Neues Hochschulgesetz in Baden-Württemberg

Zwei bibliotheksrelevante Schnipsel zum neuen Landeshochschulgesetz Baden-Württembergs:

Forschungsinformationssysteme:

Das Gesetz stellt mehr Transparenz her. Der Senat erhält Auskunftsrechte darüber, was mit welchen Mitteln Dritter an der Hochschulen geforscht wird. Dabei werden die Interessen der Drittmittelgeber und Forscher gewahrt.

Open Access:

Das Gesetz stärkt Open Access, also den Gedanken, dass die Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung möglichst frei zugänglich sein sollten. Hochschulen sollen ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen, ihr Recht auf nicht kommerzielle Zweitveröffentlichung nach Ablauf einer Jahresfrist wahrnehmen zu können.

Und mal wieder diese ominöse Jahresfrist. “Möglichst frei” ist anscheinend etwas anderes als “frei”. Ist das wirklich der Stand der Diskussion? Open Access bedeutet, ich darf (je nach Fachgebiet) uralte Publikationen zweitverwerten?

[via Rhein-Neckar-Zeitung]