Dies sind die Ergebnisse einer Umfrage zu Landesbibliotheksgesetzen an alle demokratischen Landtagsfraktionen in Deutschland. Die Ergebnisse sind nach Bundesländern sortiert. Bundesländer, aus denen keine Fraktion bis jetzt geantwortet hat, sind ganz unten aufgeführt. Sollten noch Antworten hinzukommen, werden sie hinzugefügt und mit einem Datum gekennzeichnet.
Update 11.12.2007: Die Antwort der CDU-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 19.11.2007 wurde nachträglich hinzugefügt.
Update 11.12.2007: Die Antwort der Fraktion Die Linke Sachsen-Anhalt wurde hinzugefügt.
Update 17.12.2007: Die Antwort der Fraktion CDU Saarland wurde hinzugefügt.
Update 18.12.2007: Die Antwort der Fraktion FDP Hessen wurde hinzugefügt.
Update 19.12.2007: Die Antworten der Fraktionen CDU Bremen, Grüne Niedersachsen und SPD Sachsen-Anhalt wurden hinzugefügt.
Update 29.12.2007: Die Antworten der Fraktionen SPD Rheinland-Pfalz und Grüne Hessen wurden hinzugefügt.
Update 12.01.2008: Die Antworten der Fraktionen CDU Hamburg und CDU Niedersachsen wurden hinzugefügt.
Baden-Württemberg
FDP:
Rainer Graf, stellv. Fraktionsgeschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg:
Den Gesetzentwurf der Fraktionen von Die Linke und SPD im Thüringer Landtag für ein Thüringer Bibliotheksgesetz haben wir zur Kenntnis genommen.
In Baden-Württemberg sind Stellung und Aufgaben des öffentlichen Bibliothekswesens sowie dessen Förderung im Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens geregelt (Gesetz vom 16.12.1975; letzte Änderung 1.7.2004). Das Landeshochschulgesetz (LHG) enthält in § 28 “Informationszentrum” die landesrechtlichen Regelungen für die Hochschulbibliotheken. Bzgl. der bestehenden Rechtsgrundlagen sieht unsere Fraktion derzeit keinen Änderungsbedarf.
Keine Antwort von CDU, Grünen und SPD.
Berlin
CDU:
Uwe Goetze (MdA), Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin:
beiliegend sende ich Ihnen unser seit 1995 geltendes Gesetz über die Errichtung der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin mit sehr konkreten Regelungen. Dem gegenüber entnehmen wir der Thüringer Initiative von SPD und Linkspartei hauptsächlich Definitionen von Selbstverständlichkeiten, die keine rechtliche Wirkung entfalten; man könnte fast meinen, eine Resolution statt eines Gesetzes vor sich zu haben. Dieser Gesetzentwurf ist daher kein Vorbild für uns, weil er gegenüber den Berliner Regelungen ein Rückschritt wäre.
Anhang: Gesetz über die Errichtung der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Keine Antwort von FDP, Grünen, Linken und SPD.
Brandenburg
Die Linke:
Karin Schröter, Referentin der Fraktion Die Linke im Landtag Brandenburg:
Die Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg engagiert sich bereits seit länger Zeit für ein Landesbibliotheksgesetz. Deshalb haben wir auch in Konsultation mit dem Landesbibliotheksverband einen Antrag ins Plenum eingebracht , der dieses Anliegen zum Inhalt hatte. Allerdings wurde dieser zwar knapp abgelehnt, auch seine Diskussion im Ausschuss kam damit nicht zustande. Die Landesregierung ist mit dem bisherigen Zustand offenkundig zufrieden.
In der Anlage finden Sie unseren Antrag. Die Debatte können Sie im Netz unter den Seiten des Landtags Brandenburg bei Eingabe des entsprechenden Stichwortes lesen.
Dennoch wird die Linksfraktion dieses Anliegen weiter verfolgen. Ob dies in Form eines eigenen Gesetzentwurfes erfolgen sol, der dann gegebenen falls wieder abgelehnt wird, muss wohl überlegt werden.
Anhang: Antrag der Fraktion Linkspartei/PDS zur Förderung kommunaler Bibliotheken
Keine Antwort von CDU und SPD.
Bremen
CDU
Thomas Marx, Wissenschaftlicher Referent für Bildung, Wissenschaft, Kultur, Medien und Datenschutz der CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft:
1. Wie stehen Sie zur Initiative des Thüringer Landtages? Haben Sie eine ähnliche Initiative vorbereitet?
Antwort: Die CDU-Bürgerschaftsfraktion unterstützt die Bibliotheken des Landes Bremen und weiß um deren zentralen kultur-, bildungs- und wissenschaftspolitischen Wert als Einrichtung. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion plant zurzeit keine Gesetzesinitiative zur Einbringung eines Landesbibliotheksgesetzes in die Bremische Bürgerschaft.
2. Spielt ein Landesbibliotheksgesetz in Ihrer politischen Strategie zum jetzigen Zeitpunkt eine konkrete Rolle? Gibt es schon einen konkreten Gesetzesentwurf Ihrer Fraktion?
b) Falls nein: Warum ist solch ein Gesetz in Ihren Augen nicht notwendig?
Antwort: Die CDU-Bürgerschaftsfraktion wird sich in ihrer Rolle als Oppositionsführerin in den Beratungen zum Haushalt 2008/09 nachdrücklich für die erforderliche finanzielle Ausstattung der Bibliotheken einsetzen. Im Lande Bremen sind die Staats- und Universitätsbibliothek im Bremischen Hochschulgesetz vom 9. Mai 2007, die Stadtbibliothek Bremen im Ortsgesetz über den Eigenbetrieb Stadtbibliothek Bremen (BremSTBOG) vom 22. Dezember 1998 und das Staatsarchiv Bremen im Bremischen Archivgesetz vom 7. Mai 1991 bereits gesetzlich abgesichert. Eine weitere gesetzliche Grundlage scheint daher für die überschaubaren Verhältnisse im Lande Bremen nicht zwingend erforderlich.
Keine Antwort von FDP, Grünen, Linken und SPD.
Hamburg
Anke Jobmann, wissenschaftliche Referentin der CDU-Bürgerschaftsfraktion Hamburg:
Mit Ausnahme des Pflichtexemplarrechts sind Bibliotheken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft weder Teil der Eingriffsverwaltung noch Inhaber von Befugnissen gegenüber anderen öffentlichen Stellen. Abgesehen von einer Vorschrift zum Schutz der Substanz von Bibliotheksgut (§ 2 Abs. 3), die dem Kulturgüterrecht zuzuordnen wäre, enthält der Entwurf eines Thüringer Bibliotheksgesetzes keine Regelungen, die der Niederlegung in einer Rechtsvorschrift bedürfen. Zudem besteht in einem Stadtstaat wie Hamburg sehr viel geringerer gesetzlicher Regelungsbedarf als in einem Flächenstaat, wo die (öffentliche) Bibliotheksfinanzierung hauptsächlich durch die Kommunen erfolgt. Für Hamburg ist ein Gesetz mit vergleichbaren Regelungen deshalb entbehrlich. Davon abgesehen haben wir als CDU-Fraktion in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Leseförderung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, voranzubringen und die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen (HÖB) zukunftsfähig zu machen. Wir fügen eine Große Anfrage zum Thema Leseförderung in Hamburg an.
Anhang: Große Anfrage zur Leseförderung in Hamburg
Keine Antwort von Grün-Alternativer Liste und SPD.
Hessen
FDP
Nicola Beer, Wissenschafts- und kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag:
Zu Frage 1:
Wir kennen die Thüringer Initiative, und verfolgen sie bereits seit ihrem ersten Aufkommen vor über einem Jahr. Auch ist uns das Projekt Bibliothek 2007 bekannt. Dennoch stehen wir einem Bibliotheksgesetz kritisch gegenüber. Dementsprechend haben wir auch keine Initiative vorbereitet.Zu Frage 2 b:
Die hessische FDP spricht sich seit Jahren gegen die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes aus. Wir sind grundsätzlich dagegen, Gesetze zu erlassen, wenn die angestrebten Ziele auch anderweitig erreicht werden können. Bibliotheken werden in aller Regel kommunal getragen. Aus diesem Grund kann Ihnen der Landesgesetzgeber keine festen Aufgaben zuweisen. Wollte er dies, müsste er nach dem Konnexitätsprinzip die Aufgabenerfüllung finanzieren.Zudem ist zweifelhaft, wie die Ziele und Aufgaben definiert werden sollen, die den Bibliotheken durch ein Bibliotheksgesetz zugewiesen werden könnten. Würde man gesetzlich ein absolutes Mindestniveau festlegen, das für den Landesgesetzgeber keine haushalterischen Folgen nach sich zöge, erzeugte man die Gefahr, dass einzelnen Kommunen sich angesichts klammer öffentlicher Kassen auf dieses Mindestniveau zurückzögen. Bei einer Regelung auf sehr hohem Niveau bedeutete das nicht nur erhebliche Ausgaben für die ohnehin überschuldeten Kommunen und nach dem Konnexitätsprinzip für das nicht minder verschuldete Land, vor allem bestünde auch die Gefahr einer Erstarrung. Ist eine bestimmte Lage einmal gesetzlich festgelegt, ist kaum wahrscheinlich, dass sie in der nächsten Zeit zu Lasten der öffentlichen Haushalte weiter verbessert würde.
Im Gegenteil glauben wir an Autonomie vor Ort, so dass die sachnächsten Entscheidungsträger möglichst großen Freiraum haben sollen. Daher meinen wir die Schaffung eines neuen Bibliotheksgesetzes wäre nicht sinnvoll.
Bündnis 90/Die Grünen
Sarah Sorge, Wissenschaft- und Kulturpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Hessen, Vizepräsidentin des Hessischen Landtages:
Wir halten ein Bibliotheksgesetz für Hessen, das die Bibliotheken als Gemeinschaftaufgabe von Land und Kommunen sieht, für wünschenswert.
Leider war dies aber in der aktuellen Legislaturperiode nicht durchsetzbar, da die mit Mehrheit agierende CDU-Landesregierung sich gegen ein solches Gesetz ausgesprochen hat. Eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen wäre nach dem Konnexitätsprinzip mit einer finanziellen Beteiligung des Landes weit über das bisherige Maß verbunden. Leider hat das Land bisher aber keine Bereitschaft gezeigt, sich mehr als bisher an den Kosten für Bibliotheken zu beteiligen.
[…]
Wir GRÜNE halten ein Bibliotheksgesetz für sehr wünschenswert, sehen darin aber kein Allheilmittel, sondern sind der Meinung, dass der beste Weg für eine ausgewogene Bibliotheksversorgung eine Aufstockung der Mittel für die Bibliotheken im Kommunalen Finanzausgleich wäre.
Keine Antwort von CDU und SPD.
Mecklenburg-Vorpommern
CDU:
Kathrin Karsten, wissenschaftliche Referentin für Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturpolitik, Petitionen der CDU-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern:
[…] den vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir zur Kenntnis und werden ihn, zu gegebenem Anlass in unsere parlamentarischen Diskussionen einfließen lassen. Einen konkreten
Anlass bzw. eine Notwendigkeit für ein landeseigenes Gesetz sehen wir jedoch derzeit
nicht; haben wir doch seit einiger Zeit eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem
Land und dem Bibliotheksverband (s. Anlage).Eine Schwerpunktsetzung bei der Kulturförderung haben die beiden
Koalitionsfraktionen von SPD und CDU unter der Nummer 194 (KoaV) vereinbart: Sie
erfolgt …”in den Bereichen Kinder- und Jugendkultur (Musikschulen, Kinder- und
Jugendkunstschulen und Kinderbibliotheken)….”
Anhang: Kooperationsvereinbarung MV und DBV
FDP:
Thomas Fietz, Referent für Bildung, Wissenschaft, Kultur, Verkehr und Bau:
1. Wie stehen Sie zur Initiative des Thüringer Landtages? Haben Sie eine ähnliche Initiative vorbereitet?
Wir haben uns mit dem Thema noch nicht befasst.
Keine Antwort von FDP, Grünen, Linken und SPD.
Niedersachsen
Die Grünen
Andrea Meyerhoff, Referentin für Wissenschaft und Kultur für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:
1. Wie stehen Sie zu der Initiative des Thüringer Landtages? Haben Sie eine ähnliche Initiative vorbereitet?
Wir haben die Initiative des Thüringer Landtages mit Interesse zur Kenntnis genommen. Wir haben bisher noch keine ähnliche Initiative für den niedersächsischen Landtag vorbereitet.
2. Spielt ein Landesbibliotheksgesetz in Ihrer politischen Strategie zum jetzigen Zeitpunkt eine konkrete Rolle? Gibt es schon einen konkreten Gesetzesentwurf Ihrer Fraktion?
Bisher spielte ein Landesbibliotheksgesetz in unserer politischen Strategie keine konkrete Rolle, daher gibt es keinen konkreten Gesetzesentwurf oder Antrag zu diesem Thema. Wir werden jedoch prüfen, ob eine ähnliche Initiative evtl. auch für Niedersachsen in Frage kommt und werden das Thema und die Fragestellung, ob Niedersachsen ein Landesbibliotheksgesetz braucht, in der neuen Legislaturperiode auf die Agenda setzen.
2. b) Falls nein: Warum ist solch ein Gesetz in Ihren Augen nicht notwendig?
Ob wir ein Bibliotheksgesetz für das Land Niedersachsen als notwendig erachten, oder nicht, werden wir in der nächsten Legislaturperiode, ab März 2008, prüfen und ggf. weiterverfolgen.
CDU
Karl-Heinz Klare, stellvertretender Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen:
Niedersachsen verfügt über eine reiche Vielfalt an Bibliotheken- von den Bibliotheken an den Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen über die Landesbibliotheken, der Technischen Informationsbibliothek Hannover (TIB) bis hin zu den über 1000 Öffentlichen Bibliotheken. Sie sind Mittler zwischen der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft. Darüber hinaus vermitteln sie Schlüsselkompetenzen im Umgang mit Informationen und Kommunikation. Insofern hat Bundespräsident Horst Köhler zu Recht die Bibliotheken als unverzichtbares Fundament unserer heutigen Wissens- und Informationsgesellschaft bezeichnet.
Die Bibliotheken in Niedersachsen stellen sich mit Unterstützung des Landes den Herausforderungen der Zukunft. Mit Blick auf diejenigen Bibliotheken, für die das Land zuständig ist, erscheint aus jetziger Sicht ein so genanntes Landesbibliotheksgesetz nicht nötig. Die wissenschaftlichen Bibliotheken sind als Teil der Hochschulen über mehrjährige Zielvereinbarungen mit den Hochschulen finanziell abgesichert. Ebenso sind es die Landesbibliotheken.
Keine Antwort von FDP und SPD.
Rheinland-Pfalz
SPD
Jochen Hartloff, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz:
Die rheinland-pfälzische Landesgruppe des Deutschen Bibliotheksverbandes, deren Vorsitz Manfred Geis, kulturpolitischer Sprecher unserer Fraktion, innehat, wirbt schon seit Längerem für ein solches Gesetz. In Gesprächen mit dem hiesigen Kulturministerium wurde dieses Thema – so meine Information – auch angesprochen.
Die Notwendigkeit einer ausreichenden Förderung der öffentlichen Bibliotheken wird in Rheinland-Pfalz seitens der SPD-Landtagsfraktion wie genauso seitens des zuständigen Ministeriums in keinster Weise in Zweifel gezogen. Der Weg über ein Gesetz wird zurzeit jedoch nicht angestrebt. Dies deswegen, weil ein Gesetz, das die Aufgaben und Bedeutung der Bibliotheken in seiner Grundaussage lediglich deklaratorisch reproduziert, wenig Sinn machte. Schriebe ein entsprechendes Gesetz jedoch weiträumig Standards fest, so stünde es letztlich im Widerspruch zur grundsätzlichen Intention der Landesregierung, Standards in allen Politikfeldern zurückzufahren.
Dies muss im Hinblick auf die Bibliotheken vor folgendem Hintergrund gesehen werden: Die öffentlichen Bibliotheken im Land befinden sich zum großen Teil in kommunaler Trägerschaft. Neue Standards – in aller Regel verbunden mit Ausgaben -, würden aufgrund des Konnexitätsprinzips letztlich zulasten des Landes gehen, das aber aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation keine zusätzlichen Belastungen des Landeshaushalts verantworten kann.
Um nicht missverstanden zu werden: Die Diskussion um eine angemessene Förderung der öffentlichen Bibliotheken sollte in aller Deutlichkeit geführt werden. Es ist aber nicht immer eine gesetzliche Grundlage, die diesem politischen Willen auch Ausdruck verschaffen kann. Es kommt m. E. vielmehr grundsätzlich darauf an, Bildungsneugier und -interessen, Kultur im weitesten Sinne und damit Informationsmöglichkeiten und ebenso Meinungsbildung zu fördern. In diesem Kontext kommt den öffentlichen Bibliotheken eine nicht wegzudenkende Aufgabe zu.
Keine Antwort von CDU und FDP.
Saarland
CDU
Annette Groh. Büroleiterin des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion im saarländischen Landtag:
Auf Ihre Anfrage vom 17.11. möchte ich Ihnen mitteilen, dass von Seiten der
CDU-Fraktion derzeit nicht geplant ist, den Entwurf eines Landesbibliotheksgesetzes in den saarländischen Landtag einzubringen.
Keine Antwort von FDP, Grünen und SPD.
Sachsen
Bündnis 90/Die Grünen:
Katja Solbrig, Parlamentarische Beraterin für Kultur und Medien der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag
Seit etwa einem halben Jahr beschäftigen wir uns in der grünen Landtagsfraktion mit der Frage “Braucht Sachsen ein Bibliotheksgesetz?” Unter diesem Titel haben wir am 28. Juni ein Fachgespräch durchgeführt. Eingeladen waren neben dem Sächsischen Landesverband im Deutschen Bibliotheksverband Dr. Simon-Ritz, Thüringen, Jürgen Seefeldt, Rheinland-Pfalz, und Dr. Flemming von den Städtischen Bibliotheken Dresden.
Aus den Ergebnissen dieses Fachgesprächs heraus haben wir einen Antrag erarbeitet, der in den nächsten Tagen eingereicht wird. […] Dieser Antrag fordert die Erstellung eines Bibliotheksentwicklungsplanes für Sachsen und die Prüfung, ob eine Gesetzgebung erforderlich ist. Gleichzeitig prüft die Fraktion noch, ob wir einen eigenen Gesetzentwurf einbringen.
Sie merken also, auch wir wollen eine Bibliotheksgesetzinitiative, sind uns der Schwierigkeiten, die sich aufgrund des Konnexitätsprinzips, der Freiwilligkeit von Kulturaufgaben usw. ergeben, bewusst, sehen darin aber keinen Grund, uns des Themas nicht zu stellen. Dazu ist es zu wichtig.Konkret zu Ihren Fragen:
1. Wir begrüßen die Thüringer Initiative, begreifen sie vor allem als einen Basisentwurf und sind dabei, eine ähnliche Initiative anzustoßen.2. Ein Landesbibliotheksgesetzentwurf spielt in der Arbeit der Grünen-Fraktion in Sachsen eine wichtige Rolle, mit einem entsprechenden Antrag wollen wir entsprechende kultur- und bildungspolitische Debatte zunächst in Gang bringen.
Ein Gesetzgebungsverfahren zieht sich in der Regel über mehrere Monate, manchmal sogar Jahre hin. Da es uns in dieser Frage eher wichtig wäre, tatsächlich etwas für die Bibliotheken zu erreichen, also eine konsensuale Lösung zu erzielen, spielt Zeit eine wesentlich geringere Rolle als viel mehr Zielsetzung und Inhalt. Welche Ziele für uns wichtig sind, können Sie dem Antrag entnehmen, den ich Ihnen – wie erwähnt – gern zuschicke, sobald er eingereicht ist.
Die Linke:
Jochen Mattern – Lehrer und Politikwissenschaftler, parlamentarisch-wissenschaftlicher Berater der Fraktion Die LINKE im Sächsischen Landtag:
Die der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Bibliotheken (ÖB) sind in der Regel Einrichtungen der öffentlichen Hand, meist kommunale. Sie erhalten ihre Finanzierung aus öffentlichen Mitteln und haben Aufgaben öffentlichen Interesses zu erfüllen.
Die gesellschaftspolitische Bedeutung der ÖB besteht darin, dass über sie ganz wesentlich auch in Zukunft der chancengleiche Zugang aller Bevölkerungskreise zur Mediennutzung erreicht werden kann. ÖB unterstützen das Lernen und berufliche Aus- und Fortbildung, sie fördern das Lesen und den Umgang mit Sprache und Medien und sind in wachsendem Maße auch Kommunikationszentren für Begegnungen mit andren Kulturen.
Umso unverständlicher ist es, dass diese Zukunftsaufgabe nicht erkannt und entsprechend gefördert wird. Vorhaben, wie beispielsweise die Literaturtage in Sachsen, können anregende Höhepunkte sein – aber nur vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen, personell und ausstattungsmäßig gesicherten Bibliotheksarbeit. Trotz sichtlich steigender Besucherzahlen in den ÖB und ihrer erweiterten Aufgabenstellung (neue Medien, Ausländerbetreuung, literarische Veranstaltungstätigkeit u.v.m.) ist in Sachsen der Personalbestand seit 1991 um mehr als 20 Prozent gesunken.
Neben der kommunalen Förderung erhalten regional bedeutsame ÖB für Projekte (Bibliotheksvernetzung) Fördermittel aus den Kulturräumen. Angesichts der komplexen kulturellen Bildungsaufgaben öffentlicher Bibliotheken scheint eine ministeriumsübergreifende Förderung (Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie für Kultus) dringend geboten: in Form eines Bibliotheksgesetzes oder eines Sonderförderprogramms, ähnlich dem für die Soziokultur.
Keine Antwort von CDU, FDP und SPD.
Sachsen-Anhalt
CDU:
Markus Weilandt, Referent für Bildung, Wissenschaft und Kultur der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt:
Derzeit gibt es in den Koalitionsfraktionen von CDU und SPD Überlegungen, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Federführend ist dabei die SPD-Fraktion. Wir befinden uns aber erst am Beginn des Diskussionsprozesses, so dass ich Ihnen noch keine inhaltlichen Aussagen machen kann. Wahrscheinlich wird es dann im kommenden Jahr konkreter. Ob das Thüringer Modell als Vorbild für uns dienen kann, wird sich erst noch zeigen.
Die Linke:
Stefan Gebhardt, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Landtag Sachsen-Anhalt:
1. Wie stehen Sie zur Initiative des Thüringer Landtages? Haben Sie eine ähnliche Initiative vorbereitet?
Antwort: Da ich davon ausgehe, dass die Initiative des Thüringer Landtages eine Stärkung der Bibliothekslandschaft im Freistaat Thüringen als Ziel hat, wird diese von uns begrüßt. Die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen – Anhalt hat sich noch keine abschließende Meinung zu einem Bibliotheksgesetz für unser Bundesland gebildet. Wir prüfen diese Angelegenheit und haben das Thema als einen Schwerpunkt im Fraktionsarbeitskreis für das kommende Jahr aufgenommen.
2. Spielt ein Landesbibliotheksgesetz in Ihrer politischen Strategie zum jetzigen Zeitpunkt eine konkrete Rolle? Gibt es schon einen konkreten Gesetzesentwurf Ihrer Fraktion?
Antwort: Das Thema wurde innerhalb des Facharbeitskreises andiskutiert, eine intensivere Verständigung mit dem Landesverband der Bibliotheken ist für das kommende Jahr im Arbeitsplan aufgenommen worden.
a) Falls ja: Bis wann sollte ein Landesbibliotheksgesetz gemäß Ihrer Planungen umgesetzt werden? Was würde es beinhalten?
Antwort: Im Jahr 2008 soll die Meinungsbildung zu einem Bibliotheksgesetz in der Fraktion abgeschlossen sein. Wenn sich die Fraktion positiv zu einem solchen Gesetzesvorhaben verhält, wird ein solches Gesetz auch von uns in den Landtag von Sachsen – Anhalt eingebracht.
SPD
Michael Schildener, Referent für Bildungs-, Wissenschafts-, Berufsausbildungs- und Kulturpolitik der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt:
Zu 1) Im Koalitionsvertrag (2006 – 2011) haben wir uns dazu mit der CDU auf
folgende Zielstellung verständigt: “Beim Ausbau des Bibliothekssystems Sachsen-Anhalts entsprechend dem Bibliotheksentwicklungsplan sollen die Kommunen weiterhin sowohl im investiven Bereich als auch bei der Erneuerung der Medien unterstützt werden. Die öffentlichen Bibliotheken im Land Sachsen-Anhalt sollen eine verlässliche Basis zur Planung und Umsetzung ihrer Aufgaben erhalten. Hierfür sollen
Chancen und Möglichkeiten eines Bibliotheksgesetzes bzw. von Bibliotheksverträgen geprüft werden.”Dieser Prüfauftrag wurde durch die Abschlussempfehlungen der Bibliothekskonferenz des Landes Sachsen-Anhalt vom November 2007 gestützt. Dort heißt es u. a.: “In langfristiger Perspektive empfiehlt
die Bibliothekskonferenz in das Finanzausgleichsgesetz eine Regelung für die öffentlichen Bibliotheken aufzunehmen. Sie soll bezwecken, dass die Kommunen Mittel für den Betrieb der öffentlichen Bibliotheken
zweckgebunden erhalten, wenn sie Bibliotheken in übergemeindlicher Verantwortung betreiben. … Ein weiter gehender Ansatz kann ein Bibliotheksgesetz sein, dass die Kommunen zum Betrieb öffentlicher
Bibliotheken verpflichtet bzw. zur Beteiligung daran verpflichtet. Die Bibliothekskonferenz hebt hervor, dass ein Bibliotheksgesetz nur dann wirksam werden kann, wenn es nicht nur die Kommunen verpflichtet,
sondern ihnen zugleich eine finanzielle Beteiligung des Landes zusichert und den Rahmen für effektive und effiziente Strukturen schafft. Insofern sieht die Bibliothekskonferenz eine enge Verbindung zwischen dem
Finanzausgleichsgesetz und einem Bibliotheksgesetz.”Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Landtag von Sachsen-Anhalt wird Anfang 2008 die Empfehlungen der Bibliothekskonferenz und mögliche Konsequenzen beraten.
Das bedeutet, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten prüfen werden, ob ein Bibliotheksgesetz für Sachsen-Anhalt erarbeitet werden soll, welche Sachverhalte geregelt werden müssten und welche Rahmenbedingungen notwendig wären, um ein Bibliotheksgesetz wirksam werden zu lassen.
Zu 2) Die SPD- Landtagsfraktion in Sachsen- Anhalt steht einen Bibliotheksgesetz
grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Ein konkreter Gesetzentwurf unserer Fraktion
existiert noch nicht. Wir befinden uns gegenwärtig entsprechend dem
Koalitionsvertrag und den Empfehlungen der Bibliothekskonferenz in der Sichtungs-
und Planungsphase. Von nicht unwesentlicher Bedeutung für die Entscheidungsfindung
in unserer Fraktion, aber auch im Parlament, wird die Klärung der künftigen
finanziellen Beteiligung des Landes sein. Es wird nicht reichen, in einem
Bibliotheksgesetz Standards bzw. Pflichten festzuschreiben, ohne deren Finanzierung
darzustellen.
Keine Antwort von FDP, Linken und SPD.
Schleswig-Holstein
FDP:
Christian Albrecht, Pressesprecher der FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag:
Zur zeit gibt es die Diskussion in SH noch nicht. Wir werden anlässlich der Initiative aus Thüringen prüfen, ob eine entsprechende Regelung auch in Schleswig-Holstein möglich bzw. sinnvoll ist.
Grüne:
Elisabeth Paskuy, Referentin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag :
wir sind eine kleine Fraktion mit nur 4 Abgeordneten und können nicht alle Themen, die wünschenswert wären, bearbeiten. Die Schwerpunkte der Fraktion sind Bildung, insbesondere in Kindergarten und Schule, Energiepolitik, Umweltpolitik und Kinderbelange, insb. gesunde Ernährung.
Viele andere Themen müssen leider warten, bis unsere Fraktion mehr Mitglieder hat – was wir nach der nächsten Wahl erhoffen.
Aus diesen Gründen haben wir noch nicht über ein Landesbibliotheksgesetz beraten, ein solcher Wunsch wurde von den schleswig-holsteinischen Bibliotheken auch bis jetzt nicht an uns herangetragen.
SSW:
Martin Lorenzen, Geschäftsführer des SSW im Landtag:
1. Wie stehen Sie zur Initiative des Thüringer Landtages? Haben Sie eine ähnliche Initiative vorbereitet?
Der SSW beurteilt die Initiative des Thüringer Landtages als positiv. Angesichts der bisherigen Chancenlosigkeit ein Bibliotheksgesetz in Schleswig-Holsteinischen Landtag zu verabschieden, haben wir zur Zeit keine Initiative vorbereitet.
2. Spielt ein Landesbibliotheksgesetz in Ihrer politischen Strategie zum jetzigen Zeitpunkt eine konkrete Rolle? Gibt es schon einen konkreten Gesetzesentwurf Ihrer Fraktion?
Der SSW als Partei der dänischen Minderheit und mit uns zusammenarbeitenden Friesen orientiert sich gerade auch in kulturellen Fragen zu unseren nördlichen Nachbar. In Dänemark gibt es bereits seit vielen Jahren ein Bibliotheksgesetz und demzufolge immer noch ein sehr gut ausgebautes Bibliothekswesen. Der SSW hat sich daher schon seit jeher für ein Landesbibliotheksgesetz in Schleswig-Holstein eingesetzt. Bisher allerdings ohne großen Erfolg. Sollte sich aber die Initiative in Thüringen durchsetzen; könnte man überlegen, ob nicht auch die Zeit für Schleswig-Holstein bald reif ist.
Keine Antwort von CDU und SPD.
Bayern
Keine Antwort von CSU, Grünen und SPD.
Nordrhein-Westfalen
Keine Antwort von CDU, FDP, Grünen, Linken und SPD.