Klaus Graf vs. das Bibliothekswesen (Open Access)

Klaus Graf erhebt via Inetbib gravierende Vorwürfe gegen das Bibliothekswesen. Ein paar der Aussagen kann ich so nicht stehen lassen:

Hat es Gespraeche zwischen dem Urheberrechtsbuendnis und dem Boersenverein ueber die Auslegung des ja allgemein als nicht besonders geglueckt empfundenen § 137 l gegeben, wie nicht nur von mir angeregt?

Offenkundig nein, zumindest ist keine Silbe davon bekanntgeworden.

Davon ist auch mir nichts bekannt. Volle Zustimmung zu diesem Punkt. Der Austausch ist dringend erforderlich, um eine politische Lösung des Problems überhaupt erst möglich werden zu lassen.

Hat es irgendeine nennenswerte Werbung seitens der Bibliotheken 2008 fuer die Moeglichkeit, Open Access ohne Zustimmung der Verlage insbesondere fuer Monographien vor
1995 zu ermoeglichen, gegeben?

Nein. Die alten Infoseiten von Ende 2007 stehen meist noch im Netz, das ist aber auch alles.

Doch, hat es. Die Infoseiten der Bibliotheken sind zum Teil sicherlich nur im Netz, um das Wirken der Bibliothek sozusagen offiziell werden zu lassen. Ein Großteil der Werbung wird per hochschulinternem Mailverteiler passiert sein. Es geht schließlich darum, Hochschulangehörige zu erreichen, und da ist die Bibliothekshomepage kein besonders gut geeignetes Mittel. Dort kann man für eh schon Bekehrte die Informationen zusammenfassen, aber die Werbung muss anders erfolgen.

Eine weitere Möglichkeit, von der außerhalb der Hochschule nichts zu sehen ist, ist z.B. das Ansprechen von Open-Access-Pionieren, die wiederum als Multiplikatoren agieren und ihre Kollegen anwerben können. Wenn also kein Werben sichtbar ist, heißt das noch lange nicht, dass es nicht stattfindet.

Allerdings muss auch ich sagen, dass ich auf viel mehr Masse gehofft hatte, die binnen kurzer Zeit online verfügbar gemacht wird.

Hat es den von Herrn Kaemper geforderten staerkeren Erfahrungsaustausch der Schriftenserver gegeben?

Nicht dass ich wuesste. Auch die mehr tote als lebendige Mailingliste von open-access.net hat sich mit dem Thema nicht mehr beschaeftigt. Was mir von 2008 bekannt ist (insbesondere juristische Stellungnahmen, wobei Herr Steinhauer in seinem Bibliotheksrecht-Weblog fleißig
referiert hat) habe ich unter http://archiv.twoday.net/stories/5408482/ zusammengetragen. Das Urheberrechtsbuendnis hat (wohl im November 2008, wenn man das Auffinden des Google-Bot zugrundelegt) in einem internen (wenngleich auf der Internetseite einsehbaren) Newsletter nochmals zum Widerruf
der Nutzungsrechte aufgerufen, aber wenn ich nichts uebersehe, gibt es keinerlei Hinweis auf der Website auf das Newsletter-Dokument.

Es gibt den Erfahrungsaustausch, auch wenn er nicht besonders gut institutionalisiert ist. Es gibt den angesprochenen, dämmernden Newsletter. Es gibt aber vor allem Kontakte zwischen den einzelnen Serverbetreuern, die sich bei Bedarf gegenseitig aus der Patsche helfen. Dies reicht nicht aus, aber mit dem OA-Netzwerk ist hoffentlich ein Schritt in Richtung Verfestigung dieser Strukturen.

Wo schon Herr Steinhauer und dessen juristische Analysen erwähnt sind: Genau dort liegt meines Erachtens der allergrößte Unsicherheitsfaktor bei allen Bemühungen in Sachen Open Access. Was fehlt, ist ein Handbuch “Was darf und sollte die Bibliothek in Sachen OA unternehmen” inklusive eines umfangreichen Anhangs mit Mustertexten.

Wer noch etwas tun moechte, kann meine FAQ http://archiv.twoday.net/stories/5408494/
beherzigen. (Wenn nur jeder Inetbib-Abonnent persoenlich 10 Wissenschaftler informiert, haetten wir 50.000 Leute, die vom Fristablauf in einigen Tagen wissen, aber ich bezweifle, dass Bibliothekare Wissenschaftler kennen …)

Dies lässt mich zweifeln, ob Herr Graf Bibliothekare kennt.

Nach dem Dezemberfieber 2008 waren die Bibliotheken offenkundig viel zu erschoepft von den sie ueberfordernden Nutzungsrechtsuebertragungen, als dass sie irgendeine weitere Werbung verantworten konnten. Schmerzlich mussten sie erkennen, dass Open Access durchaus Arbeit machen kann, und Arbeit haben sie nun ja schon genug, gelle?

Siehe oben.

Ein Jahr spaeter kann ich nicht erkennen, dass die 2007 erfolgreich eingesammelten Nutzungsrechte schon in nennenswertem Umfang Eingang in die Schriftenserver gefunden haben.

Zu wenig, das ist richtig. Auf dem Schriftenserver der FH Hannover ist ein Großteil der durch die eingeworbenen Nutzungsrechte verfügbaren Dokumente schon veröffentlicht. Schwierigkeiten gibt es teilweise bei der Beschaffung der Werke. Aber da sind wir auf einem guten Weg zur weitgehenden Vollständigkeit.

Hinsichtlich der Beitraege zur Hexenforschung durfte ich vor einiger Zeit in der von mir administrierten Mailingliste Hexenforschung einen besonders miesen persoenlichen Angriff von Dr. Katrin Moeller, Halle (historicum.net) zur Kenntnis nehmen:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0810&L=HEXENFORSCHUNG&P=R859&I=-3

Ueber 100 Schriften konnten demnach eingesammelt werden, die alle noch nicht online sind.

Ohne die Hintergründe des Projekts zu kennen (und kennenlernen zu wollen): Ein Digitalisierungsvorhaben, das über einzelne Werke hinausgeht, ist nicht zwischen Tür und Angel gemacht. Wer sich für ein paar Details interessiert, mag hier bei Infobib mal nach PDF/A suchen. Stolpersteine gibt es viele, hilfreiche Dokumentationen nicht so sehr, und wer nachhaltig sinnvoll digitalisieren will, kann die Bücher halt nicht einfach auf den Scanner werfen und die Dateien irgendwo ins Netz laden.

Das Fazit ist deprimierend: Einmal mehr erweist sich das deutsche Bibliothekswesen als trojanisches Pferd fuer Open Access. Auf eine breite Unterstuetzung von Open Access durch die Wissenschaftler ist es nicht vorbereitet, die Betreuer der Dokumentenserver sind klammheimlich vermutlich ganz froh, dass ausser ein paar Dissertationen meist gaehnende Leere herrscht. Eigene Erfahrungen mit Freidok legen den Schluss nahe, dass eine vorbehaltlose und unbuerokratische Unterstuetzung der Autoren nicht gewuenscht ist. Statt die Werbetrommel 2008 weiter zu ruehren und mit den 2007 eingesammelten Schriften weitere Autoren zu gewinnen und zu motivieren, beim Verlag zu widersprechen und anschließend Nutzungsrechte an den Hochschulschriftenserver zu uebertragen, ist man erschoepfungsbedingt in den ueblichen Bueroschlaf versunken. Nachdem ich 2008 das deutsche Bibliothekswesen zumindest in dieser Sache weitgehend in Frieden gelassen und nicht durch weitere Ueberrumpelungsmanoever beim Vorsichhinschnarchen gestoert habe, darf ich zum Fristablauf, ohne jemand damit ueberrumpeln zu wollen, doch anmerken, wie erbaermlich diese “Foerderung” von Open Access anmutet.

Alles wesentliche habe ich schon weiter oben erwähnt. Die Betreuer der Dokumentenserver sind mit Sicherheit nicht froh über ausbleibende neue und alte Dokumente. Die Organisation des Digitalisierens und das Einwerben von Dokumenten ist jedoch alles andere als trivial. Das viel zu wenig passiert, halte auch ich für höchst wahrscheinlich. Dem Bibliothekswesen insgesamt Versagen vorzuwerfen, ist jedoch nichts anderes als albern.

Fakt bleibt allerdings, und davon möchte ich auf keinen Fall ablenken: Viele Bibliotheksleitungen müssen sich Herrn Grafs Vorwürfe gefallen lassen!

Update: Eine Replik findet sich hier.