Urheberrecht: 3. Korb?

In einer Presse-Mitteilung des Seestern-Forums habe ich gerade en passant davon erfahren, dass ein 3. Urheberrechtskorb zumindest möglich ist:

Im Auftrag des Bundestages untersucht das Bundesministerium der Justiz (BMJ) derzeit, ob das Urheberrecht im Rahmen eines 3. Korbs erneut modifiziert werden muss. Beteiligte Kreise können bis zum 15.06.2009 Stellung zu den Fragen beziehen. Das Seestern IT Forum gehört dazu und fordert Verantwortliche aus IT, Einkauf und Recht ausdrücklich dazu auf, sich an der ausstehenden Diskussion zu beteiligen und eigene Vorschläge einzubringen.

Netzpolitik-Markus schrieb dazu vor etwa einem halben Jahr über eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung:

Zum 3. Korb äussert man sich nur, dass die Bundesregierung eine “umfassende Konsultation mit den beteiligten Kreisen” einleiten möchte. Da die anderen beiden “Körbe” auch so gestartet sind, kann man davon ausgehen, dass diese Konsultation der Startschuss ist. Vermutlich möchte man aber die kommende Bundestagswahl abwarten, bis man den Prozess auch öffentlich 3. Korb nennt.

Ob nur Seestern-IT den Begriff schon jetzt verwendet, ist noch nicht klar. Das BMJ ist angeschrieben, ob der Aufruf irgendwo öffentlich verfügbar ist. Gerade nach den Irrmeldungen in Folge des Heidelberger Appells ist eine offene und transparente Diskussion dringend notwendig.

Themen laut Pressemeldung sind:

  • Besonderheiten und mögliche Förderung von Open Access- und Open Source-Verwertungsmodellen
  • Handel mit (also Verbreitung? von) gebrauchter Software. Ein Themenkomplex, der bei einer weiteren Verbreitung von „enhanced e-books“ sicherlich auch für Bibliotheken spannend werden könnte.
  • Elektronischer Bundesanzeiger: e statt print?

Wenn jemand den Aufruf erhalten haben sollte: bitte dringend veröffentlichen!

Die FAZ versteht den Unterschied!

In der FAZ:

Wie viel für die Autoren auf dem Spiel steht, soll die Liste dokumentieren, die innerhalb eines Monats auf nun 1300 Namen gewachsen ist. Persönlichkeiten aus Kultur und Wissenschaft sind dabei, darunter Hans Magnus Enzensberger, Siegfried Lenz, Daniel Kehlmann, Sibylle Lewitscharoff und Brigitte Kronauer sowie andere, ja „nahezu alle Büchner-Preisträger der letzten Jahre“. Unterschrieben haben aber auch Übersetzer, Fotografen und Geistes- wie Naturwissenschaftler. Ein intellektuelles Pfund also. Und das trotz (oder vielleicht wegen?) des enormen Widerstandes, der sich seit der Veröffentlichung des „Heidelberger Appells“ auf den Seiten des Reußschen Instituts für Textkritik geregt hat.

Wieviel Sachkenntnis hinter solch klangvollen Namen steht, konnte man kürzlich eindrucksvoll in den Tagesthemen besichtigen. Aber wenn hier schon mit Unterschriftenzahlen angegeben wird, empfehle ich interessierten Journalisten einen Blick auf die Petition for guaranteed public access to publicly-funded research results. Dort finden sich zur Zeit 27648 Unterzeichner, die für Open Access eintreten. Ich habe keine Zeit, die ganze Liste durchzugehen, aber klangvolle Namen sind dort mit Sicherheit auch enthalten.

Immerhin sieht man auch bei der FAZ ein, dass das ungefragte Kopieren („Copy and Paste“) [sic!] von Internetinhalten und das willkürliche Einscannen ganzer Bücher, wie es Google bisher ungehindert vorantreibt, nichts mit Open Access zu tun hat.

Eigentlich geht es im Artikel um einen Brandbrief, den Roland Reuß an Bundeskanzlerin und Bundespräsident geschrieben hat. Leider konnte ich den Brief selbst nicht ausfindig machen. Ist er irgendwo veröffentlicht und mir bislang entgangen?

Bodo Kirchhoff: Dichtung und Wahrheit in Googles Buchsuche

Nach Marek Lieberberg möchte sich nun Bodo Kirchhoff vor den Karren des Börsenvereins spannen lassen. In den Tagesthemen durfte er bar jeder Kenntnis der Materie sein Unbehagen an der „Proletarisierung“ seiner Werke durch Googles Buchsuche zum Ausdruck bringen. Das sich jeder über Wissen hermacht, wie er will, ist offensichtlich nicht im elitären Sinne Kirchhoffs.

Ich konnte kein Werk von Kirchhoff ausfindig machen, dass über Googles Buchsuche tatsächlich vollständig verfügbar gemacht wurde. Bei allen (z.B. bei bei dieser Ausgabe des „Schundromans“) waren nur einzelne Abschnitte durchsuchbar, nicht einmal eine ganze Seite konnte ich mir anzeigen lassen. War das Kirchhoff nicht bekannt? Und ist ihm auch nicht bekannt, dass er selbst in die Proletarisierung in erheblich größerem Umfang eingewilligt hat, als er seine Einwilligung zur Veröffentlichung einer Leseprobe auf einer für ihn eingerichteten Webseite gab? Vielleicht ist er aber auch der abwegigen Meinung, dass man die von ihm genehmigte Leseprobe schließlich nur im Gesamtkontext der Webseite aufnehmen würde.

Die Tagesthemen übernehmen übrigens unkritisch das Wort „Urheberrechtsbruch“, was für mich ganz klar einer Vorverurteilung Googles gleich kommt. Wer sich über schlechten Journalismus und ahnungslose Dichter aufregen möchte, der sollte sich den Beitrag auf der Webseite der Tagesthemen ansehen. Der betreffende Teil fängt fast exakt in Minute 26 an.

Ein Kommentar zur Sendung findet sich auch bei Archivalia.

Joachim Losehand über Open und Closed Access

Viel zu schön geschrieben, um nur in der Materialsammlung zum Heidelberger Appell erwähnt zu werden, ist die Replik Joachim Losehands auf Marek Lieberbergs Requiem für die Kunst an und für sich:

Marek Lieberbergs Kunstkosmos ist bestimmt einem einzigen Naturgesetz: „Was nichts kostet ist nichts wert“. Die 1. Ableitung von Lieberbergs Gesetz lautet damit: „Kunst ist, wenn jemand daran verdient“, und die Forderung aus der 1. Ableitung ist: „Wenn etwas Kunst ist, muß auch jemand daran verdienen“. Und das, bitteschön, sollen die Verleger und Impresarii sein. Und so treiben sie uns, die von ihnen betreuten Urheber, deren Rechte sie unter Lebensgefahr verteidigen, in der Debatte um die Digitalisierung wie Schutzschilde vor sich her. Keine Finte zu lahm, keine Argumentation zu platt, kein Pinselstrich zu dick und keine Lüge zu schamlos, um nicht dafür herzuhalten, alte Pfründe, die so schön viel Geld abwarfen, zu bewahren.

Erschienen ist dieser schöne Text am und im letzten Freitag im März diesen Jahres. Vielen Dank an Sascha Fricke für den Hinweis!

Auch enteignete Enteigner enteignen

Zeitungen spielen sich gerne als Hüter des Urheberrechts auf, das vom Internet ausgehöhlt werde. Die eigentliche Enteignung der Urheber findet aber in Zeitungen statt. Nach der Sache mit dem Hürlimann-Zitat habe ich noch ein bisschen bei Genios recherchiert. Genios ist eine Online-Datenbank, gegründet von FAZ und Handelsblatt, die unter anderem ein zahlungspflichtiges Archiv für die deutsche und internationale Tages- und Wochenpresse anbietet. Hier werden Artikel aus den Archiven der FAZ, Süddeutschen, Zeit, taz, Guardian etc. gegen Entgelt zum Lesen angeboten.

Artikel, an denen FAZ und Handelsblatt nicht immer die Nutzungsrechte innehaben. Weiteres erfährt man beim Perlentaucher.

Auch Marek Lieberberg weiß nicht, was Open Access bedeutet

Auch die Süddeutsche Zeitung schließt sich endlich dem Kreuzzug gegen Open Access an. In einem Artikel bringt Marek Lieberberg das Kunststück fertig, pflastersteinwerfende Deep-Purple-Anhänger in den 70ern mit Verfechtern des OA zu vergleichen. Die Verwechslung mit dem Google-Books-Programm ist ja inzwischen Alltag.

Die lückenlose Digitalisierung der Welt hat mit Googles jüngstem Coup, der Millionen Buchtitel online verfügbar macht, Literatur und Buchhandel mit demselben Virus infiziert, an dem die Musikindustrie zugrunde geht und der die Zeitungslandschaft bedroht. Diese Kapitulation wird von Anhängern der Open Access-Ideologie als Demokratisierung des Wissens bejubelt. In Wahrheit werden Rechte verschleudert, was Googles Allmacht weiter zementiert.

Herr Lieberberg, benutzen Sie doch bitte nur Begriffe, deren Bedeutung Sie kennen. Durch solch hanebüchenen Blödsinn verliert eine Zeitung insgesamt an Glaubwürdigkeit. Mehr zur journalistischen Ahnungslosigkeit und schlechten Recherche beim Thema Open Access gibt es hier.

Materialsammlung rund um den "Heidelberger Appell"

Update 12. Juni 2009: Auf dieser Seite werden nur die 100 aktuellsten Links angezeigt. Die vollständige Liste gibt’s bei Delicious:

Dem Heidelberger Appell und den vorhergehenden Artikeln in taz und FAZ folgten inzwischen glücklicherweise schon ein paar Appelle an den gesunden Menschenverstand. Hervorheben möchte ich hier nur die Matthias Spielkamps Essay Open Excess: Der Heidelberger Appell im Perlentaucher, Ben Kadens ausführliche Replik und natürlich Joachim Eberhardts Postings zu der Angst des Roland Reuß vor Open Access in drei Teilen (1, 2 & 3). Um den Überblick nicht zu verlieren habe ich eine kleine Materialsammlung rund um die Debatte angelegt, die unter dem Tag heidelberger_appell bei Delicious zu finden ist. Sicherlich nicht vollständig, aber vielleicht für den einen oder anderen ganz nützlich:

Musterprozess – dbv unterstützt Position der UB Würzburg

Die Anwendung einer neuen Urheberrechtsregelung (Wiedergabe von Werken
an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken) durch die
Universitätsbibliothek Würzburg soll Grundlage eines Musterprozesses,
finanziert durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, werden. Der
Deutsche Bibliotheksverband unterstützt die Auffassung der Bibliothek,
dass eine Digitalisierung und Bereitstellung eigener Bestände auf
bibliotheksinternen Leseplätzen für registrierte Nutzer ohne vorherige
Genehmigung durch den Verlag möglich sein muß.

Dies stellt der dbv in einer Pressemitteilung vom 04.03.09 klar.

Weiter Informationen zum Thema Musterprozess gegen die UB Würzburg bei ad-hoc-news.de, gulli.news.de und auch bei netbib.de.

Börsenverein geht gegen elektronische Lehrbuchsammlung vor

Im Dezember 2008 kündigte die Universitätsbibliothek Würzburg noch stolz einen neuen Service an:

Neues Urheberrecht und Studienbeiträge machen’s möglich: Die Universitätsbibliothek präsentiert ein völlig neues Angebot – eine selbst digitalisierte elektronische Lehrbuchsammlung (eLBS), ganz am Bedarf der Studierenden ausgerichtet.

Gegen diesen Service bereitet der Börsenverein nun einen Musterprozess vor. Geklärt werden soll die Frage, ob Bibliotheken vor der Digitalisierung eines Buches prüfen müssen, „ob der Verlag eine elektronische Lizenz zu angemessenen Bedingungen anbietet.“

[via Börsenblatt]