Gesetze bloggen

Gesetze kann man in Blogs kommentieren, man kann Sie dort jedoch auch schreiben. Klaus Graf ist es zumindest im deutschsprachigen Raum als vermutlich erstem gelungen, eine Gesetzespassage in einem Blog zu entwerfen, die in leicht abgewandelter Form tatsächlich übernommen wurde.

Sein Vorschlag für den Datenschutz im Thüringer Bibliotheksgesetz [1]das übrigens heute rechtskräftig wurde :

“Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.”

Im Gesetz steht nun:

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.

Glückwunsch! Soviel dazu.

References

References
1 das übrigens heute rechtskräftig wurde