Bibliotheksbenutzung als Verdachtsmoment

Vor drei Wochen wurde der Berliner Stadtsoziologe Andrej H. unter dem Verdacht der “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a” festgenommen. Als Grund für die Festnahme nannte die ermittelnde Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe die Benutzung von Vokabeln, die auch in Schriften der sogenannten “Militanten Gruppe” vorkommen. Außerdem verfügte er nach Angaben der Ermittler “über Zugang zu Bibliotheken, um dort die Recherchen durchzuführen, die notwendig sind, um Texte für eine militante Gruppe zu verfassen.”

Wenn der Zugang zu Bibliotheken ein Verdachtsmoment wird, wie es dieser Ausschnitt aus dem Heise-Artikel “Durch Google-Suche in die Einzelhaft” nahelegt, ist Protest angesagt. Dieser manifestiert sich unter anderem in diesem Offenen Brief (z.Z. geheist).

Also, DBV & Co, meldet Euch zu Wort! Interessenvertretung des Bibliothekswesens beinhaltet auf jeden Fall, dass Bibliotheksbenutzer nicht pauschal verdächtigt werden dürfen! Dies haben die Verbände in ihrem “Code of Ethics” selbst angemahnt:

Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft.

Nun sind Taten gefragt!