MdB Heinz Schmitt (SPD) rechtfertigt forschungsfeindliche Änderungen am Urheberrecht

Stephan Färber beklagt auf Abgeordnetenwatch die Auswirkungen des neuen Urheberrechts. Auf eine Bestellanfrage bekam er folgende Antwort von seiner Bibliothek:

Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz führen ab dem 01.01.2008 zu einer wesentlichen Einschränkung der Lieferbedingungen im bibliothekarischen Fernleihverkehr. Da § 53a UrhG die Voraussetzungen für die Lieferungen elektronischer Dokumente nur unbestimmt regelt, müssen die am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken zunächst auf die elektronische Auslieferung verzichten. Aus diesem Grund wird es bis auf Weiteres von bestellten Aufsätzen nur noch Kopien als Papierausdruck in den Bibliotheken geben.

Technischer Hinweis: aufgrund der Einführung des Papier- und Postversands muss mit einer Verzögerung bei den Lieferzeiten gerechnet werden. Die damit verbundenen Nachteile bedauern wir sehr und bitten um Verständnis.

Er sieht sich in seiner Forschungsarbeit behindert und fühlt sich zu Recht in steinzeitliche Bedingungen versetzt. Nun richtet er die Frage, ob Nachbesserung in Sicht ist, an Heinz Schmitt (SPD), Mitglied des Bundestages, Wirtschaftsingenieur und Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Seine Antwort (ebd.) ist durchaus lesenswert. Das Gesetz sei notwendig gewesen, um neuen multimedialen Möglichkeiten gerecht zu werden.

Das Gesetz erlaubt öffentlichen Bibliotheken erstmals, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken herzustellen und diese auch auf elektronischem Wege zu versenden. Grundsätzlich ist das für die Studentinnen und Studenten eine erhebliche Verbesserung.

Interessanter Standpunkt, mit dem Herr Schmitt vermutlich außerhalb seines Ausschusses allein auf weiter Flur stehen dürfte. Er sah sich in der Pflicht, Autoren die Möglichkeit zu geben, ihre Produkte zu vermarkten.

Dabei war für mich und meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion im Bildungsausschuss von Anfang an wichtig, dass Bildung und Wissenschaft durch diese Einschränkung nicht behindert werden. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, diese Regelung möglichst nutzerfreundlich und praktikabel zu gestalten.

Er war dafür, und er hat sich dafür eingesetzt. Immerhin macht er

keinen Hehl daraus, dass ich mir für Bildung, Wissenschaft und Forschung noch mehr Freiheit gewünscht hatte. Soweit ich weiß, sehen das auch meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion so. Wir wollen ein Urheberrecht, das gezielt auf die Bedürfnisse und Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung eingeht. Derzeit stehen wir aber erst am Anfang und wir freuen uns über jede Unterstützung.

Lieber Herr Schmitt, wenden Sie sich doch bitte an die Damen und Herren vom Urheberrechtsbündnis. Dort können Sie unter anderem erfahren, was das Gesetz, für dass auch Sie verantworltich sind, für Auswirkungen hat.

Harald Müller zu DRM

Die Online-Redaktion des Goethe-Instituts hat Dr. Harald Müller, den Vorsitzenden der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes, zum Thema Digital-Rights-Management-Systeme befragt. Nachzulesen hier.

Medinfo über Subito

Die Leserschaft von Medinfo und Infobib überschneidet sich sicherlich zu einem gewissen Teil. Für alle anderen: Wer sich über die merkwürdige Neuregelung des Subito-Lieferdienstes informieren möchte, dem sei ein regelmäßiger Klick auf das Medinfo-Tag Subito empfohlen. Oliver Obst informiert eben dort ausführlich und oft schneller als Subito selbst.

Ohne Worte: Urheberrecht für Bundesrat nicht umstritten

Via Bibliotheksrecht:

Wir kommen zu Punkt 11: Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Drucksache 582/07, zu Drucksache 582/07) Wortmeldungen liegen nicht vor.

Eine Empfehlung auf Anrufung des Vermittlungsausschusses oder ein entsprechender Landesantrag liegt nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat einen solchen Antrag n i c h t stellt.

Wir haben nun noch über eine Entschließung entsprechend Ziffern 2 und 3 der Ausschussempfehlungen zu befinden. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 2! – Das ist die Mehrheit. Ziffer 3 mit Ausnahme des letzten Spiegelstrichs! – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Bitte das Handzeichen für den letzten Spiegelstrich von Ziffer 3! – Auch das ist die Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.

Quelle: Bundesrat, Stenografischer Bericht, 836. Sitzung, Berlin, Freitag, den 21. September 2007, S. 268.

Nur Gegner eines funktionierenden Wissenschaftsbetriebs können dies wirklich gutheißen. Aus einer Pressemitteilung des Urheberrechtsbündnisses:

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ bedauert, dass der Bundesrat die Chancen der Verbesserung des Zweiten Korbs über den Vermittlungsauschuss ausgelassen hat, sieht sich aber in der Kritik des Bundesrats an dem Gesetz weitgehend mit ihm einig. Der Bundesrat setzt bezüglich der Interessen von Bildung und Wissenschaft offenbar auf den Dritten Korb. Das Aktionsbündnis wird sich dabei selbstverständlich einbringen und erwartet, neben anderen Verbesserungen, dass auch im Urheberrecht die Weichen für Open Access gestellt werden. Die kommerziellen, durch das Urheberrecht geschützten Verwertungsmodelle erweisen sich für Bildung und Wissenschaft als zunehmend ungeeignet.

Wie ungeeignet, werden wir bald feststellen müssen. Jammern und Wehklagen bitte an diese Dame:

Brigitte Zypries, SPD MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Email, WWW

Open-Access-Gesetz baut wissenschaftlichen Vorsprung der USA aus

Wie Telepolis berichtet, verabschiedete das US-Repräsentantenhaus letzte Woche die Fiscal Year 2008 Labor; HHS and Education Appropriations Bill,

die eine Regelung enthält, nach der die staatliche Gesundheitsbehörde National Institute of Health angewiesen wird, die Ergebnisse von Forschungen, die ganz oder teilweise mit öffentlichen Geldern durchgeführt wurden, spätestens zwölf Monate nach ihrer Veröffentlichung kostenlos online zur Verfügung zu stellen.

Durch die gegenläufige Entwicklung der hiesigen Urheberrechtsreform wird der Wissenschaftsstandort Deutschland im internationalen Vergleich folglich noch weiter ins Hintertreffen geraten.

Zum Artikel

Urheberrechtstagung 2007 in Göttingen

http://urheberrechtstagung.de/:

Am 31.10.2007 veranstaltet der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht (Prof. Dr. Gerald Spindler) in Zusammenarbeit mit der SUB Göttingen eine Tagung zum Thema

„Der Zweite Korb Urheberrecht“

Was bringt die Reform den Bibliotheken, Universitäten und Verlagen?

Nachdem sich die Reformbemühungen des Gesetzgebers zur Anpassung des Urheberrechts an die Informationsgesellschaft nun nach zähem Ringen der Intermediäre um einen gerechten Interessenausgleich einem Ende zuneigt haben, stellt sich für eine Vielzahl von Einrichtungen die Frage:

„Was hat die Reform des Urheberrechts an neuen Regelungen gebracht?“

Die Referenten, welche die gesetzgeberische Ausgestaltungen des Zweiten Korbs als Gutachter des Bundesjustizministeriums teilweise unmittelbar begleitet haben und zumeist langjährig mit urheberrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind, versuchen auf diese Frage eine befriedigende Antwort zu geben.

Neben Bibliothekaren, Archivaren und Mitarbeitern von Bildungseinrichtungen richtet sich die Veranstaltung auch an Verlage und Praktiker aus dem Bereich des Urheberrechts und des Verlagsrechts (gewerblicher Rechtsschutz), welchen auf diesem Wege ein erster Überblick über die Änderungen gegeben werden soll.

Urheberrechtsnovellierung verabschiedet

Gestern hat der Bundestag den Zweiten Korb des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet.
Zumindest wurde ein Dritter Korb als unumgänglich bezeichnet. Deshalb spricht Rainer Kuhlen (Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“) in Inetbib auch von „erfolgreichem Scheitern“.

Das Sitzungsprotokoll kann nachgelesen werden unter:

http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/99i/16108j.zip

Pressereaktionen finden sich unter anderem hier:

Tagesschau

Deutschlandfunk
Süddeutsche Zeitung
FAZ

taz