Das Open-Access-Curriculum der UNESCO

Teil der Operation Frühjahrsputz 2015, in deren Verlauf angefangene und nie beendete Postings einfach so veröffentlicht werden.

Die UNESCO hat ein Open-Access-Curriculum für Forscher und Bibliothekswesen (und somit auch für forschende Bibliothekswesen) entworfen und nun auch veröffentlich.

Curriculum for Library Schools

Curriculum for Researchers

Schon beim ersten Blick fällt die Verwendung des Intellectual Property Rights auf.

TTP-Kapitel zum Schutz von "Intellectual Property" auf Wikileaks

Via Heise.de:

Wikileaks hat einen neuen Entwurf des Kapitels zum Schutz immaterieller Güter des Handelsabkommens Trans-Pacific Partnership (TPP) enthüllt. Die USA wollen demnach beim Urheber- und Patentrecht die Daumenschraube anziehen.

Hier geht es zum Dokument auf Wikileaks. Wer vor dem Original-Dokument zurückschreckt, sollte auf jeden Fall den Heise-Artikel lesen, in dem ein paar Kern- und Schreckensszenarien kurz erläutert werden. Wer meint, dass Schutzfristen für Werke noch bis in die vierte Generation nach dem Tod der Urheber gelten sollten, der kann die TTP nur gut finden. Schließlich würde niemand mehr ein Buch schreiben, wenn man nicht wüsste, dass die Ururenkel noch bis 100 Jahre nach dem eigenen Tod davon profitieren können. Bzw. die Rechteinhaber, also z.B. Bertelsmann oder Disney.

Achtung:

  1. TTP = Trans-Pacific Partnership = Transpazifische strategische wirtschaftliche Partnerschaft
  2. TTIP = Transatlantic Trade and Investment Partnership = Transatlantisches Freihandelsabkommen

Neusprech: Geistiges Eigentum

Kai Biermann beschäftigt sich im Neusprech-Blog mit dem Begriff “Geistiges Eigentum”. Damit ist er natürlich nicht der Erste. Hier ein paar weitere Zitate zur selben Thematik:

Wer den Begriff des “geistiges [sic] Eigentums” als Grundbegriff des Immaterialgüterrechts etablieren möchte, muss sich der Gefahren bewusst sein, die er mit sich bringt. Entscheidend ist nämlich nicht der Begriff als solcher, sondern sein Verständnis und seine Verwendung in der fortlaufenden Debatte über Reichweite und Grenzen von Immaterialgüterrechten. “Geistiges Eigentum” suggeriert der Allgemeinheit eine Parallele zur Rechtsstellung des Sacheigentümers und verleitet zur Aussage, der Rechtsinhaber sei mindestens genau so zu schützen wie der Sacheigentümer. Hier wird eine Vergleichbarkeit des Sacheigentums mit dem “geistigem Eigentum” behauptet, des es doch erst nachzuweisen gilt. Man könnte sich nämlich auf den entgegengesetzten Standpunkt stellen und behaupten, dass eine unterschiedliche Behandlung von Sach- und geistigem Eigentum wegen der tatsächlich Verschiedenheiten gerechtfertigt sei.

Grünberger, Michael: Rechtsdurchsetzungsbemühungen – Anzeichen eines Systemkollapses? – In: Geistiges Eigentum : Herausforderung Durchsetzung / hrsg. von Reto M. Hilty … – Berlin, Heidelberg: Springer, 2008. – (MPI Studies on intellectual property, competition and tax law ; Bd. 4). S. 5.

Urheberrecht hat nichts mit Eigentum im landläufigen Sinne zu tun.

Wenn dem so wäre, dann könnte man mit der Musik auf der CD, die man erwirbt, machen, was man will. Kann man aber nicht. Man kann die Musik zu Hause anhören. Man kann eine “Privatkopie” anfertigen. Man darf aber nicht die Musik öffentlich aufführen, ohne Gebühren an die GEMA zu entrichten. Man darf keinen Remix anfertigen und ihn weiterverkaufen.

Urheberrecht: Es gibt kein ‘geistiges Eigentum’ / Marcel Weiss, 2009. = http://netzwertig.com/2009/11/04/urheberrecht-es-gibt-kein-geistiges-eigentum/.

Es ist in Mode gekommen, Copyrights, Patente und Handelsmarken als “geistiges Eigentum” zu bezeichnen. Diese Mode entstand nicht aus einem dummen Zufall – der Begriff verzerrt und verwirrt diese Themen systematisch, und seine Verwendung wird in erster Linie von jenen vorangetrieben, die aus dieser Verwirrung Nutzen ziehen. Jeder, der klar über diese Gesetze nachdenken will, tut gut darin, diesen Begriff abzulehnen.

Sagten Sie “geistiges Eigentum”? Eine verführerische Illusion / Richard M. Stallman, 2006. = http://www.gnu.org/philosophy/not-ipr.de.html.

Ein weiteres Werk, auf das auch Stallman verweist, ist “Property, Intellectual Property, and Free Riding” (PDF) von Mark A. Lemley, in dem er die Begriffsentstehung des geistigen Eigentums auf die WIPO zurückführt:

Lemley, Mark A.: Property, Intellectual Property, and Free Riding. – In: John M. Olin Program in Law and Economics / Working Paper. – 291 (2004).

Das der Begriff an sich recht neu ist, lässt sich auch schön mit Googles nGram-Viewer darstellen:

Dass sich Rainer Kuhlen seit Jahren mit dem Begriff herumquält, ist den Lesern sicherlich vertraut.

PS: Eigentum verpflichtet.