Thüringer Bibliotheksgesetz verabschiedet …

.. und alle Hoffnungen auf ein wirklich überzeugendes Bibliotheksgesetz verabschiedeten sich gleich mit. Am ausführlichsten aknn man das natürlich in Eric Steinhauers Posting zum Thema nachlesen. Drüben bei Netbib sind noch weitere Kommentare verlinkt. Passend dazu noch die Thüringer Allgemeine:

Gewiss, Jörg Schwäblein (CDU) hatte eine feine Nase, als er die Forderung des Bundespräsidenten in Weimar sofort aufnahm. Nun darf er sagen, er habe das erste deutsche Bibliotheksgesetz auf den Weg gebracht, darf dies “einen Meilenstein der deutschen Bibliotheksgeschichte” nennen. Irgendwie ist das auch nicht wirklich falsch, nur, dass es nichts bedeutet. Denn der wirkende Kern eines solchen Gesetzes wäre die Sicherung, also Finanzierung, der Bibliotheken.

Für eine absolute parlamentarische Mehrheit gilt der bewährte Satz “Was die Partei beschloss, wird sein”. Und gestern beschloss sie: nichts.

Sogar die SuperIllu widmet dem Gesetz fünf Sätze! Wenn das kein Beweis für die Breitenwirksamkeit von Bibliotheksgesetzen ist, weiß ich auch nicht, was sonst. Und selbst dort wird kritisch angemerkt:

Auf Kritik stieß vor allem die Festlegung, dass Bibliotheken weiterhin freiwillige Leistungen der Kommunen bleiben sollen. Damit stünden sie an vorderer Stelle bei Sparprogrammen der Gemeinden.