Pflichtabgabe von Netzpublikationen

Laut Heise tritt die Verordnung zur Pflichtabgabe von Netzpublikationen heute in Kraft.

Generell soll die Anlieferung möglichst per FTP und bevorzugt als PDF erfolgen. Bilder, andere Darstellungselemente sowie “Software und Werkzeuge, die in physischer oder in elektronischer Form erkennbar zu den ablieferungspflichtigen Netzpublikationen gehören”, sind aber ebenfalls betroffen. Dies gilt vor allem für “nicht marktübliche Hilfsmittel”, ohne die ein Lesen der digitalen Werke im Offline-Modus nicht möglich ist.

Ohne mir jetzt die Zeit genommen zu haben, das auszuprobieren: es sieht nicht so aus, als ob die Deutsche Nationalbibliothek seit der Testphase etwas gelernt hätte.

Siehe auch hier, hier oder hier.

Na, wer traut sich ran und schreibt einen Erfahrungsbericht?