Scan-Stifte und -Apps

Scans werden gegenüber Kopien zumindest in unserer Bibliothek immer beliebter. Einmal sicherlich, weil sie – anders als Kopien – nichts kosten. Andererseits aber auch, weil Scans leicht zu versenden und speichern sind. Kombiniert man die Scanfunktion mit OCR, kann man die eingescannten Texte noch dazu komfortabel weiternutzen. Die dafür erforderlichen Geräte sind schon längere Zeit in übersichtlichem und tragbarem Format erhältlich.

Da wären zuerst die Scanstifte zu nennen. Es gibt viele verschiedene Produkte, die sich in etlichen Details unterscheiden, davon sind einige schon recht lange auf dem Markt. Der aktuell in der Version 7 verfügbare IRISPen zum Beispiel wurde bereits 2004 in der c’t getestet.

Ich konnte drei Bibliotheken ausmachen, in denen der C-Pen (in der USB-Variante TS1) verliehen wird:

  1. Bibliothek der Hochschule Augsburg (besten Dank für die vielen Infos!)
  2. Universitätsbibliothek Augsburg
  3. Bibliothek der Hochschule Neu-Ulm

Etwas neuer sind Apps, mit denen man Text abfotografieren und dann in OCR wandeln kann. Der Scanbot – PDF Dokument Scanner zum Beispiel ist solch eine App. Der “Scan” erfolgt in diesem Fall durch Abfotografieren der entsprechenden Vorlagen. Je nach Fotoqualität des verwendeten Smartphones und der Lichtverhältnisse beim Fotografieren sind die Ergebnisse ganz gut bis untauglich. Die dazugehörige OCR-Funktion habe ich nicht getestet.

Kein Scan-Stift (CC-BY: Greg Lloyd)

Fragen an die werte Leserschaft:

  1. Gibt es irgendwo einen halbwegs seriösen und neutralen Vergleich von Scans-Apps?
  2. Gibt es irgendwo einen halbwegs seriösen und neutralen Vergleich von Scanstiften?

Auch über persönliche und subjektive Erfahrungsberichte freue ich mich natürlich sehr!

"Messung der Zufriedenheit von Studierenden der Fakultät Wirtschaft und Informatik der Hochschule Hannover mit der Hochschul-Zentralbibliothek"

Busse, Alina ; Henschke, Manuel ; Klaffki, Juliane ; Wierzbowska, Justina: Messung der Zufriedenheit von Studierenden der Fakultät Wirtschaft und Informatik der Hochschule Hannover mit der Hochschul-Zentralbibliothek

Abstract:

In der vorliegenden Arbeit wird die Zufriedenheit von Studierenden mit der Hochschul-Zentralbibliothek (HZB) der Hochschule Hannover untersucht. Es wird überprüft, inwieweit Alter, Semesteranzahl und Geschlecht der Befragten einen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der HZB haben. Des Weiteren besteht ein Aspekt der Untersuchung aus der Einschätzung der Wichtigkeit einzelner Faktoren aus Sicht der Studierenden, welcher bei den praktischen Implikationen zum Tragen kommt.

Die Literaturrecherche machte deutlich, dass bereits diverse Umfragen von Bibliotheken zur Zufriedenheit der Nutzer stattgefunden haben. Wenige Umfragen richten sich jedoch direkt an Studierende. Da der Leistungskatalog von Bibliothek zu Bibliothek variiert, muss der Fragebogen an die konkreten Rahmenbendingungen der HZB angepasst werden.

Mit der vorliegenden Arbeit werden Aussagen über die Zufriedenheit und Wichtigkeit der einzelnen Faktoren aus Studierendensicht getroffen. Mittels eines elektronischen Fragebogens werden die Studierenden der Fakultät IV – Wirtschaft und Informatik, hierunter die Abteilungen Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik, der Hochschule Hannover befragt, von denen 116 den Fragebogen beantwortet haben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ergebnisse die aufgestellten Hypothesen nicht unterstützen. Es liegen keine signifikanten Ergebnisse vor und es bestehen keine Zusammenhänge zwischen Alter, Geschlecht oder Semesterzahl mit der Zufriedenheit der Studierenden. Die Auswertung der Wichtigkeit verdeutlicht, dass keines der abgefragten Kriterien besonders negativ beurteilt wurde während es gleichzeitig für die Studierenden von großer Wichtigkeit ist.

Eins der Ergebnisse war auch, dass die Mitarbeiter der Zentralbibliothek als freundlich und kompetent bewertet werden.

Die Studie wurde von BWL-StudentInnen unabhängig von der Bibliothek durchgeführt, die sich u.a. an der Online-Befragung durch das Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der HU Berlin im Jahre 2009 orientiert haben.

Hier geht’s zum Volltext.

SpeechJammer: Schweigen per Knopfdruck

In TechnologyReview wird der SpeechJammer beschrieben. Dabei handelt es sich um ein Gerät, mit dem man lästige Quatschereien unterbinden kann. Bzw. deren Urheber so irritieren, dass sie lieber schweigen. Das Prinzip:

Psychologists have known for some years that it is almost impossible to speak when your words are replayed to you with a delay of a fraction of a second.

Kurihara and Tsukada have simply built a handheld device consisting of a microphone and a speaker that does just that: it records a person’s voice and replays it to them with a delay of about 0.2 seconds. The microphone and speaker are directional so the device can be aimed at a speaker from a distance, like a gun.

Klingt spektakulärer als es dann aussieht:

Im TechnologyReview werden als potentielle Anwendungsgebiete Konferenzen, Meetings, Kinos und Bibliotheken genannt.

[Besten Dank an Christian S. für den Hinweis!]

Smartphone ersetzt Bibliotheksausweis?

Viola Voß weist drüben bei Netbib auf eine interessante Einsatzmöglichkeit von Smartphones in Bibliotheken hin: als Ersatz für den Bibliotheksausweis.

Offenbar verwenden Benutzer immer häufiger Apps, mit denen sich Kundenkarten- und Ausweis-Nummern auf dem Handy speichern und auf dem Display als Barcode darstellen lassen. So spart man sich zig Karten im Portemonnaie und hat im Handy immer alles dabei.

Die Idee stammt vom Swiss Army Librarian, der wiederum auf Vagabondages verweist. Mein Umsetzungsvorschlag, um Sicherheitsbedenken entgegen zu kommen:

1. Nutzer gibt Nutzerdaten in App ein, meldet sich via App im Benutzerkonto an.
2. Die App generiert aus dem Nutzerkonto heraus einen Barcode. Dies evtl. inkl. verschiedener Benutzerdaten (z.B. Name des Benutzers), die ebenfalls angezeigt werden. Dazu noch ein Bibliothekslogo oder so, damit man sieht, dass es die App ist oder zumindest eine etwas mühevoller angefertigte Fälschung.
3. Nun muss noch ein Feedback-Mechanismus stattfinden.
a) Die App sendet ein Signal an das Bibliothekssystem, dass nun ein Ausleihvorgang stattfinden soll.
b) Der Nutzer gibt eine PIN oder ein Passwort in ein Terminal ein analog zur Kartenbezahlung an der Supermarktkasse.
c) …?

Diskussion bitte in den Netbib-Kommentaren. Vielleicht meldet sich ja ein IT-Mensch zu Wort, der sich mit derartigen Sicherheitsmechanismen auskennt?

Was ist bibliothekarische Öffentlichkeitsarbeit?

Linda Tillander beschrieb in einem Gastposting in Peter Alsbjers Blogg (Google-Übersetzung) ein paar Überlegungen zu bibliothekarischer Öffentlichkeitsarbeit. Ihre These: Ziel bibliothekarischer Öffentlichkeitsarbeit könnte sein, die Wahrnehmung von und das Wissen über Bibliotheken zu ändern.

Det här jobbet blir aldrig färdigt – marknadsföring är det vi gör varje dag.

Frei (und hoffentlich richtig übersetzt): Diese Arbeit ist nie beendet – Marketing ist das, was wir alle Tag für Tag tun. Es geht also weniger darum, stylishe Hochglanzbroschüren in tolle Aufsteller zu packen. Wichtiger ist es, für die Nutzer relevante Angebote in hoher Qualität einfach und unkompliziert zur Verfügung zu stellen und das Wissen darüber so breit wie möglich zu streuen.

PS: Die Google-Übersetzung ist an einigen Stellen etwas hakelig, insgesamt aber sehr gut verständlich.

Du wolltest zur Website der Universitätsbibliothek Leipzig?

Beate Rajski verweist in Netbib auf eine gelungene Aktion des Leipziger StudentInnenrates. Wollte man die Webseite der Leipziger UB aufrufen, wurde man auf eine Informationsseite weitergeleitet, auf der sich folgender Infotext findet:

Bereits in diesem Jahr fehlen der Uni-Bibliothek 700.000€. Die Folge der jetzigen und folgenden Einsparungen sind ein geringerer Etat für den Erwerb von Monographien und für die Bestellung von Zeitschriften. Aufgrund der fachspezifischen Anforderungen ist eine gerechte Verteilung der Fehlbeträge kaum möglich. Vor allem in den Naturwissenschaften werden Datenbanken für Studium und Forschung gebraucht. Diese Datenbankabonnements laufen zumeist über mehrere Jahre und können im Gegensatz zu Zeitschriftenabonnements oftmals nicht sofort abbestellt werden. Dadurch sind zur Zeit vor allem die Geisteswissenschaften von den Einsparungen und Kürzungen betroffen. In Zukunft wird es aufgrund der Fehlbeträge der Bibliothek weniger möglich sein ein konstantes Angebot für alle Studierende und BibliotheksnutzerInnen zu bieten. Die Finanzierung der 24h-Campusbibliothek für die kommenden Semester steht ebenfalls in Frage. In allen Standorten der Universitätsbibliothek wird es wahrscheinlich weniger Personal und somit weniger Beratungsangebot geben. Zusammengefasst lässt sich sagen: Das selbstständige Lernen in Bibliotheken wird durch die Kürzungen in ihrer jetzigen Qualität nicht erhalten werden können.

Dörte Böhner hat ein Video bei Youtube eingestellt, dass die Umleitung demonstriert:

Mehr Infos zu dieser hoffentlich zu dieser Aktion gibt es auch bei Bibliothekarisch.de.

Bibliotheken in der Wirtschaftskrise

Verschiedene, nicht nur aktuelle Artikel zur Lage der Bibliotheken in der Wirtschaftskrise:

Die Tage der Zivilisation sind gezählt, wenn der wirtschaftliche Aufstieg nicht bald beginnt.

Library sees 11 percent increase in use

The dip in the economy has made the library more popular, and a library expansion and remodeling five years ago helped draw more users, Myers said.

Redouble or Retrench? Reacting to the Financial Crisis

Clearly, it will take more work than in the past to raise money. However, a new opportunity is there, and the money is there. I maintain that this is not the time to retrench; it is the time to redouble our efforts.

Campaign is on to save one of region’s libraries

Cllr Sir Peter Brown, the council’s communities chief, said: “We have to chop £2 million from an £8 million budget and we are looking to provide the best possible library service within that budget.”

Johnson County Library a busy place to be

“But we are also finding that the tight economy is bringing in those who are searching for jobs and career information or wanting to use computers. Many patrons are cutting back in their personal budgets and look to the library as a free resource for newspapers, magazines, and audiovisual materials as well as books that they no longer are able to or want to purchase.”

Letter: Local libraries offer a wide assortment of services

In this economy where can one go to explore the world for free? Come over to the library and see. The residents of our community do use the library, so let’s keep it going.

Die Stadt der Bücherwürmer

Erwachsene zahlen für die Ausleihe pro Jahr 20 Euro. Kinder bis 18 Jahre dürfen den Service der Stadtbücherei gratis nutzen. Vielleicht ist das auch ein Teil des Erfolges für die Neumünsteraner, denn so manche familiäre Haushaltskasse hat in Zeiten der Wirtschaftskrise durchaus mal Ebbe.

Ulmer vs. Darmstadt: was folgt daraus?

BC Kaemper: Die Entscheidung des LG Frankfurts in Sachen Ulmer vs. ULB Darmstadt (Elektronische Leseplätze) liegt vor

BCK interpretiert das Urteil und kommt zu folgenden Schlüssen (Auszug) bezüglich der Rechte der Bibliotheken:

* Sie dürfen veröffentlichte Werke aus ihrem Bestand selbst digitalisieren oder digitalisieren lassen. (Annexkompetenz aus § 52b)
* Sie dürfen diese Werke an elektronischen Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek zugänglich machen, wobei die Zahl der (gleichzeitig) zugänglich gemachten Exemplare an den eingerichteten Leseplätzen […] die Stückzahl im Bestand nicht übersteigen darf.
* Sie müssen dabei keine Rücksicht auf etwa bestehende Verlagsangebote nehmen, solange sie keine vertraglichen Regelungen mit dem Verlag eingegangen sind. Es besteht insofern Vertragsfreiheit, kein Kontraktionszwang. […]
* Es ist ausreichend, wenn die Bibliothek in ihrem Internetauftritt und an den Leseplätzen ausdrücklich auf den gesetzlich limitierten Verwendungszweck hinweist und klarstellt, dass das Angebot lediglich zur Forschung bzw. für private Studien zugänglich gemacht wird.
[…]
* Die Bibliotheken dürfen die Möglichkeit schaffen, Ausdrucke aus den an den elektronischen Leseplätzen bereitgestellten Werken anzufertigen und diese auch aus der Bibliothek mitzunehmen. Das Gesetz rechtfertigt in jedem Fall keine vollständige Kopie des Werkes, sondern nur eine auszugsweise. Ein entsprechender Hinweis an den Leseplätzen dürfte auch hier genügen.
* Es ist den Bibliotheken aber verwehrt, die Speicherung und Mitnahme der Digitalisate selbst zuzulassen.

Eric Steinhauer äußerte sich ebenfalls zum Thema:

Nicht überzeugend ist freilich die Ansicht des Gerichts, eine elektronische Kopie durch den Nutzer auszuschließen. Es ist nicht erkennbar, dass § 52b UrhG, der nur eine Schranke für die öffentliche Zugänglichmachung darstellt, § 53 UrhG als Schranke für Vervielfältigungen ausschließt. Danach sind jedenfalls für den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch elektronische Kopien zulässig. Ein solche “Schrankenkette” vertritt im Ergebnis Dustmann, in: Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Aufl., 2009, § 52b, Rn. 13.

Hier geht’s zum Volltext (PDF) des Urteils.

Auch Landesregierung Baden-Württemberg gegen ungesunde Lesewuth!

Wie man dem Newsletter der Württembergischen Landesbibliothek entnehmen kann, wird dort ab dem 9. Mai eine Jahresbenutzungsgebühr von 30 Euro erhoben.

bitte beachten Sie, dass nach der Verkündigung im Gesetzblatt Baden-Württemberg, voraussichtlich mit Wirkung zum 9. Mai 2009, eine novellierte Bibliotheksgebührenverordnung in Kraft treten wird.
Neu ist die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Landesbibliotheken (§ 2 n.F).

30 Euro! Vermutlich möchte die Landesregierung der Schweinegrippe ungesunden Lesewuth entschlossen entgegentreten.

Sehr geehrter Ministerpräsident Günther Oettinger: können Sie mir sagen, wo der Sinn dieser Maßnahme liegt? Als Volkswirt sollten Sie eigentlich wissen, dass man an dieser Stelle nicht unbedingt kürzen sollte. Betriebswirtschaftlich sind Benutzungsgebühren übrigens auch nicht immer ein Erfolgsmodell, wie unter anderem das Beispiel Schaffhausen belegt.

Notiz zum Stellenwert des Themas Bibliotheken in Baden-Württemberg: Von dort kam zu meiner Umfrage zu Landesbibliotheksgesetzen außer einer nichtssagenden Antwort der FDP keine Reaktion.

[via Netbib]