Wer bislang dachte, die Onleihe hätte schon recht verschrobene Nutzungsbedingungen für elektronische Dokumente, der sollte sich einmal DeepDyve ansehen. Dort kann man Artikel mieten. Information Today beschreibt das so:
Rental means just that: DeepDyve is not selling articles for you to own. You can read the article on the screen. You can’t download it, you can’t use a screen capture, and you can’t print it. You can take notes from the article you’re viewing-but only with those old-fashioned devices, pencil (or pen) and paper. The viewer is Flash-based and is a proprietary system developed by DeepDyve. Park compares it with the YouTube viewer, which also prohibits you from downloading material.
Für 24 Stunden “nur gucken, nicht anfassen” bezahlt man as little as $0.99. Wie dies dann aussieht, kann man bei den Open-Access-Artikel ausprobieren, die von DeepDyve bereitgestellt werden. Zum Beispiel dieser hier von Catriona MacCallum. Wenn ich nun aus diesem Artikel zitieren wollte, müsste ich die entsprechende Stelle abtippen.
Sollte dieses Angebot wider Erwarten erfolgreich sein, wüsste ich wirklich nicht, welche Lehren Bibliotheken daraus ziehen könnten. “Erfinde möglichst abstruse und restriktive Nutzungsbedingungen für elektronische Dokumente” wäre die einzige Möglichkeit, die mir einfällt. Der einzige Punkt, mit dem Deepdyve punkten kann, ist der schnelle Zugriff auf Toll-Access-Ressourcen zu einem überschaubaren Preis. Könnte man sich bei einer großen deutschen Bibliothek mit umfangreichem E-Journal-Angebot so einfach anmelden und das Angebot dann auch so bequem aus der Ferne nutzen wie in der Koninklijke Bibliotheek, könnte DeepDyve hierzulande eigentlich gar kein Thema werden.
[via Librarian in Black]