Videoüberwachung gegen Diebstahl

Um Diebstähle zu verhindern, ist die Videoüberwachung einer Hochschulbibliothek erlaubt. Das urteilte das Oberverwaltungsgericht am Freitag in Münster und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Allerdings ist es der Universität verboten, die Bilder zu speichern. Die Installation von Kameras stelle einen “erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bibliotheksnutzer dar”, doch könnten dadurch Diebstähle und Beschädigungen der Bücher verhindert werden, entschieden die Richter. Studenten der Uni Münster hatten gegen die Kameras in der Bibliothek des kommunalwissenschaftlichen Instituts geklagt.

[via sueddeutsche.de]

Mehr als 1000 Medien entliehen

Ohio.com berichtet von einem Fall, indem eine Frau mehr als 1000 Medien auf insgesamt 34 verschiedene Bibliotheksausweise ausgeliehen und nicht zurück gebracht hat. Teile der Bücher, VHS, DVD, Spiele usw. waren auch nicht ausgeliehen und wurden in der Bibliothek schon so lange vermisst, dass sie zum Teil schon als gestohlen oder Verluste eingetragen waren.
Die Polizei benötigte einen Pickup-Truck um alle Medien in die Bibliothek zurückzubringen.

Bücherdieb mit bibliothekarischer Sorgfalt

Die FAZ berichtet heute auf ihrer Seite 12 (online leider nur kostenpflichtig) über einen der größten Fälle von Bücherklau der vergangenen Jahre:
Über 1000 Werke entwendete der Bücherdieb vorwiegend aus der Bibliothek des John F. Kennedy-Instituts in Berlin-Dahlem, aber auch aus Bibliotheken und Amerika-Häusern in Essen, Köln, Duisburg, Düsseldorf und Bochum. Dabei ging es ihm offenbar nicht darum, aus dem Diebesgut Profit zu schlagen. Denn die Bücher, hauptsächlich zum Thema amerikanische Geschichte im Allgemeinen sowie Biographien von Präsidenten und anderen wichtigen Persönlichkeiten, waren zum Teil so stark beansprucht, dass eine Rückgabe an die besitzenden Bibliotheken nicht mehr möglich war. Bezüglich der Rückgabe an die Besitzer hat der Dieb – fast nach Bibliothekarsmanier – der Polizei einige Arbeit abgenommen: “In jedes der entwendeten Bücher vermerkte er handschriftlich das Datum des Diebstahls sowie die bestohlene Bibliothek.”