Der Harlem Shake in der Bibliothek

Martin Weigert beschreibt auf Netzwertig, wie ein tolerierter Urheberrechtsverstoß dem Urheber einen Geldsegen beschert. Es geht um den Harlem Shake.

Jeder kann mitmachen. Es braucht lediglich eine kleine Gruppe von Freunden, Kollegen oder Bekannten, ein paar möglichst dämliche Masken oder Verkleidungen und eine Kamera. Ein Protagonist lässt sich mehrere Sekunden lang mit einer eigenwilligen Tanzbewegung filmen, inspiriert von dem aus der HipHop-Welt stammenden Harlem Shake, während andere Akteure ihn scheinbar ignorieren. Es folgt ein Schnitt, woraufhin sämtliche Darsteller mit teilweise äußerst übertriebenen Tänzen oder sich wiederholenden Bewegungen gezeigt werden. Nach 30 Sekunden ist alles vorbei.

Es gibt inzwischen zehntausende von Harlem-Shake-Videos. Und natürlich auch einige, die in Bibliotheken gedreht wurden. Zum Beispiel:

Deutsche Bibliotheken konnte ich nicht finden. Ich habe auch nicht besonders lange gesucht. Aber Unis. Zum Beispiel die Uni Bayreuth:

3 Gedanken zu „Der Harlem Shake in der Bibliothek“

  1. Es ist wirklich schön, dass auch mal anders Geld gemacht werden kann, ohne gleich Urheberrechtsverletzungen anzuzeigen oder einzuklagen. Das sollte uns hier in Deutschland auch mal ein Vorbild sein. Hier ist ja immer gleich die Gema am Start, wenn es um Urheberrecht geht. Der Harlem Shake ist ein gutes Beispiel, wie der Urheber trotz allem von einem Geldsegen profitieren kann.

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