Der Telemedicus nennt mit Bezug auf die einzurichtende Enquête-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft verschiedene Themenfelder im Bereich Urheberrecht, die diskutiert werden müssten. Darunter unter anderem die Problematik der verwaisten Werke, die momentan praktisch jeder legalen Verwertung entzogen sind.
Gerade im Buchbereich gibt es viele Werke, die zwar grundsätzlich noch urheberrechtlich geschützt sind, bei denen sich der Urheber aber nicht oder nicht mehr auffinden lässt (sog. „verwaiste Werke”). Problematisch ist dies im Bereich der weiteren Erschließung für die breite Öffentlichkeit. Derartige Werke können nicht ohne weiteres neu aufgelegt werden, auch das Digitalisieren und die digitale Verbreitung sind ohne das Risiko einer Rechtsverletzung oft nicht möglich. Hier stellt sich die Frage, ob ein neues Verfahren eingeführt werden sollte, welches eine solche Nutzung grundsätzlich ermöglicht. Zu denken ist dabei etwa an eine treuhänderische Wahrnehmung von Rechten des Urhebers durch Verwertungsgesellschaften, sofern der Urheber nicht auffindbar ist. Eine solche Regelung würde zum Beispiel den Aufbau digitaler Kataloge deutlich vereinfachen.
Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang eine radikale Verkürzung der Schutzfristen. Würde man sie ausgehend vom Datum der Erstveröffentlichung berechnen, käme man sehr einfach um diese Problematik herum. Aber dies ist angesichts der politisch gewollten finanziellen Absicherung der Autoren-Enkel nicht in Sicht.
Zum Themenfeld Open Access heißt es:
Mehrfach wurde in der Vergangenheit gefordert, dass wissenschaftliche Veröffentlichungen frei zugänglich gemacht werden sollen („Open Access”). Begründet wird dies unter anderem damit, dass diese Werke meist bereits in ihrer Entstehung mit staatlichen Mitteln gefördert wurden. Eine darüber hinaus gehende Vergütung sei deshalb unverhältnismäßig und schade der freien Verbreitung von öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen. Dem stehen einige Wissenschaftler skeptisch gegenüber. Open Access könne demnach nicht nur zu einer „Enteignung” der Urheber führen, sondern sei auch für die Wissenschaft nicht zwingend förderlich. Im Detail sind also noch viele Fragen offen. Eine qualifizierte und gründliche Debatte wäre demnach wünschenswert.
Ob hier urheberrechtlich reagiert werden kann oder muss, vermag ich nicht zu sagen. Open Access enteignet niemanden. Hier ist also viel mehr Aufklärung gefragt. Also aktive Opposition gegen Döpfner, Reuß & Co.