Thomas Heilmann durfte in der Zeit einen Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlichen, in dem einiges durcheinander geht. Laut Heilmann ist das Netz ein Sündenpfuhl, in dem uns jeder an die Datenwäsche will. Besonders gefährlich seien kommerzielle Datensammler wie Car-Sharing-Dienste oder WhatsApp.
Heilmann geht es in diesem Artikel vorwiegend um die ökonomischen Auswirkungen der Überwachung. So schreibt er:
Schon heute sind die Schäden gigantisch. So schätzt die EU, auf Grundlage des Norton Report 2013, die Kosten von Internetkriminalität in Deutschland auf vier Milliarden Dollar in nur einem Jahr. Die Verantwortlichen dafür kommen aus ganz unterschiedlichen Kreisen. Ökonomisch noch die geringsten Schäden verursacht mutmaßlich die NSA, obwohl ihr Datensammeln rechtswidrig und rechtsstaatswidrig ist.
Ist das nur wieder die unionstypische und schier unfassbare Ignoranz gegenüber den NSA-Aktivitäten? Oder fehlt Heilmann – immerhin Innensenator Berlins – einfach die Fantasie, um sich die ökonomischen Kosten eines vergeigten Klimagipfels vorzustellen? Und die Konsequenzen der Industriespionage durch die NSA, die sicherlich nicht nur Großunternehmen wie das von Snowden namentlich erwähnte Siemens betrifft, sondern auch den einen oder anderen “Hidden Champion”, der von der Union sonst bei jeder Gelegenheit behütet und bejubelt wird?
Wie auch immer, der Kommentar enthält auch einen Nebenaspekt, den es aus der Perspektive dieses Blogs zu korrigieren gilt:
Datendiebstahl ist nicht die Ausnahme, sondern mittlerweile an der Tagesordnung. Kriminelle interessieren sich brennend für unsere persönlichen Daten, um Wissen, Vermögen, Pläne oder Patente zu stehlen.
Kann man Patente “stehlen”? Gibt es bei Siemens & Co einen Patenttresor, in dem die wichtigsten und kostbarsten Erfindungen vor der Welt geheim gehalten werden? Dazu informiert das Deutsche Patent- und Markenamt:
Ihre Patentanmeldung bleibt 18 Monate lang geheim, danach wird sie offen gelegt, das heißt veröffentlicht. In DPMAregister erscheint ein Hinweis auf Publikation der so genannten Offenlegungsschrift. Diese können Sie ab dem ersten Publikationstag auch in der Datenbank DPMAregister einsehen.
Denn das ist der Sinn des Patentwesens. Patente bieten exklusive Verwertungsrechte für eine Erfindung. Aber:
Im Gegenzug erwachsen dem Patentinhaber auch gesetzliche Verpflichtungen. Mit der Patentanmeldung stimmt er zu, dass seine Erfindung veröffentlicht wird. Ein Patent kann damit anderen Erfindern als Maßstab und Basis für Weiterentwicklungen auf dem betreffenden Gebiet der Technik dienen.
TL;DR: Das Patentwesen beruht nicht auf Geheimhaltung, und das sollte eigentlich auch in der CDU bekannt sein.