Infobib

Interessantes aus Informations- und Bibliothekswesen

|

2008 30 Jul

Gesetze bloggen

Abgelegt unter: Recht, Web 2.0 | RSS 2.0 | Von: CH | Tags: , , , | Kommentare geschlossen

Gesetze kann man in Blogs kommentieren, man kann Sie dort jedoch auch schreiben. Klaus Graf ist es zumindest im deutschsprachigen Raum als vermutlich erstem gelungen, eine Gesetzespassage in einem Blog zu entwerfen, die in leicht abgewandelter Form tatsächlich übernommen wurde.

Sein Vorschlag für den Datenschutz im Thüringer Bibliotheksgesetz1 :

“Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.”

Im Gesetz steht nun:

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.

Glückwunsch! Soviel dazu.


  1. das übrigens heute rechtskräftig wurde []

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Mittwoch, 30. Juli 2008 und wurde abgelegt unter "Recht, Web 2.0". Du kannst die Kommentare verfolgen mit RSS 2.0. Kommentare und Pings sind zur Zeit geschlossen.

Kommentare sind zur Zeit geschlossen.


Gesetze bloggen von CH steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz. blogoscoop
Infobib läuft unter Wordpress.3.0.5 | Theme: angepasst nach : Gabis Wordpress-Templates | Creative Commons Lizenzvertrag 29 Verweise - 0.289 Sekunden.