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Pflichtabgabe von Netzpublikationen

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23rd Oktober 2008

Pflichtabgabe von Netzpublikationen

Laut Heise tritt die Verordnung zur Pflichtabgabe von Netzpublikationen heute in Kraft.

Generell soll die Anlieferung möglichst per FTP und bevorzugt als PDF erfolgen. Bilder, andere Darstellungselemente sowie “Software und Werkzeuge, die in physischer oder in elektronischer Form erkennbar zu den ablieferungspflichtigen Netzpublikationen gehören”, sind aber ebenfalls betroffen. Dies gilt vor allem für “nicht marktübliche Hilfsmittel”, ohne die ein Lesen der digitalen Werke im Offline-Modus nicht möglich ist.

Ohne mir jetzt die Zeit genommen zu haben, das auszuprobieren: es sieht nicht so aus, als ob die Deutsche Nationalbibliothek seit der Testphase etwas gelernt hätte.

Siehe auch hier, hier oder hier.

Na, wer traut sich ran und schreibt einen Erfahrungsbericht?

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Bisher 11 Kommentare oder Trackbacks zu “Pflichtabgabe von Netzpublikationen”

  1. 1 Pflichtablieferung am Oktober 24th, 2008:

    Gegen die Verordnung zur Pflichtablieferung!

    Nach gegenwärtigem technischem und organisatorischem Sachstand ist die Abneigung gegen die Verordnung zur Pflichtablieferung durchaus verständlich. Hier auf pflichtablieferung.net kann darüber diskutiert werden.

  2. 2 Bücherninja am Oktober 24th, 2008:

    Einfach nur ein Forum aufzusetzen ist aber ein bißchen wenig, oder? Es sollte eine inhaltliche Linie klar werden, warum das Forum überhaupt begründet wurde. “Technischer und organisatorischer Sachstand” klingt recht dürftig. Ungefähr wie die Standard-EDV-Abteilungs-Ausrede, etwas ginge “aus technischen Gründen” auf keinen Fall. ;-)

  3. 3 Ben am Oktober 24th, 2008:

    Hallo Bücherninja,

    “aus technischen Gründen” geht das aktuell auf keinen Fall anders. loool
    *hust* Die Verordnung ist seit gestern in Kraft getreten und das Forum muss halt noch von der EDV-Abteilung:-)
    fertiggestellt werden.

  4. 4 Pflichtablieferung am Oktober 24th, 2008:

    Natürlich geht das aus technischer Sicht. Für meine Begriffe geht es aber hier um die Willkür mit der immense Kosten für die Ersteller von Publikationen produziert werden.

    Wenn man sich entschieden hätte, die Infos einfach abzusaugen, wäre das ja in Ordnung. Ein Spider, der sich die Inhalte einfach holt und abspeichert. Dann wäre es mal eine ausgegorene Idee.

    Stattdessen: Eine Verordnung, die diejenigen, denen ein Ordnungsgeld in nicht unbeträchtlicher Höhe angedroht wird, sind im rechtsunsicheren Bereich. Über Aktualisierungszyklen ist bislang garnichts bekannt. In unserem Fall heißt das bei den meisten Seiten eine tägliche Übermittlung? Oder monatlich? Mit dem Effekt, dass dann ja Teile der Publikation verloren gehen können?

    Bei der Pflichtabgabe der Bücher gibt es im Übrigen einen Passus der Wirtschaftlichkeit. Man kann einen Zuschuss beantragen. Bei der viel teureren Pflichtablieferung für Netzpublikationen ist dies nicht möglich. Klar – das wäre ja auch viel zu teuer.

  5. 5 CH am Oktober 24th, 2008:

    Da sollte man aber differenzieren, gegen was man protestiert. Das Forum wendet sich also in erster Linie gegen die Form der Übermittlung, nicht gegen die Übermittlung als solche.

    Abgesehen davon: Ich bin absolut kein Freund dieser Verordnung. Aber Panikmache hilft auch nichts. Die Bußgelder drohen erstmal niemandem. Aus der FAQ:

    Die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen erfolgt stufenweise. Solange die Deutsche Nationalbibliothek die Verfahren und Festlegungen bezüglich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch nicht abschließend getroffen hat, wird sie keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen und abzuliefernde Netzpublikationen gegebenenfalls nicht gleich übernehmen, sondern vormerken und erst anfordern, wenn der Stand der Technik und der Absprachen dies zulässt.

    Wer sein Blog also nicht täglich meldet, wird mit Sicherheit nichts zu befürchten haben. Das Verfahren muss sich doch erstmal einspielen (oder auf die Nase fallen und erstmal wieder auf Eis gelegt werden). Eine tägliche Übermittlung ist jenseits aller Vorstellungen, schätze ich. Die DNB, die sich um diese Aufgabe übrigens vermutlich auch nicht gerade gerissen hat, wird sich dazu sicherlich noch äußern.

    Zu den Kosten: Warum um Himmels Willen soll es teurer sein, eine Netzpublikation abzuliefern, als eine herkömmliche Printpublikation? Ich hätte jetzt spontan das Gegenteil erwartet. Außerdem werden die Zuschüsse nur in Ausnahmen gewährt. Bei kostbaren Bildbänden, bibliophilen Werken, etc.

    Suhrkamp, Goldmann & Co werden von diesen Zuschüssen bislang nicht viel gesehen haben.

  6. 6 Pflichtablieferung am Oktober 24th, 2008:

    In der Verordnung heißt es:

    Pflichtablieferung.

    Genau da ist das erste Problem. Deshalb gegen die Verordnung.

    Zu den Kosten: Wenn ich meine gesamten Webseiten in ein transferfähiges Format kopieren möchte, dann sollten es PdFs sein. Oder aber statisches HTML. Das liegt aber nicht vor. Dementsprechend muss ein Tool entwickelt werden, das unsere Webseiten konvertiert in ein transferfähiges Format.

    Grob gerechnet für uns: Kosten von mehr als 20.000 Euro im ersten und Folgekosten von ca. 5-10.000 Euro im zweiten Jahr. Bei einem Jahresumsatz von etwa 300 TSD Euro mit den Produkten ist das ein ordentlicher Stiefel.

  7. 7 Pflichtablieferung am Oktober 24th, 2008:

    Nochmal ergänzt:

    Ich meine das Problem der Ablieferung. Wenn die sich das einfach holen würden, wäre ich ja einverstanden.

  8. 8 Taufrisch und Ungewuerzt am Oktober 25th, 2008:

    Blogbeitraege für die National Bibliothek…

    [...] Diese Übermittlung an die Bibliothek haben übrigens alle Blogger vorzunehmen. Zu verdanken haben wir dies der Verordnung zur Ablieferung von Netzaplikationen [...]…

  9. 9 Christian R. am Oktober 27th, 2008:

    “Grob gerechnet für uns: Kosten von mehr als 20.000 Euro im ersten und Folgekosten von ca. 5-10.000 Euro im zweiten Jahr. Bei einem Jahresumsatz von etwa 300 TSD Euro mit den Produkten ist das ein ordentlicher Stiefel.”

    Moment, da muss ich mal kurz schmunzeln. Es geht hier um Netzpublikationen. Jede Minifirma hat inzwischen ein CMS. Und gibt es ein CMS, das keine PDF-Export-Funktion hat? Bitte auf dem Teppich bleiben. Das verursacht Kosten, klar. Aber 20k? Für Siemens, VW oder ähnliche Firmen vielleicht.

  10. 10 Pflichtablieferung am Oktober 27th, 2008:

    Also – wenn ich das recht sehe, dann hat WordPress zum Beispiel keine Funktion. (Zumindest derzeit noch nicht). Bei Foren finde ich diese Funktion eigentlich auch nicht wirklich. Wir reden hier auch nicht über Peanuts, sondern über 1,5 Mio. Seiten. Und die sind mit einem Standard-CMS in keiner Weise abzubilden. Somit kommt das nächste Problem. Das CMS kann es in der Form nämlich auch nicht.

    Ich bleibe schon gerne auf dem Teppich.

    Übrigens: Siemens, VW oder ähnliche Firmen haben vergleichsweise kleine Websites. Da gibt es durchaus größere Kaliber.

  11. 11 Keine Panik: Pflichtabgabe von Netzpublikationen eilt nicht » Infobib am Oktober 28th, 2008:

    [...] den Kommentaren zur Meldung über die Verordnung zur Pflichtabgabe von Netzpublikationen sind zum Teil gruselige [...]

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