Urheberrechtsblogger Patry gibt auf

Nach 26 Jahren Tätigkeit im Bereich Urheberrecht und 800 Postings in vier Jahren auf seinem Blog sei er es leid, schrieb Patry zuletzt, als ewiger Dissident auftreten zu müssen. Als Urheberrechtler von Beruf halte der den Schutz von Werken, insbesondere im Bereich der kommerziellen Film-, Musik- und Verlagswirtschaft für essenziell, allerdings in der richtigen Dosis. Seiner Meinung nach sei man davon inzwischen weit entfernt. „Wir sind längst weit überhalb der Dosis, die der Gesundheit zuträglich ist und befinden uns im Stadium einer ernsthaften Krankheit“, schreibt Patry.

Als Grund gibt er nicht nur die empfundene Vergeblichkeit seines Tuns an, sondern auch den Umstand, dass sein Blogpostings durch seine Tätigkeit für Google oft nicht als Privatmeinung akzeptiert würden. Hier geht’s zum Abschlußposting.

[via Heise]

International Music Score Library Project wieder online

Noten von ca. 15.000 Werken, deren urheber seit mindestens 50 Jahren tot sind, will das International Music Score Library Project ab morgen (1. Juli) verfügbar machen. Das Angebot ruhte seit Oktober, da der Schottverlag die Durchsetzung österreichischer Urheberrechtsfristen (70 Jahre nach Tod des Urhebers) auch für das kanadische Angebot durchsetzen wollte.

Er sehe keinen Grund, warum das österreichische Recht auch in Kanada greifen solle, schreibt der IMSLP-Betreiber auf seiner Website.

Völlig richtig, zumal nach der Argumentation des Verlags vermutlich eine Briefkastenfiliale in Honduras ausreichen würde, um die Schutzfrist um fünf weitere Jahre aufzustocken. Für an solchen Praktiken interessierte Verlage gibt es eine schöne Übersicht von Schutzfristen in verschiedenen Ländern. Vielleicht lohnt es sich für den einen oder anderen Konzern sogar, sich in einem kleineren Land eine verlängerte Schutzfrist zu kaufen, um auf Kosten der Allgemeinheit noch ein wenig Profit aus den Schöpfungen längst Verstorbener zu generieren.

An dieser Stelle sei noch einmal an das schon aus Usenet-Zeiten bekannte Werner Icking Music Archive erinnert, das ebenso reichhaltige wie gute Noten aus verschiedenen Epochen bereithält. Der Betreuer des Angebots, Christian Mondrup, hat wohlweislich eine kleine Linkliste zu urheberrechtlichen Fragen zusammengestellt.

[via Heise]

Bibliotheksurteile.de

Eric W. Steinhauer macht in seinem Blog auf eine neue Seite zum Bibliotheksrecht aufmerksam: Bibliotheksurteile.de

Die Selbstbeschreibung des Projekts:

Im Rahmen des Seminars „Urheber- und Bibliotheksrecht“, unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrike Verch, haben Studierende des Departments Information der HAW Hamburg den Internetauftritt “Bibliotheksurteile” erstellt. Die Homepage ist seit Mai 2008 online und umfasst deutsche Gerichtsurteile mit Bezug zum Bibliothekswesen.

Alle eingestellten Entscheidungen haben unmittelbaren Bezug zum Bibliothekswesen und sind u.a. nach Themen, Rechtsgebiet und Verkündungsdatum geordnet und werden durch kurze Abstracts und Stichwörter erschlossen.

Um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen, haben wir vorgefundene Leitsätze vorsichtshalber weggelassen, sofern keine Indizien vorlagen, dass die Leitsätze amtlich verfasst sind. Im übrigen sind alle Entscheidungen gemäß § 5 UrhG nicht urheberrechtlich geschützt. Deshalb dürfen die Urteile, aber auch gerne die im Rahmen dieses Projektes verfassten Abstracts und Stichwörter von jedermann weiter verwendet werden.

Die Nutzung von WordPress als CMS lässt übrigens verschiedene zahlreiche Zugangsmöglichkeiten zu, wie die Sortierung der Beiträge nach Tags (z.B. „Benutzungsordnung“) oder das Abonnieren von neuen Einträgen als RSS-Feed.

Spannend bleibt, ob und wie die Sammlung weiter geführt wird. Die Pflege eines solchen Angebots ist schließlich viel aufwendiger als die Einrichtung. Und auch nur begrenzt für studentische Projekte geeignet.

Kleines Manko des Angebots: Die Texte sind nicht unter CC lizensiert.

Urheberrecht im Alltag

Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt den kürzlich erschienenen Titel „Urheberrecht im Alltag: Kopieren, bearbeiten, selber machen“ nun auch als PDF zum Download zur Verfügung.

iRights.info erklärt einfach und verständlich, was man beim Kopieren von CDs beachten muss: Welche Regeln gibt es, wenn man eigene Musik macht, Filme dreht oder Bücher schreibt? Wie funktionieren freie Lizenzen? Wie hat sich das Urheberrecht entwickelt? Und was bedeutet das für Autoren und Nutzer?

[via Netzpolitik]

Keine Blogrevolution: Shyftr

Hurley Goodall überlegt in Wired Campus: „Blogs May Be Rendered Obsolete by New Technology“. Er meint, dass Blogs bald von Plattformen wie Shyftr abgelöst oder zumindest in ihrer Rezeption grundsätzlich verändert werden.

Die Veränderung wäre dann m.E. keine wesentliche. Shyftr (andernorts auch als „Content Thievr“ bezeichnet) macht nichts anderes, als komplette Feeds neu zu publizieren.

Hier steht, wie man Shyftr vom eigenen Feed fernhält, wenn man denn möchte. Die robots.txt wird von Shyftr ignoriert.

Einen interessanten Artikel zu Shyftr gibt es auch von Jonathan Bailey beim Blog Herald.

Klage gegen Semesterapparate

Wie medinfo heute berichtet, klagen in den USA drei große Verlage, mit Hilfe des dortigen Börsenvereins AAP, gegen die Georgia State University,

weil dort die Professoren Kursmaterialien erstellen und an Studenten weitergeben, die zu 50% aus Kopien und Digitalisaten von urheberrechtlich geschützten Werken zusammengesetzt sind.

Hier kann man die Details in der Pressemeldung des AAP nachlesen.

Tonspion Udo Raaf zum Urheberrecht

Beim Tonspion geht’s um das deutsche Urheberrecht:

Es bleibt festzuhalten, dass Deutschland weltweit das mit Abstand stärkste Urheberrecht besitzt. Das machte erst kürzlich eine Umfrage des Weltwirtschaftsforum deutlich. In keinem anderen Land der Welt genießen Urheber und Rechteinhaber einen vergleichbaren Schutz. Umgekehrt ist es ist kaum einem anderen Land der Welt so schwierig, kreativ mit urheberrechtlich geschütztem Material zu arbeiten. Last.FM, MySpace oder YouTube in Deutschland an den Start zu bringen, wäre aufgrund dieser Rechtslage weiterhin völlig undenkbar.

[via Netzpolitik]

Inetbib 2008: Urheberrecht

„Spinn ich oder die anderen?“ – Das Gute am neuen Urheberrecht und das Häßliche am neuen Subito-Rahmenvertrag zum Kopienversand.

Von Dr. Harald Müller, Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.

Dieser Vortrag ist unmöglich in Kürze wiederzugeben. Herr Müller, dies ist ein öffentlicher Aufruf, die Folien mit Tonspur zu versehen ins Netz zu stellen!

Nepper, Schnepper, Rechtefänger

In der taz ist unter dem Titel Abtreten der Bildrechte inklusive über eine neue webbasierte Dienstleistung von Adobe namens Photoshop Express zu lesen:

Der Software-Konzern Adobe hat eine kostenlose Web-Version seiner Software Photoshop ins Netz gestellt. Der Haken: Wer sie nutzt, überträgt der Firma alle Bildrechte.

Laut ZDNet will Adobe die Bedingungen nun überarbeiten. War das ein klassisches „Man kann’s ja mal probieren“?

Danke an Uli für den Hinweis!