Ausweiskopien (und -scans?) sind rechtlich unzulässig

Die auch von einigen Bibliotheken zwecks Mitgliedschaftsverlängerung angeforderten Kopien von Personalausweisen sind rechtlich nicht zulässig, berichtet Heise.de.

Felix Hudy schränkt dieses Verbot auf Datenschutzbeauftrager-info.de ein, da Ausweiskopien zu manchen Zwecken unausweichlich seien. Scans seien jedoch grundsätzlich unzulässig:

Eine automatisierte Speicherung der Ausweisdaten ist nach § 20 PAuswG unzulässig und betrifft z.B. das Scannen von Ausweisen, das nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hannover mit der Möglichkeit der Weiterverarbeitung und Nutzung eine andere rechtliche Qualität aufweist.

Man kann nun argumentieren, dass die Akzeptanz von Ausweisscans eine Dienstleistung für die Nutzer sei. Aber rechtlich zulässig wird es dadurch auch nicht.