Laut Urteil des Arbeitsgerichts Gießen könnten befristete Arbeitsverträge an Hochschulen unwirksam sein, wenn es sich um Beschäftigungen in landesfinanzierten Projekten handelt. Aus der Zeit:
Wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen können auf eine unbefristete Anstellung hoffen, wenn sie im Rahmen eines Landesprojekts angestellt sind. Das urteilt das Arbeitsgericht Gießen und gab am Freitag einem Mitarbeiter recht, der an der Universität Gießen über zehn Jahre insgesamt 16 befristete Verträge erhalten hatte.
Die letzte Befristung sei ungültig, weil diese zu einem LOEWE-Projekt des Landes Hessen gehörte. Das Wenn das Geld vom Land Hessen komme, seien es keine Drittmittel, die eine Befristung des Vertrags rechtfertigten, argumentierten die Richter.
Es ist nur zu hoffen, dass dieses Urteil durch die Instanzen besteht und eine unbefristete Stelle an der Hochschule wieder ein realistisches Ziel wird. Das Wissen, das bei der ständigen Fluktuation der Mitarbeiter verloren geht oder gar nicht erst entsteht, täte vielen Hochschulen und somit sowohl der Wissenschaft als auch der Ausbildung der Studierenden sehr gut. Die Energieverluste durch das ständige Einarbeiten in neue Zusammenhänge oder Arbeitsplätze, durch Hoffen und Bangen um den nächsten Projektantrag sind so enorm, dass man sich oft nur wundern kann, dass in Deutschland überhaupt noch Wissenschaft stattfinden kann.
Auch wenn manch ängstlich auf sein Budget schielender Personaler nun Muffensausen bekommt: Dieses Urteil ist eine Chance für die deutsche Hochschullandschaft.