Kooperationsvereinbarung zwischen BSZ und VZG

Die Kooperationsvereinbarung zwischen BSZ und VZG (PDF) ist online verfügbar. Die Kernpunkte:

  • Vereinigung der Verbundkataloge des BSZ und der VZG in einer Produktivumgebung.
  • Anpassung der technischen Strukturen der Pica-Systeme beider Verbünde.
  • Einführung eines gemeinsamen Internformats und einheitlicher Katalogisierungs- und Anwendungsrichtlinien.
  • Arbeitsteiliger Aufbau einer gemeinsam genutzten Infrastruktur für den Nachweis und die Administration von E-Ressourcen wie z.B. E-Books für die Verbundzentralen und ihre teilnehmenden Bibliotheken.
  • Aufbau und arbeitsteiliger Betrieb von Infrastruktur und Support für lokale Bibliothekssysteme und Discovery-Services.
  • Gemeinsame Bereitstellung eines Workflow-Systems zur retrospektiven Digitalisierung.
  • Einführung einer arbeitsteiligen Infrastruktur für Dienstleistungen zur Langzeitarchivierung.
  • Abstimmung von Personalentwicklung, Kompetenz- und Leistungssaufbau, um Redundanzen zu vermeiden und Synergien zu nutzen.

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Nach vier Jahren wird die Kooperation von der Verbundleitung des GBV und dem Kuratorium des BSZ evaluiert.

Ein Gedanke zu „Kooperationsvereinbarung zwischen BSZ und VZG“

  1. Bedeutet das, dass die Kooperationen zu größerer Stärke führen? Oder zu weniger Konkurrenz und größerer Schläfrigkeit? Wie sieht es mit der Mitbestimmung aus? Kann dann jede BSZ-Bibliothek Mitglied in den GBV-Beiräten werden?

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