Ein paar Links zu Wikileaks

Ein paar Links rund um Wikileaks:

  • Was WikiLeaks mit Internetsperren zu tun hat
  • Hätten die USA ein Zugangserschwerungsgesetz, wie es Ursula von der Leyen einst vorgeschlagen hat, hätten sie die nötige Infrastruktur – wie würden sie heute verfahren? Würde dieses Werkzeug weiterhin nur gegen Kinderpornografie eingesetzt? Oder wäre ein Land, in dem man Soldaten das Zeitunglesen verbietet, nicht womöglich doch bereit, eine solche Infrastruktur auch zum Schutz der eigenen Bevölkerung vor allzu viel Information zu nutzen? Wären Wikileaks.ch, Wikileaks.de und all die anderen Alternativadressen (mittlerweile sind es weit über 2000), unter denen man die Botschaftsdepeschen und andere Dokumente heute selbst nachlesen kann, von den USA aus noch zu erreichen? Oder würde im Interesse der nationalen Sicherheit nicht vielleicht doch gefiltert?

  • Heinrich C. Kuhn zieht die Konsequenz aus einer befremdlichen Diskussion über Wikileaks in Inetbib und meldet sich nach ca. 15 Jahren ab:
  • Wenn in einer Liste zum Bibliothekswesen nicht mehr einhellig die Freiheit der Information aus öffentlich zugänglichen Quellen verteidigt wird, wenn in diesem Kontext Schreiben über Netiquette wichtiger ist als Erwägen inhaltlicher Argumente und Erwägen was gültige Argumente sind, und was nicht, und warum: wenn dem so ist, dann bin ich zu sehr zum Dinosaurier geworden als dass meines Bleibens noch wäre. Der Punkt ist erreicht.

    Grund dürften unter anderem die absurden Behauptungen sein, die in dieser Diskussion aufgestellt wurden. Völlig unbeleckt jeder Tatsachen vermuten „Informationsprofis“ alles mögliche über Wikileaks. Dabei ist eine Faktenprüfung kaum je einfacher gewesen als im Falle Wikileaks. Man nehme: die FAQ zu den Cablegate-Dokumenten. Zweit- und Drittmeinungen und Expertisen jeglicher Couleur sind darüber hinaus einfach zu recherchieren.

  • Der Freitag, die tageszeitung, Frankfurter Rundschau, Perlentaucher, ECCHR, Der Tagesspiegel und Berliner Zeitung veröffentlichen Appell gegen die Angriffe auf Wikileaks
  • Abschließend die Reaktionen von BID, DBV und IFLA auf Wikileaks. An dieser Stelle sei nochmal erinnert an den Code of Ethics (PDF):
  • Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.

Der Einsatz „für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen“ findet sicherlich hinter den Kulissen statt. In zukünftigen Wikileaks-Veröffentlichungen werden wir lesen können, wie unerbittlich die Vertreter des Bibliothekswesens in Sachen Wikileaks für die Meinungsfreiheit gekämpft haben.

Abschließend ein Zitat:

Die Frage, ob wir als Berufsgruppe bedingungslos an die Gesetze halten sollen wird sich dann stellen, wenn staatliche Stellen beginnen zensierend auf das Internet zu wirken. Die Geschichte Deutschlands muß als Warnung dienen. Die Schwelle zur Zensur wird in Deutschland auch in den letzten Jahren aktuell debattiert. Wenn es zu spät ist hilft nur noch ziviler Ungehorsam für das hohe Gut der Informationsfreiheit.

(Gerald Schleiwies im Blog Ethik von unten)

Umgang mit korrigierten Artikeln in Verlagsarchiven

Christiane Schulzki-Haddouti macht sich Gedanken über die Nachhaltigkeit von Informationen, die in privatwirtschaftlichen Pressearchiven aufbewahrt werden. Aktueller Anlaß ist die Öffnung des Spiegelarchivs, in dem jedoch nicht alle Artikel enthalten sind. Umstritten ist wohl der über den Reichstagsbrand (dazu der Nachrichtendienst für Historiker), und schon entfernt ist der über die Barschelaffäre (dazu Robert Leicht bei Zeit Online).

Es stellt sich die Frage, wie sich der Umgang mit Online-Medienarchiven entwickeln wird. Ist eine Entfernung überhaupt zu rechtfertigen? Wird damit nicht auch ein Stück Mediengeschichte manipuliert? Online sind schnell ein paar Bits gelöscht – eine Entfernung aus einem Print-Archiv würde aber ernstlich niemand anstreben wollen.

Das wäre wohl auch alles andere als einfach, mal eben einen Spiegelartikel aus allen Bibliotheken verschwinden zu lassen.

48 Jahre Informationsfreiheit

Penguins against Censorship - unite, unite!
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird heute 48, und somit auch sein
für das Bibliotheks- und Informationswesen wohl wichtigster fünfter Artikel.

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034), heißt es:
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Anonyme Kommentare

Ich habe heute zwei Mails erhalten, in denen ich gefragt wurde, ob man bei Infobib anonym kommentieren könne, da es nicht immer opportun sei, wenn die Vorgesetzten bestimmte Meinungen mit bestimmten Personen in Einklang bringen könnten. Ein peinliches Zeugnis für die Diskussionskultur im Bibliothekswesen!

Anonym surfen!
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Registrierungspflicht für Blogger

Vor knapp 3 Wochen berichtete Heise, dass sich iranische Blogger registrieren lassen müssen, wenn sie Ihren Blog weiterhin legal betreiben wollen. Dies scheint in den USA auf Zustimmung getroffen zu sein. Gulli.de berichtet:

Einmal mehr über die Schiene „Lobbying“ sollen in den USA kritische Blogger mundtot gemacht werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird augenblicklich diskutiert. Inhalt: politisch kritisches Bloggen soll mit Lobbyismus gleichgesetzt werden. Wer mehr als 500 tägliche Leser hat, gilt als Lobbyist und muss sich entsprechend namentlich registrieren, andernfalls sollen Haftstrafen drohen.