinterfragen.

In Marokko erstellte die Gewerkschaft der Nationalen Presse eine Liste der gegen Pressefreiheit begehenen Verletzungen und Schwierigkeiten der Journalisten bei Ausübung ihrer Arbeit.

So ist es in den Maghreb-Nachrichten zu lesen. In Europa gehen die Gewerkschaften nun einen anderen Weg und bereiten solche Verstöße gegen die Pressefreiheit selbst vor. Auch aus der Gewerkschaftsgeschichte sollten die Gewerkschaften eigentlich eine klare Lektion ziehen können und jede Zensur ermöglichende Infrastruktur ablehnen. Gestern waren es Kinderpornos, heute Urheberrechtsverletzungen, morgen vielleicht Aufrufe zu Demonstrationen?

Kein Open Access für Artikel über Open Access

Man sollte sich ja eigentlich dran gewöhnt haben. Es wird viel über Open Access oder Open Content geschrieben. Aber längst nicht alle dieser Artikel, nicht mal diejenigen, die Open Access sehr positiv gegenüber stehen, sind tatsächlich auch frei zugänglich. Ein Beispiel aus jüngerer Vergangenheit ist aus der Nature: The delay in sharing research data is costing lives.

Ob es darin wirklich konkret um Open Data & Co ging, weiß ich nicht. Beim folgenden Artikel ist die Sachlage jedoch recht eindeutig:

The Open Access Availability of Library and Information Science Literature

Für die bibliothekarische Fachkommunikation in Deutschland sieht es größtenteils ähnlich aus, wie man auch in Jakobs Spreadsheet “Deutschsprachige Bibliothekszeitschriften (außer Blogs)” erkennen kann.

[via @bckaemper und ResourceShelf]

007 – Ohne Lizenz zum Aufführen

Da kann ich mir die Schadenfreude nicht verkneifen: 007 Vorpremiere wegen DRM-Fuckup abgebrochen:

«Unsere US-Partner hatten uns Passwörter für die Ausstrahlung des Films gegeben, da es ja die Vorpremiere war, aber die sind um 22 Uhr abgelaufen», zitiert das Online-Magazin Mediafax einen Kinovertreter. […] «Jetzt wissen wir, dass der Schutzmechanismus gegen Raubkopien funktioniert»

Zitat aus 20 Minuten.

Update: Ich habe dies Posting eindeutig etwas zu früh abgeschickt. Mir fallen gerade im Minutentakt schöne Titel ein. Mein Favorit bislang: “Ein Quantum Verstand”. Fällt noch jemandem was ein?

Öffentliche Bibliotheken ermöglichen Senkung des Hartz-IV-Regelsatzes

In einer realitätsfernen menschenverachtenden originellen Studie rechnen zwei Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftlern (Friedrich Thießen und Christian Fischer) vor, dass der Hartz-IV-Regelsatz bei nur 132 Euro liegen könnte. In der Studie, deren Grundlage ein gesundes, rational handelndes Individuum frei von Sucht oder anderen Erkrankungen oder Behinderungen ist, tauchen die Bibliothek gleich in zwei Kategorien des Warenkorbs auf:

Kommunikation:

Pauschale für schriftliche Kommunikation entsprechend EVS. Kein Kabelanschluss und Betreiberkosten in der Wohnung. Dafür Radio- TV-Anschluss sowie 20 Min./Tag Internet in Stadtbibliothek.

Freizeit, Unterhaltung:

Pauschale für Stadtbibliothek. Ermöglicht Zugang zu Internet, Zeitungen, Zeitschriften und Büchern. Unterstellt wird darüber hinaus eine Freizeitgestaltung in Form von Gesprächen, Spaziergängen, Nutzung von Parks, Teilnahme an öffentlichen Festen etc..

Hervorhebungen von mir. Die Kosten für beide Kategorien werden im Minimalfall mit 3 € veranschlagt (1 € für Kommunikation, 2 € für Freizeit, Unterhaltung), eine Jahresmitgliedschaft bei der Stadtbibliothek mit 7 €. Da in manchen Städten Empfänger von ALG II die Stadtbibliothek gratis nutzen können (z.B. in der Stadtbibliothek Hannover), könnte man diesen Betrag doch sogar noch ein wenig einkürzen!

Der Studie wurde eine Präambel hinzugefügt. In dieser heißt es:

Die folgende Studie hat Wirbel ausgelöst. Sie ist in der Presse und im Fernsehen teilweise sinnentstellt dargestellt worden. […] Die Studie hat daraus keine Konsequenzen abgeleitet.

Die Autoren fühlen sich offensichtlich mißverstanden. Bei aller Liebe: Wer so ein Papier mit solchen Zahlen veröffentlicht und auch noch an alle möglichen Presseverteiler gibt, hat es offensichtlich auf Pressewirbel angelegt und verdient nichts anderes, als öffentlich auseinandergenommen zu werden.

Die Studie ist online zugänglich, einmal komplett, und einmal als Zusammenfassung (beides PDF).

[via taz]

Word misstraut dem früheren Selbst

Was man beim Wandeln alter Dateien sehr heterogener Herkunft in PDF/A alles erlebt und erfährt, wäre (wenn es nicht ein so unglaublich trockenes Thema wäre) einen Abenteuerroman wert. Ein besonders schönes Fundstück: Microsoft blockiert das Öffnen von mit früheren Versionen von Word hergestellten Dateien durch Word 2007. Unglaublich, aber wahr. Um das zu beheben, muss nun in der Registry gefummelt werden.

Abwärtskompatibel geht anders. Wahnsinn, warum schickst Du mich in die Hölle…

Petition gegen Vorratsdatenspeicherung ungelesen abgelehnt

Mit einer hanebüchenen Begründung verwirft (PDF) der Petitionsausschuss des Bundestags die Petition gegen Vorratsdatenspeicherung.

Der Bundestag hat am 9. November 2007 das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ beschlossen. In der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 16/5846) ist ausdrücklich vorgesehen, auch die Anbieter öffentlicher Anonymisierungsdienste zur Speicherung der entsprechenden Daten zu verpflichten. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch, wer einen sog. Anonymisierungsdienst betreibt und hierbei die Ausgangskennung des Telekommunikationsnutzers durch eine andere ersetzt, einen Telekommunikationsdienst für die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Nr. 24 Telekommunikationsgesetz (TKG) betreibe und damit den Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate unterliegt.

Aus Sicht des Petitionsausschusses wird damit den in der Petition geäußerten Bedenken Rechnung getragen. Wenn auch die Anonymisierungsdienste zur Speicherung der Daten verpflichtet sind, dann kann die in der Petition befürchtete Situation nicht auftreten, dass gerade die Teilnehmer an der Telekommunikation, die ein Interesse daran haben, dass ihre Kommunikation insbesondere den trafverfolgungsbehörden nicht bekannt wird, Vorkehrungen treffen können, damit ihre Daten nicht ihrer Person zugeordnet werden können.

FDP und Grüne haben vorgeschlagen, die Petition an den Bundestag weiter zu leiten, der Rest hatte wohl keine Lust, sie überhaupt verstehen zu wollen. Mehr zum Thema findet sich hier.

[via Heise]

"Sowas wie 'ne Videothek für Bücher oder so…"

Der Fail Blog wurde hier ja schon einmal erwähnt. Hier nochmal ein schönes Beispiel für ein klassisches “Fail”:

fail-owned-pwned-pictures
more fails at FAIL Blog

book rental service?

was just thinking. my sister does -alot- of reading, and spends like $1000 a year on just books alone. most of them she reads once then never looks at again. is there any kind of like…video rental store but for books? would make things alot cheaper, plus once one person had read one the next person can get enjoyment from it etc

Grandiose Idee. Siehe auch Book Rental Fail.