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Wie man dem Newsletter der Württembergischen Landesbibliothek entnehmen kann, wird dort ab dem 9. Mai eine Jahresbenutzungsgebühr von 30 Euro erhoben.

bitte beachten Sie, dass nach der Verkündigung im Gesetzblatt Baden-Württemberg, voraussichtlich mit Wirkung zum 9. Mai 2009, eine novellierte Bibliotheksgebührenverordnung in Kraft treten wird.
Neu ist die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Landesbibliotheken (§ 2 n.F).

30 Euro! Vermutlich möchte die Landesregierung der Schweinegrippe ungesunden Lesewuth entschlossen entgegentreten.

Sehr geehrter Ministerpräsident Günther Oettinger: können Sie mir sagen, wo der Sinn dieser Maßnahme liegt? Als Volkswirt sollten Sie eigentlich wissen, dass man an dieser Stelle nicht unbedingt kürzen sollte. Betriebswirtschaftlich sind Benutzungsgebühren übrigens auch nicht immer ein Erfolgsmodell, wie unter anderem das Beispiel Schaffhausen belegt.

Notiz zum Stellenwert des Themas Bibliotheken in Baden-Württemberg: Von dort kam zu meiner Umfrage zu Landesbibliotheksgesetzen außer einer nichtssagenden Antwort der FDP keine Reaktion.

[via Netbib]

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Montag, 27. April 2009 und wurde abgelegt unter "Bibliothek, Bildung & Gesellschaft". Du kannst die Kommentare verfolgen mit RSS 2.0. Kommentare und Pings sind zur Zeit geschlossen.

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