Radio-Diskussion "Kostenlos versus Copyright"

In der Sendung „Wortwechsel“ (Deutschlandradio Kultur, 19.07 Uhr) wird heute über das Thema „Kostenlos versus Copyright – Welche Regeln braucht der Marktplatz Internet?“ diskutiert.

Die Suchmaschine Google streitet sich mit Autoren und Verlagen. Die Schriftsteller werfen dem Unternehmen vor, Bücher ohne Erlaubnis fürs Internet zu digitalisieren. Die Verleger verlangen einen fairen Anteil an den Werbeerlösen von Suchmaschinen, Portalen und Dienste-Anbietern. Aber auch untereinander streiten Autoren und Verlage über die Zweitverwertung von Texten und Fotos. Es geht ums Urheberrecht der Kreativen und das Leistungsschutzrecht der Medienwirtschaft. Und darauf haben private wie kommerzielle Internetgemeinde nur eine Antwort: Altes Denken müsse man nicht noch gesetzlich schützen. Und die Verlage kontern, da habe sich ein Kartell im Internet gebildet.

Darüber diskutieren im „Wortwechsel“:

Konstantin Neven DuMont, Vorstand der Unternehmensgruppe M. DuMont-Schauberg;
Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes;
Thomas Mosch, Geschäftsleitung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien;
Jens Seipenbusch, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei Deutschland

Keine stereotypen Forderungen in der Urheberrechtsdebatte

In einem offenen Brief an Olaf Zimmermann, den Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, fordert Rainer Kuhlen eine differenzierte(re) Diskussion über den Schutz „geistigen Eigentums“ und in der Debatte rund ums Urheberrecht.

Wäre nicht die Forderung nach einer neuen Kultur des Teilens und der gemeinsamen Beförderung von Wissen und Kultur nicht auch dem Deutschen Kulturrat angemessener als auf den individuellen Interessen und auf Schutz von Verwertung und damit auf Verknappung zu beharren? Versuchen sie es doch einmal damit!

Kuhlen reagiert auf die kulturpolitischen Mindestanforderungen an die neue Bundesregierung und den neuen Deutschen Bundestag. Eine davon bezieht sich auf „geistiges Eigentum“:

Die Debatte zur Weiterentwicklung des Urheberrechts und Stärkung des Bewusstseins für das geistige Eigentum muss konsequent und offen fortgeführt werden.

In einer aktuellen Presseerklärung jubelt der Kulturrat, besonders in der Urheberrechtspolitik [seien] von der neuen Bundesregierung deutliche Aktivitäten zu erwarten.

Schwarz-Gelb für Robots.txt in Gesetzesform

Schwarz-Gelb plant eine Revision des Urheberrechts, einen dritten Korb. Dazu soll unter anderem ein Leistungsschutzrecht gehören, nach dem Verlage „im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein [sollen] als andere Werkmittler.“ Warum ausgerechnet die FDP („Bürokratie abbauen“) darauf kommt, man müsse die Funktioner der robots.txt in Gesetzestext gießen, ist mir unverständlich.

Mehr dazu bei Carta, Heise, iRights.info und Message-Online.

Matthias Kleiner und Roland Reuß zu Open Access und zum Heidelberger Appell

Harter Starker Tobak von Roland Reuß im Interview mit Forschung&Lehre, die einen Schwerpunktausgabe zu Open Access herausgebracht haben.

F&L: Sie meinen, die DFG gibt Gutachten mit Hinweis auf das gewünschte Ergebnis in Auftrag?

Roland Reuß: Ja, bei jemandem, der auch schon den englischen Open-Access-Publikationssektor schöngerechnet hat. Souveränität sieht anders aus. Offenheit und selbstkritisches Verhalten auch.

Reuß prophezeit auch, dass die OA-Initiative der Allianz der Wissenschaftsorganisationen am Grundgesetz scheitern wird. Ich bin gespannt auf die erste Verfassungsklage gegen das Max-Planck-Institut. Ansonsten wirft er mal wieder OA und Google in einen Topf. Man kann das nicht mehr mit Unkenntnis entschuldigen. Reuß sollte inzwischen wissen, wo die Unterschiede liegen. Ich bin auch müde, sie immer und immer wieder zu formulieren. Dazu Matthias Kleiner (DFG-Präsident) im zweiten F&L-Artikel zu OA:

Die Freiheit der Autoren ist durch Open Access nicht bedroht. Der „Heidelberger Appell“ hat leider sehr unglücklich, und wie ich finde auch unzulässig, die Debatten um die Google Book Search einerseits und um Open Access andererseits vermischt. Beim Open-Access- Publizieren geht es ausschließlich darum, dass Autoren als Urheber ihrer Werke den über das Internet für den Leser entgeltfreien Zugang zu ihren eigenen Schöpfungen gewähren. Somit entscheiden immer die Urheber über die Art und Weise einer Publikation.
Diesen ganz grundsätzlichen Punkt konnte ich inzwischen auch in einem Briefwechsel mit Vittorio Klostermann, der ja nicht nur Mit-Initiator des „Heidelberger Appells“, sondern auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger ist, klar stellen. Dadurch sind solche Missverständnisse für die Zukunft hoffentlich ausgeräumt.

Ein frommer Wunsch, der schon wegen der sturen Ignoranz der Heidelberger Missionare nicht in Erfüllung gehen wird.

Amazons Kindle mit Copyright-Problemen

Amazon hat rechtmäßig erworbene E-Books von Kindle-Lesegeräten ungefragt gelöscht und den Kaufpreis zurückerstattet.

Wie Amazon gegenüber der New York Times erklärte, seien die Bücher von einer Firma namens MobileReference in den Kindle-Store eingestellt worden, die die dazu nötigen Rechte nicht besaß.

Ironischerweise handelte es sich bei den gelöschten Werke um George Orwells „1984“ und „Animal Farm“.

Mehr Infos bei heise.de.

Kulturstaatsminister Neumann: Die Hinterbliebenenrente ist sicher!

Kulturstaatsminister Bernd Neumann äußerte sich in einem Stern-Interview zu Schutzfristen im Urheberrecht. Auf die Frage, ob eine Frist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers […] noch zeitgemäß sei, antwortet er:

Ja! Die 70 Jahre Schutzfrist haben weniger etwas mit der Schnelllebigkeit zu tun als vielmehr mit der Langlebigkeit – nämlich der Angehörigen der Urheber, denen die Einkünfte aus der Nutzung des Werkes nicht entzogen werden sollen. Die Einwände gegen eine 70-jährige Schutzfrist kommen vielfach von denjenigen, die – eher in der „copyright“-Tradition verhaftet – das Urheberrecht als zeitliches „Monopolrecht“ generell für bedenklich halten und prinzipiell unter erhöhtem Rechtfertigungsdruck sehen.

Hoppla. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass die 70-jährige Frist unter dem Vorwand installiert wurde, dass nur Urheber zu kreativen Taten ermutigt werden könnten. Ist ja auch ganz logisch. Der durchschnittliche Kreative möchte von seines Geistes Früchten leben können.

Ein Irrtum? Oder wildert Neumann gar in fremden Revieren und betätigt sich als Hinterbliebenenversorger? Das hieße, man müsste das Urheberrecht mit einer flexiblen Schutzfrist versehen. Zuständig wäre das Bundesamt für Statistik. Je nach Geburtsjahr des Nachwuchses müssten andere Fristen vergeben werden.

Lesetipp zum Thema Kulturförderung und Urheberrecht: Freie Kultur von Lawrence Lessig. Aber der durchschnittliche Infobib-Leser hat das vermutlich eh schon gelesen…

Herunterladen != Open Access

Die taz berichtet schreibt über die Causa Darmstadt:

„Wir haben nichts gegen Open Access und wollen es auch den Studenten nicht unnötig schwer machen, aber wir müssen auch schauen, dass wir unsere Bücher verkaufen können“, sagte der Verleger Matthias Ulmer der taz.

Lieber Herr Ulmer, liebe taz: Bitte vermengen Sie doch nicht schon wieder Open Access mit allem möglichen, was irgendwie mit Internet und Texten zu tun hat. Es nervt!

Der taz-Artikels ist übrigens folgendermaßen überschrieben: Erfolg für Verleger im Urheberrecht
Die FR war da anderer Meinung: Verlag scheitert gegen Uni Darmstadt

Aber Open-Access-Befürworter sind laut taz sowieso schlimmer als somalische Piraten.

"Darmstädter Fall" von Copyrightschutz wird heute verhandelt

Heute wird vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen die TU Darmstadt verhandelt.

Der Verlag Eugen Ulmer hat die Technische Universität (TU) Darmstadt im Wege eines Eilverfahrens auf Unterlassung verklagt. Mit seiner Klage will der Verlag verhindern, dass die Benutzer der Bibliothek weiterhin kostenfrei über das Internet Zugang zu dem kompletten Inhalt des Buches „Einführung in die neuere Geschichte“ des Historikers Winfried Schulze nehmen können.

[via echo-online.de]