Heise: Bundesregierung präzisiert Pflichten zur Archivierung von Netzinhalten:
Wie bereits die Medienwerke in körperlicher Form müssen zukünftig auch Netzpublikationen im Wege der Pflichtablieferung der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden. Wer diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss im Extremfall mit einer Geldbuße mit bis zu 10.000 Euro rechnen. […] Unscharf ist der Verordnungsentwurf bei der Abgrenzung der Inhalte, die der Archivierungspflicht unterfallen sollen. […] Definitiv verfügbar gemacht müssen nach dem Verordnungsentwurf E-Mail-Newsletter mit Webarchiv sowie “netzbasierte Kommunikations-, Diskussions- oder Informationsinstrumente”, die “sachliche oder personenbezogene Zusammenhänge” aufweisen. Als Beispiel hierfür dienen in der Entwurfsbegründung öffentliche Weblogs. Ute Schwens, die Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek spricht darüber hinaus auch von “Formen, die originär dem Web entsprungen sind”, wie etwa Wikis und gegebenenfalls Foren. Der Archivierungsauftrag beschränkt sich nicht auf Texte, sondern umfasst teilweise auch Bilder und Töne.
Ausdrucken und hinschicken? Die DNB hat zu Beantwortung nicht nur dieser Frage FAQ gesammelt. Und hier steht ganz konkret, wie es geht.