Über eine illegale Aktivität namens “Librarying” (im Zusammenhang mit dem neuen australischen Urheberrecht) berichtet Heise:
In seiner [Anm.: Generalstaatsanwalt Philip Ruddock] FAQ heißt es, es müsse bei Radio- und Fernsehaufnahmen zwischen “librarying” und “time-shift recording” unterschieden werden. Das erste diene dazu, eine Sammlung zum wiederholten Anschauen anzulegen und sei nicht zulässig; das zweite dazu, eine Fernsehsendung zu einem versetzten Termin zu schauen. Das sei legitim und dabei dürften Familienmitglieder und Freunde dabei sein.