Ausweiskopien (und -scans?) sind rechtlich unzulässig

Die auch von einigen Bibliotheken zwecks Mitgliedschaftsverlängerung angeforderten Kopien von Personalausweisen sind rechtlich nicht zulässig, berichtet Heise.de.

Felix Hudy schränkt dieses Verbot auf Datenschutzbeauftrager-info.de ein, da Ausweiskopien zu manchen Zwecken unausweichlich seien. Scans seien jedoch grundsätzlich unzulässig:

Eine automatisierte Speicherung der Ausweisdaten ist nach § 20 PAuswG unzulässig und betrifft z.B. das Scannen von Ausweisen, das nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hannover mit der Möglichkeit der Weiterverarbeitung und Nutzung eine andere rechtliche Qualität aufweist.

Man kann nun argumentieren, dass die Akzeptanz von Ausweisscans eine Dienstleistung für die Nutzer sei. Aber rechtlich zulässig wird es dadurch auch nicht.

Smartphone ersetzt Bibliotheksausweis?

Viola Voß weist drüben bei Netbib auf eine interessante Einsatzmöglichkeit von Smartphones in Bibliotheken hin: als Ersatz für den Bibliotheksausweis.

Offenbar verwenden Benutzer immer häufiger Apps, mit denen sich Kundenkarten- und Ausweis-Nummern auf dem Handy speichern und auf dem Display als Barcode darstellen lassen. So spart man sich zig Karten im Portemonnaie und hat im Handy immer alles dabei.

Die Idee stammt vom Swiss Army Librarian, der wiederum auf Vagabondages verweist. Mein Umsetzungsvorschlag, um Sicherheitsbedenken entgegen zu kommen:

1. Nutzer gibt Nutzerdaten in App ein, meldet sich via App im Benutzerkonto an.
2. Die App generiert aus dem Nutzerkonto heraus einen Barcode. Dies evtl. inkl. verschiedener Benutzerdaten (z.B. Name des Benutzers), die ebenfalls angezeigt werden. Dazu noch ein Bibliothekslogo oder so, damit man sieht, dass es die App ist oder zumindest eine etwas mühevoller angefertigte Fälschung.
3. Nun muss noch ein Feedback-Mechanismus stattfinden.
a) Die App sendet ein Signal an das Bibliothekssystem, dass nun ein Ausleihvorgang stattfinden soll.
b) Der Nutzer gibt eine PIN oder ein Passwort in ein Terminal ein analog zur Kartenbezahlung an der Supermarktkasse.
c) …?

Diskussion bitte in den Netbib-Kommentaren. Vielleicht meldet sich ja ein IT-Mensch zu Wort, der sich mit derartigen Sicherheitsmechanismen auskennt?

Neues aus der UB Mannheim: Benutzerkarte, Gebühren, Aleph

Die UB Mannheim gab in ihrem Blog verschiedene Neuerungen bekannt. Dazu gehört ein neuer Katalog, jetzt Aleph (was war es denn vorher?). In den Kommentaren kommt dieser fast durchweg schlecht weg. Ein Beispielkommentar (von “Mia”):

Übersichtlich, benutzerfreundlich, geeignet zum effizienten Arbeiten. Anscheinend soll mit dem neuen System all dies auf jeden Fall ausgeschlossen werden. Wird das eigentlich aus den Studiengebühren finanziert? Dann war das ein klassischer Fall von Kaufrausch der Verwaltung Uni Mannheim.

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