Aufbau einer Informationsinfrastruktur zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft

Rainer Kuhlen und Michael Seadle leiten das in vollem Umfang genehmigte DFG-Projekt Aufbau einer Informationsinfrastruktur zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft:

Zur Unterstützung der wissenschaftlichen Gemeinschaften in Deutschland soll eine Informationsinfrastruktur zum urheberrechtlichen Wissen für Bildung und Wissenschaft (urhWiss) aufgebaut werden. Sie soll den in Bildung und Wissenschaft als Produzenten und Nutzern von Wissen Arbeitenden bzw. den ihnen zugeordneten Organisationen umfassende Informationen zu den urheberrechtlichen Problemen beim Umgang mit Wissen und Informationen aufbereiten und bereitstellen. urhWiss wird sich entsprechend getroffener Vereinbarungen mit anderen einschlägigen Initiativen und Projekten, z.B. aus dem Open-Access-Umfeld, und mit wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen Experten aus dem Urheberrechtsumfeld vernetzen. urhWiss selber soll aus mehreren Komponenten bestehen: Urheberrechtliches Web-Portal für Bildung und Wissenschaft, semantisch organisierter Dokumentserver, virtuelles hypertextuelles Netzwerk zu Ressourcen bestehender urheberrechtsrelevanter Organisationen, Netzwerk von Urheberrechtsexperten, FAQ zu Themen des für Bildung und Wissenschaft einschlägigen Urheberrechts, Autorenwerkzeug zum Einbringen und Verknüpfen zentraler Argumente, kommunikative/soziale Dienste zum kollaborativen Arbeiten der beteiligten Akteure. Im Vorhaben sollen Modelle für die Finanzierung der Informationsinfrastruktur nach Ablauf der Förderung erarbeitet und Netzwerke zu potenziellen finanziellen Unterstützern aufgebaut werden.

Kaum ein Projekt scheint mir so dringend notwendig wie dieses. Besonders die FAQ ist ein Desiderat höchster Priorität. Noch schöner wäre es zwar, wenn das Urheberrecht allgemein verständlich formuliert wäre, aber das ist eine Utopie.

[via Medinfo]

Der Medina-Report

Vor kurzem gab’s bei Netbib schon mal eine kleine Meldung zum Medina-Report. Nun gibt’s ein paar Details dazu von Gavin Baker und im Wiki von La Quadrature Du Web. Die offizielle Version des Dokumentes gibt es hier.

Besonders kritisch wird (unter anderem von Bernard Lang) folgender Punkt gesehen:

24. Wishes the scientific community and researchers to enter into voluntary licence-issuing schemes with publishers in order to improve access to works for purposes of teaching and research; however, takes particular note of the value of learned journals, which play a key role in the peer review process of validating the results of academic research, and the financial viability of which is dependent on paid subscriptions;

Zu Bibliotheken und Archiven im Procedure File:

The Green Paper focuses on the exceptions to copyright which are most relevant for the dissemination of knowledge, namely:

1)The exception for the benefit of libraries and archives: two core issues have arisen: the production of digital copies of materials held in the libraries‘ collections and the electronic delivery of these copies to users. Under the current legal framework, libraries or archives do not enjoy a blanket exception from the right of reproduction. Reproductions are only allowed in specific cases, which arguably would cover certain acts necessary for the preservation of works contained in the libraries‘ catalogues. On the other hand, the library exception and national rules implementing it are not always clear.

Main questions:

* Should the exception for libraries and archives remain unchanged because publishers themselves will develop online access to their catalogues?
* In order to increase access to works, should publicly accessible libraries, educational establishments, museums and archives enter into licensing schemes with the publishers?
* Should the scope of the exception for publicly accessible libraries, educational establishments, museums and archives be clarified with respect to: format shifting; the number of copies that can be made under the exception; the scanning of entire collections held by libraries?
* Is a further Community statutory instrument required to deal with the problem of orphan works, which goes beyond the Commission Recommendation 2006/585/EC?

KMK "enteignet" angeblich Autoren

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Deutsche Hochschulverband kritisieren eine Ankündigung der Kultusministerkonferenz, laut der sie wissenschaftlichen Autoren und Verlagen auch weiterhin keine titelbezogene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke in den Intranets von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bezahlen will.

Der Börsenvereins-Geschäftsführer spricht in diesem Zusammenhang von „Enteignung“. Wenn es schon den Börsenverein nicht freut, dann zumindest die Würzburger.

Zypries will "geistige Eigentumsrechte" fortentwickeln.

Zypries will geistige Eigentumsrechte fortentwickeln:

Bereits beschlossene Sache ist, dass die „europäische Harmonisierung“ bei Immaterialgüterrechten weiter vorangetrieben werden soll. Hier nennt die Ministerin eine „einheitliche Regelung der Privatkopie“ sowie Vergütungsregelungen für diese. Die bisherigen Debatten in den EU-Gremien deuten darauf hin, dass diese Vereinheitlichung deutliche Verschlechterungen für deutsche und österreichische Verbraucher bringen könnten.

Mein Wunsch für 2009: Frau Zypries behält ihr „geistiges Eigentum“ in Zukunft für sich und sucht sich eine Tätigkeit, in der sie nicht so viel Schaden anrichten kann.

Klaus Graf vs. das Bibliothekswesen (Open Access)

Klaus Graf erhebt via Inetbib gravierende Vorwürfe gegen das Bibliothekswesen. Ein paar der Aussagen kann ich so nicht stehen lassen:

Hat es Gespraeche zwischen dem Urheberrechtsbuendnis und dem Boersenverein ueber die Auslegung des ja allgemein als nicht besonders geglueckt empfundenen § 137 l gegeben, wie nicht nur von mir angeregt?

Offenkundig nein, zumindest ist keine Silbe davon bekanntgeworden.

Davon ist auch mir nichts bekannt. Volle Zustimmung zu diesem Punkt. Der Austausch ist dringend erforderlich, um eine politische Lösung des Problems überhaupt erst möglich werden zu lassen.

Hat es irgendeine nennenswerte Werbung seitens der Bibliotheken 2008 fuer die Moeglichkeit, Open Access ohne Zustimmung der Verlage insbesondere fuer Monographien vor
1995 zu ermoeglichen, gegeben?

Nein. Die alten Infoseiten von Ende 2007 stehen meist noch im Netz, das ist aber auch alles.

Doch, hat es. Die Infoseiten der Bibliotheken sind zum Teil sicherlich nur im Netz, um das Wirken der Bibliothek sozusagen offiziell werden zu lassen. Ein Großteil der Werbung wird per hochschulinternem Mailverteiler passiert sein. Es geht schließlich darum, Hochschulangehörige zu erreichen, und da ist die Bibliothekshomepage kein besonders gut geeignetes Mittel. Dort kann man für eh schon Bekehrte die Informationen zusammenfassen, aber die Werbung muss anders erfolgen.

Eine weitere Möglichkeit, von der außerhalb der Hochschule nichts zu sehen ist, ist z.B. das Ansprechen von Open-Access-Pionieren, die wiederum als Multiplikatoren agieren und ihre Kollegen anwerben können. Wenn also kein Werben sichtbar ist, heißt das noch lange nicht, dass es nicht stattfindet.

Allerdings muss auch ich sagen, dass ich auf viel mehr Masse gehofft hatte, die binnen kurzer Zeit online verfügbar gemacht wird.

Hat es den von Herrn Kaemper geforderten staerkeren Erfahrungsaustausch der Schriftenserver gegeben?

Nicht dass ich wuesste. Auch die mehr tote als lebendige Mailingliste von open-access.net hat sich mit dem Thema nicht mehr beschaeftigt. Was mir von 2008 bekannt ist (insbesondere juristische Stellungnahmen, wobei Herr Steinhauer in seinem Bibliotheksrecht-Weblog fleißig
referiert hat) habe ich unter http://archiv.twoday.net/stories/5408482/ zusammengetragen. Das Urheberrechtsbuendnis hat (wohl im November 2008, wenn man das Auffinden des Google-Bot zugrundelegt) in einem internen (wenngleich auf der Internetseite einsehbaren) Newsletter nochmals zum Widerruf
der Nutzungsrechte aufgerufen, aber wenn ich nichts uebersehe, gibt es keinerlei Hinweis auf der Website auf das Newsletter-Dokument.

Es gibt den Erfahrungsaustausch, auch wenn er nicht besonders gut institutionalisiert ist. Es gibt den angesprochenen, dämmernden Newsletter. Es gibt aber vor allem Kontakte zwischen den einzelnen Serverbetreuern, die sich bei Bedarf gegenseitig aus der Patsche helfen. Dies reicht nicht aus, aber mit dem OA-Netzwerk ist hoffentlich ein Schritt in Richtung Verfestigung dieser Strukturen.

Wo schon Herr Steinhauer und dessen juristische Analysen erwähnt sind: Genau dort liegt meines Erachtens der allergrößte Unsicherheitsfaktor bei allen Bemühungen in Sachen Open Access. Was fehlt, ist ein Handbuch „Was darf und sollte die Bibliothek in Sachen OA unternehmen“ inklusive eines umfangreichen Anhangs mit Mustertexten.

Wer noch etwas tun moechte, kann meine FAQ http://archiv.twoday.net/stories/5408494/
beherzigen. (Wenn nur jeder Inetbib-Abonnent persoenlich 10 Wissenschaftler informiert, haetten wir 50.000 Leute, die vom Fristablauf in einigen Tagen wissen, aber ich bezweifle, dass Bibliothekare Wissenschaftler kennen …)

Dies lässt mich zweifeln, ob Herr Graf Bibliothekare kennt.

Nach dem Dezemberfieber 2008 waren die Bibliotheken offenkundig viel zu erschoepft von den sie ueberfordernden Nutzungsrechtsuebertragungen, als dass sie irgendeine weitere Werbung verantworten konnten. Schmerzlich mussten sie erkennen, dass Open Access durchaus Arbeit machen kann, und Arbeit haben sie nun ja schon genug, gelle?

Siehe oben.

Ein Jahr spaeter kann ich nicht erkennen, dass die 2007 erfolgreich eingesammelten Nutzungsrechte schon in nennenswertem Umfang Eingang in die Schriftenserver gefunden haben.

Zu wenig, das ist richtig. Auf dem Schriftenserver der FH Hannover ist ein Großteil der durch die eingeworbenen Nutzungsrechte verfügbaren Dokumente schon veröffentlicht. Schwierigkeiten gibt es teilweise bei der Beschaffung der Werke. Aber da sind wir auf einem guten Weg zur weitgehenden Vollständigkeit.

Hinsichtlich der Beitraege zur Hexenforschung durfte ich vor einiger Zeit in der von mir administrierten Mailingliste Hexenforschung einen besonders miesen persoenlichen Angriff von Dr. Katrin Moeller, Halle (historicum.net) zur Kenntnis nehmen:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0810&L=HEXENFORSCHUNG&P=R859&I=-3

Ueber 100 Schriften konnten demnach eingesammelt werden, die alle noch nicht online sind.

Ohne die Hintergründe des Projekts zu kennen (und kennenlernen zu wollen): Ein Digitalisierungsvorhaben, das über einzelne Werke hinausgeht, ist nicht zwischen Tür und Angel gemacht. Wer sich für ein paar Details interessiert, mag hier bei Infobib mal nach PDF/A suchen. Stolpersteine gibt es viele, hilfreiche Dokumentationen nicht so sehr, und wer nachhaltig sinnvoll digitalisieren will, kann die Bücher halt nicht einfach auf den Scanner werfen und die Dateien irgendwo ins Netz laden.

Das Fazit ist deprimierend: Einmal mehr erweist sich das deutsche Bibliothekswesen als trojanisches Pferd fuer Open Access. Auf eine breite Unterstuetzung von Open Access durch die Wissenschaftler ist es nicht vorbereitet, die Betreuer der Dokumentenserver sind klammheimlich vermutlich ganz froh, dass ausser ein paar Dissertationen meist gaehnende Leere herrscht. Eigene Erfahrungen mit Freidok legen den Schluss nahe, dass eine vorbehaltlose und unbuerokratische Unterstuetzung der Autoren nicht gewuenscht ist. Statt die Werbetrommel 2008 weiter zu ruehren und mit den 2007 eingesammelten Schriften weitere Autoren zu gewinnen und zu motivieren, beim Verlag zu widersprechen und anschließend Nutzungsrechte an den Hochschulschriftenserver zu uebertragen, ist man erschoepfungsbedingt in den ueblichen Bueroschlaf versunken. Nachdem ich 2008 das deutsche Bibliothekswesen zumindest in dieser Sache weitgehend in Frieden gelassen und nicht durch weitere Ueberrumpelungsmanoever beim Vorsichhinschnarchen gestoert habe, darf ich zum Fristablauf, ohne jemand damit ueberrumpeln zu wollen, doch anmerken, wie erbaermlich diese „Foerderung“ von Open Access anmutet.

Alles wesentliche habe ich schon weiter oben erwähnt. Die Betreuer der Dokumentenserver sind mit Sicherheit nicht froh über ausbleibende neue und alte Dokumente. Die Organisation des Digitalisierens und das Einwerben von Dokumenten ist jedoch alles andere als trivial. Das viel zu wenig passiert, halte auch ich für höchst wahrscheinlich. Dem Bibliothekswesen insgesamt Versagen vorzuwerfen, ist jedoch nichts anderes als albern.

Fakt bleibt allerdings, und davon möchte ich auf keinen Fall ablenken: Viele Bibliotheksleitungen müssen sich Herrn Grafs Vorwürfe gefallen lassen!

Update: Eine Replik findet sich hier.

Elektronische Subito-Kopie nur noch mit DRM

Via Netbib und Library Mistress stieß ich gerade auf Subitos Bedingungen für die Lieferung von geschützten Dokumenten gestoßen.

Die Lieferung von Kopien per E-Mail erfolgt unter Einsatz das DRM-System, wenn subito mit dem Verlag der Publikation, aus der der Kunde eine Kopie bestellen will, einen Lizenzvertrag geschlossen hat. Dies erkennt der Kunde daran, dass im Online-Dialog der Zeitschriftensuche eine gesonderte Lizenzgebühr für die Kopienbestellung ausgewiesen wird.

Zu DRM habe ich mich hier ja schon oft genug ausgelassen. Und Harald Müller mit dem Subito-Rahmenvertag.

Die Benachrichtigung zur Abholung des Dokuments erfolgt per Email bzw. ist im Bestellverfolgungssystem ersichtlich. Die geschützte Grafikdatei darf lokal gespeichert werden. Bestellung und Abholung müssen auf ein- und demselbem Rechner erfolgen.

Das ist ja genauso praktisch, wie die Beschränkung, eine Aufsatzkopie nur auf ein- und demselbem Schreibtisch umzublättern. Damit wären wir ungefähr bei der Benutzerfreundlichkeit der Onleihe angekommen.

Das DRM-System beschränkt die Nutzbarkeit der per E-Mail gelieferten Kopie wie folgt: Der Kunde darf das Dokument zehnmal auf ein- und demselben Rechner ansehen und zweimal ausdrucken.

Wie Library Mistress schrieb:

Gut, dass ich das Dokument nicht aus Versehen zuhause aufgemacht habe, wo ich im Moment keinen Drucker habe, sonst hätte ich jetzt die sieben Euro gleich nochmal zahlen müssen…

Der nächste Unsinn:

Nach Ablauf eines Monats nach Versand der E-Mail kann das Dokument nicht mehr angesehen und nicht mehr gedruckt werden.

Super. Ich bezahle also für eine elektronische Kopie, die sich nach einem Monat in Datenschrott verwandelt. Das heißt, wenn ich mir ein Archiv anlegen möchte, zum Beispiel um Volltextrecherchen anzustellen, bin ich gezwungen, die Subito-AGB zu brechen. Mich würde es sehr wundern, wenn nicht wenigstens die Hälfte der technisch versierten Subito-Kunden dies binnen kürzester Zeit für normal halten wird.

Voraussetzung: Einmalige Installation eines Plugin
Zur Ansicht und zum Druck der geschützten Dokumente ist die einmalige Installation eines Plugin notwendig.

Ach, Software muss ich auch noch installieren? Es handelt sich übrigens um ein Adobe-Plugin. Was dann vermutlich auch heißt, dass ich freie Alternativen wie Foxit nicht einsetzen kann, wenn ich per Subito gemietete Dokumente einsehen möchte.

Mein Beileid an alle, die auf Subito aus dem einen oder anderen Grund angewiesen sind. Ich nutzte es bislang nur ein paar Mal beruflich und werde mir in Zukunft sehr genau überlegen, ob ich Bibliotheksbenutzern so einen Murks noch ruhigen Gewissens empfehlen kann.

Wissenschaftsurheberrecht

Urheberrecht und Wissenschaft im geltenden und künftigen Recht möchte Eric Steinhauer auf seiner neuen Informationsseite Wissenschaftsurheberrecht untersuchen. Ein weites Feld, das von Steinhauer sicherlich in gewohnt kompetenter Weise beackert wird.

Nur leider ist auch dies meines Erachtens wieder kein Blog, genau wie seine Informationsseiten Skriptorium und Bibliotheksrecht, da die Kommentarfunktion wieder nicht freigeschaltet wird. Blog.de bietet diese Möglichkeit. Wenn man sie nicht nutzt, ist offensichtlich kein Bedürfnis nach Kommunikation vorhanden. Das muss man akzeptieren, aber nicht gut finden.

Update: Siehe Kommentar.

Wird §52a doch verlängert?

Rainer Kuhlen macht in einer Rundmail des Aktionsbündnis Urheberrecht Hoffnung, dass der § 52a des Urhheberrechts (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung), der am 1. Januar 2009 verfällt, verlängert werden könnte. Der Paragraph im Wortlaut:

§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

    (1) Zulässig ist,

    1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder
    2. veröffentlichte Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung

    öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
    (2) Die öffentliche Zugänglichmachung eines für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werkes ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Die öffentliche Zugänglichmachung eines Filmwerkes ist vor Ablauf von zwei Jahren nach Beginn der üblichen regulären Auswertung in Filmtheatern im Geltungsbereich dieses Gesetzes stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
    (3) Zulässig sind in den Fällen des Absatzes 1 auch die zur öffentlichen Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen.
    (4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

    Fußnote: § 52a: Nicht mehr anzuwenden gem. § 137k (F 2006-11-10) mWv 1.1.2009

Der Paragraph ist nach Meinung des Aktionsbündnisses nicht besonders wissenschaftsfreundlich, jedoch besser als gar keine Regelung. Im Falle des (Weg)falles wären unter anderem Semesterapparate betroffen.

DBV lehnt Verlängerung des urheberrechtlichen Schutzes ab

Richtige und wichtige Stellungnahme des DBV, um ein Micky-Maus-Schutzgesetz (siehe auch hier) in Europa zu verhindern.

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (DBV) lehnt den von der Europäischen Kommission am 16. Juli 2008 veröffentlichten Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte in allen Punkten ab. Der Vorschlag blockiert eigenschöpferische Kreativität in Europa und behindert dadurch nachdrücklich Europas Bemühen im globalenWettbewerb. Gleichzeitig erschwert er die Nutzung des kulturellen Erbes in Europa.

Quelle: DBV lehnt vorgeschlagene Verlängerung der Schutzdauer im Urheberrecht ab (PDF)