Workshop des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

Heute fanden Workshop und Vollversammlung des Aktionsbündnisses “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” in der SUB Hamburg statt, ich war dort und möchte im folgenden einen kleinen Überblick über die Einführungsreferate geben. Da aufgrund akuter Zeitnot sehr viel in enormer Geschwindigkeit abgehandelt wurde, möchte ich mich auf einige wenige Aspekte beschränken.

Nach einer kurzen Begrüßung durch Rainer Kuhlen und die Hausherrin Gabriele Beger (PDF) ging es gleich in medias res:

1. Reto Hilty vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht: Ein Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft

Reto Hilty fasste zusammen, was er in seiner Stellungnahme im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestage am Montag, 20. November 2006 zum Thema “Urheberrechtsnovelle “2. Korb” Dritter Teil: Schranken a) Bildung, Wissenschaft und Kopienversand” (PDF) mitteilte.

In einem brillanten Beitrag wies er darauf hin, dass der gesamte 2. Korb des Urheberrechts sehr stark von den Bedürfnissen der Musik- und Filmindustrie dominiert wird. Viele Bestimmungen, die für Klingeltöne gerechtfertigt sind, kommen auf diese Weise auch für wissenschaftliche Publikationen zum Tragen.

Hilty betonte mehrfach, dass der wissenschaftliche Betrieb kein funktionierender Markt sei. Auf einem solchen gebe es keine Unternehmen, die über 30% Rendite einfahren. Auch seien beispielsweise wissenschaftliche Zeitschriftenartikel nicht substituierbar. Man könne ebenso wenig einfach die Zeitung von gestern lesen, wenn die von heute nicht verfügbar ist.

Die gesamte EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (PDF) sei technologisch und gesellschaftspolitisch veraltet. Konzepte aus dem analogen Zeitalter würden eins zu eins übernommen, obwohl sie längst nicht mehr den Gewohnheiten und Bedürfnissen der Forschung und Lehre entsprächen. Als Beispiel nannte er die Beschränkung der Verwendung von digitalen Dokumenten auf die Bibliotheksräumlichkeiten und eventuell sogar auf einzelne Arbeitsplätze.

Weiterhin freue er sich zwar über jeden Fortschritt der Open-Access-Bewegung, ihm geht das alles aber viel zu langsam. Es sei auch nicht im Interesse der Bibliotheken, zu Konkurrenten der Verlage zu werden. Wenn sich jedoch das Verhalten der Verlage nicht ändere, müsse man sie zur Vernunft zwingen. Eine Preiskontrolle sei in anderen, nicht funktionierenden Märkten auch nichts ungewöhnliches.

Als möglichen Ausweg aus den urheberrechtlichen Problemen sieht Hilty einen Paradigmenwechsel im rechtlichen Umgang mit Inhalten. Das Urheberrecht solle eindeutig und unverrückbar bei den Urhebern bleiben, die Verleger könnten mittels Leistungsschutzrecht vergütet werden.