Happy Birthday für uns alle

Aus der SZ:

Der Konzern Warner/Chapell hatte bisher Lizenzgebühren verlangt, wenn das Lied “Happy Birthday to You” bei öffentlichen Aufführungen oder in Filmen oder Fernsehsendungen verwendet wurde. 1,8 Milliarden Euro kamen dadurch jährlich zusammen. Doch diese Einnahmequelle dürfte nun versiegen. Denn einem aktuellen Gerichtsurteil zufolge besitzt das Unternehmen keinerlei Urheberrechte an dem Lied, sondern lediglich an verschiedenen Klavierversionen, so das Gericht. Tatsächlich habe niemand innerhalb der vergangenen 80 Jahre das Recht gehabt, Lizenzgebühren zu verlangen.

Weitere Infos gibt es u.a. im Guardian.

Nächstes Ziel: Micky Maus.

TTP-Kapitel zum Schutz von "Intellectual Property" auf Wikileaks

Via Heise.de:

Wikileaks hat einen neuen Entwurf des Kapitels zum Schutz immaterieller Güter des Handelsabkommens Trans-Pacific Partnership (TPP) enthüllt. Die USA wollen demnach beim Urheber- und Patentrecht die Daumenschraube anziehen.

Hier geht es zum Dokument auf Wikileaks. Wer vor dem Original-Dokument zurückschreckt, sollte auf jeden Fall den Heise-Artikel lesen, in dem ein paar Kern- und Schreckensszenarien kurz erläutert werden. Wer meint, dass Schutzfristen für Werke noch bis in die vierte Generation nach dem Tod der Urheber gelten sollten, der kann die TTP nur gut finden. Schließlich würde niemand mehr ein Buch schreiben, wenn man nicht wüsste, dass die Ururenkel noch bis 100 Jahre nach dem eigenen Tod davon profitieren können. Bzw. die Rechteinhaber, also z.B. Bertelsmann oder Disney.

Achtung:

  1. TTP = Trans-Pacific Partnership = Transpazifische strategische wirtschaftliche Partnerschaft
  2. TTIP = Transatlantic Trade and Investment Partnership = Transatlantisches Freihandelsabkommen

Vier Donaldisten-Tweets

Vier Comic-Zitate des Duos Barks/Fuchs, die man immer und immer wieder sehr gut gebrauchen kann.

Und last but not least der Barks-Fuchssche Beitrag zur Projektevaluation:

Es ist Follow Friday: @GoodDuckPanels.

DBV lehnt Verlängerung des urheberrechtlichen Schutzes ab

Richtige und wichtige Stellungnahme des DBV, um ein Micky-Maus-Schutzgesetz (siehe auch hier) in Europa zu verhindern.

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (DBV) lehnt den von der Europäischen Kommission am 16. Juli 2008 veröffentlichten Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte in allen Punkten ab. Der Vorschlag blockiert eigenschöpferische Kreativität in Europa und behindert dadurch nachdrücklich Europas Bemühen im globalenWettbewerb. Gleichzeitig erschwert er die Nutzung des kulturellen Erbes in Europa.

Quelle: DBV lehnt vorgeschlagene Verlängerung der Schutzdauer im Urheberrecht ab (PDF)