3 Jahre Bibliotheksrecht

Eric Steinhauers Bibliotheksrecht.de feiert dreijähriges Jubiläum. Herzlichen Glückwunsch!

Wenn man drei Jahre lang ein Blog zum Bibliotheksrecht betreibt, ist es gut, sich die “Sinnfrage” zu stellen. Passen Form und Inhalt noch? Ich denke schon. Das “Zettelkasten”-Prinzip nimmt dem ganzen Unternehmen einen gewissen Aktualitätsdruck. Hier wird keine Nachrichtenbörse und kein Diskussionsforum zu aktuellen Fragen geboten, sondern eine Sammlung von Exzerpten und Ideen. Sie können, müssen aber nicht aktuell sein.

Vielleicht ist die Seite wirklich eher als Zettelkastel zu sehen, weniger als Blog. Schließlich ist die Kommentarfunktion nicht aktiviert, ähnlich wie beim Bildblog, dem der Blogcharakter schon verschiedentlich abgesprochen wurde.

Davon unbelastet bleibt das fachliche Verdienst. Steinhauer stellt auch zurecht die Frage, ob solch ein Engagement nicht hauptamtlich geführt werden sollte:

Und wenn man zwischen zwei Terminen in irgendeinem überfüllten ICE durch Deutschland rollt, stellt sich schon die Frage, ob das ganz bibliotheksrechtliche Unternehmen auf die Dauer so nebenbei zu erledigen ist. Diese Frage betrifft im Grunde alle aktiven Kollegen unter den Bibliotheksjuristen.

War es früher die punktuelle Expertise, die man gerne kollegial gegeben hat, sieht man sich nun in Groß-Gremien, Gesetzgebungsverfahren und erbitterte Lobbygefechte eingebunden. Es bleibt abzuwarten, wieweit das überkommene System der Bibliotheksjuristen mit Geschäftsgangsobliegenheiten in dem immer komplizierter werdenden Geschäft noch tragen wird.

Das betrifft nicht nur Bibliotheksjuristen, auch die bibliothekswissenschaftliche Forschung wird “nebenbei” ausgeübt. Das alles schreit nach einer Wiederbelebung des DBI. Aber das nur nebenbei…