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Interessantes aus Informations- und Bibliothekswesen

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Die ethischen Grundsätze der Bibliotheks- und Informationsberufe sind nun über ein Jahr in der Welt. Zeit für eine kleine Untersuchung des Impact Factors und eine sehr kurze kritische Würdigung einzelner inhaltlicher Punkte.

Im IFLA World Report “Libraries, National Security, Freedom of Information Laws and Social Responsibilities” von 2005 war noch zu lesen:

The German library association has not adopted a code of ethics but intends to adopt one in the next two years.1

Im März 2007 war es dann soweit: der “Code of Ethics” wurde der Öffentlichkeit präsentiert. Was hatte das für Konsequenzen? Fragt man in Kollegenkreisen, ist er den meisten völlig unbekannt. Lediglich einige wenige meinen, sich vage an so etwas wie einen “Verhaltenskodex” erinnern zu können.

Erst einmal zur Entstehung dieses “Codes”:
Aufgrund eines Vorstandsbeschlusses des BID e.V. wurde die Arbeitsgruppe “Informationsethik” gegründet, die sich aus Ursula Flitner, Dr. Ulrich Hohoff, Barbara Lison, Barbara Schleihagen zusammen setzte. Aufgabe der Arbeitsgruppe war die vergleichende Untersuchung der Codes of Ethics bibliothekarischer Arbeit in anderen Ländern und Erarbeitung einer Erklärung über die ethischen Grundsätze der Bibliotheksarbeit in Deutschland. Als Ergebnis wurde das Papier “Ethik und Information : Ethische Grundsätze der Bibliotheks- und Informationsberufe” (PDF) präsentiert.

In diesem Arbeitspapier ist der Code of Ethics schon enthalten, eine vergleichende Untersuchung suchte ich vergeblich. Wurde sie anderweitig publiziert? Oder auf irgendeiner Konferenz verkündet?

In den Grundsätzen selbst fallen ein paar Dinge ins Auge.

  1. Die unreflektierte Verwendung des Begriffes “Kunde”. Aber sich darüber aufzuregen, bringt vermutlich nur wieder die Bertelsmannjünger auf den Plan. Der Mehrheit der Bibliothekswelt scheint die Ökonomisierung der Bibliothekswelt ja entweder positiv oder gleichgültig gegenüberzustehen. Wo “BWL” draufsteht, muss ja “modern” drin sein.
  2. Wir ermöglichen unseren Kundinnen und Kunden den Zugang zu unseren Beständen und zu den öffentlich verfügbaren Informationsquellen.
    Na, dann warte ich mal darauf, dass die Bibliotheken ihre Katalogdaten öffentlich machen. Zumindest die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden in der Zwischenzeit nicht untätig gewesen sein, und ihren Katalog komplett zum Download anbieten. Oder eher doch nicht? Aber es ist zumindest ein guter Vorsatz.
  3. Wir respektieren die Privatsphäre unserer Kundinnen und Kunden. Wir speichern personenbezogene Daten nur zur Erbringung unserer Dienstleistung und nur im gesetzlichen Rahmen. Anderen Behörden stellen wir Benutzerdaten nur im engen Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung.
    In der Hoffnung, dass es nie gebraucht werden möge: Sehr gut!
  4. Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.
    Ebenfalls sehr gut. Dann steht einer politischen Aktivität ja nichts mehr im Wege.
  5. Wir bekennen uns zum Prinzip des Lebenslangen Lernens – sowohl zur
    Verbesserung unserer eigenen Kompetenzen als auch zur Unterstützung der
    Kompetenzerweiterung der Bürgerinnen und Bürger. In diesem Zusammenhang
    sehen wir uns in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, um unsere
    Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden laufend optimieren zu können.

    Schade, hier hätte man hervorragend an den oberen Punkt anknüpfen können und tatsächlich einmal politisch werden können. Leider werden nur ökonomisch-karrieristische Relevanzkriterien der Weiterbildung genannt, zumindest impliziert das der Begriff “Kompetenzen”. Der kulturelle Sektor und vor allem die Möglichkeit zur Bildung zwecks Partizipation am bürgerlichen Gemeinwesen wird nicht erwähnt.
  6. Wir bieten Veranstaltungsformen an, die das Lesen und die aktive Nutzung von Informationen fördern, auch in Kooperation mit Partnern.
    Wir machen auch ab und an mal einen Bücherflohmarkt. Meint: Ist das ein ethischer Grundsatz? Ich sage nein.
  7. Unser Verhältnis zu Lieferanten und anderen Geschäftspartnern zeichnet sich durch einen hohen ethischen Standard aus.
    Viel zu schwammig. Was wäre denn unethisch? Erpressung des Buchhandels? Verkauf von Kulturgut kann nicht gemeint sein, da die Bewahrung des kulturellen Erbes schon an anderer Stelle erwähnt wurde.
  8. Wir machen unsere Dienstleistungen und Einrichtungen aktiv bekannt, damit die Bürgerinnen und Bürger alle Möglichkeiten kennen, um öffentlich zugängliche Informationen zu nutzen.
    Dies als ethischen Grundsatz zu definieren, ist für mich auch zu hoch gegriffen. Aber immerhin kann ich mich hier über die erste (und einzige) Erwähnung des Begriffes “Bürger” freuen.
  9. Wir akzeptieren die Rechte der Kreativen und Urheber für gesetzlich geschützte Bibliotheks- und Informationsmaterialien.
    Wir halten uns auch ans Strafgesetzbuch und die Straßenverkehrsordnung.

Liebe Infobib-Kunden und -Kundinnen, ich wäre sehr interessiert an Berichten, ob und wie der Code of Ethics schon mal irgendwo außerhalb eines offiziellen Vortrags diskutiert wurde oder ob er sogar schon mal Hilfestellung in schwierigen ethischen Entscheidungen liefern konnte. Ich wäre auch sehr interessiert zu erfahren, bei wem das noch nicht der Fall war.


  1. Libraries, national security, freedom of information laws and social responsibilities
    / Susanne Seidelin. – Copenhagen : IFLA/FAIFE Office, 2005, S. 160 []

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Montag, 31. März 2008 und wurde abgelegt unter "Bibliothek, Bildung & Gesellschaft". Du kannst die Kommentare verfolgen mit RSS 2.0. Kommentare und Pings sind zur Zeit geschlossen.

2 Kommentare

  1. jge:

    Es würde mich nicht wundern, wenn es keine weitere Verwendung gäbe (außer noch in der Ausbildung, natürlich). Das liegt sicher mit daran, dass hier Selbstverständlichkeiten produziert werden. Zum Beispiel den unter 3. von Ihnen genannten Punkt: alles andere als Respekt vor der Privatsphäre wäre verboten. Erst wenn sich die Gesetzeslage ändert, kann man darüber streiten, wie sich Bibliothekare verhalten sollten.
    Außerdem: Wer ist das “Wir”? Wie wird man Teil davon?

    Einbisschen ist das sicher so wie mit dieser Leitbild-Mode. Einige Bibliotheken haben sich ja eines gegeben. Das kann zwei Funktionen haben: nach außen und nach innen. Dieser Code of Ethics könnte auch diese beiden Funktionen haben. Aber nach Innen interessiert er nicht genug, und nach außen, naja.

  2. CH:

    Außerdem: Wer ist das “Wir”? Wie wird man Teil davon?

    Exakt das ist der Punkt. Zumindest ich fühle mich auf keinen Fall durch einen Verhaltenskodex angesprochen (geschweige denn gebunden!), der in Verbandsgremien erdacht und dann irgendwann per Presseerklärung verkündet wird.

    Dass es um diesen Kodex keine Kontroverse gab und gibt, deutet mit absoluter Sicherheit nicht darauf hin, dass er von der Zielgruppe anerkannt und gelebt wird. Er ist den meisten schlichtweg unbekannt und dem Rest gleichgültig. Hier wurde eine Chance vertan. Eine offene Debatte, ein Aufruf zur Beteiligung, eine kontroverse Auseinandersetzung, was nun eigentlich zum Berufsbild eines Bibliotheks- und Informationsberufenen gehört, das alles hätte stattfinden können.


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