Der Konzern Warner/Chapell hatte bisher Lizenzgebühren verlangt, wenn das Lied “Happy Birthday to You” bei öffentlichen Aufführungen oder in Filmen oder Fernsehsendungen verwendet wurde. 1,8 Milliarden Euro kamen dadurch jährlich zusammen. Doch diese Einnahmequelle dürfte nun versiegen. Denn einem aktuellen Gerichtsurteil zufolge besitzt das Unternehmen keinerlei Urheberrechte an dem Lied, sondern lediglich an verschiedenen Klavierversionen, so das Gericht. Tatsächlich habe niemand innerhalb der vergangenen 80 Jahre das Recht gehabt, Lizenzgebühren zu verlangen.
Weitere Infos gibt es u.a. im Guardian.
Nächstes Ziel: Micky Maus.