Norbert Lammert über zu Guttenberg

Norbert Lammert über Ansehen und Anstand in der WDR-Mediathek (zumindest bis zur Depublizierung) ab ca. 4:30:

„Die Presseerklärung, die Karl-Theodor zu Guttenberg am vergangenen Freitag gegeben hat, war jedenfalls kein überzeugender Beitrag zur Problembewältigung“, sagte Lammert am Dienstag im WDR-Fernsehen. „Ich kann mir seinen Auftritt (…) nur so erklären, dass ihm zum damaligen Zeitpunkt das Ausmaß der Schlampigkeit nicht klar war, mit der die Arbeit verfasst und eingereicht worden ist.“

Zitiert nach Handelsblatt. Was anderes ist dies, als der recht direkte Vorwurf, dass Guttenberg seine Arbeit nicht selbst verfasst hat?

Umfrage zum Urheberrecht im Bibliothekskontext

Monika Duppelfeld bittet um Beteiligung bei Ihrer Umfrage zum „Urheberrecht der Bibliotheken im Informationszeitalter nach einer Anwendung der Leseplatzschranke gemäß § 52b Urhebergesetz“.

In einem ersten Teil meiner Arbeit möchte ich die Interessen/Rolle der Bibliothek im Informationszeitalter analysieren und die daraus abzuleitenden Tendenzen für eine juristische Analyse fruchtbar machen. Da ich selbst nicht vom „bibliothekarischen Fach“ bin, fällt es mir nicht leicht, Bibliotheken betreffende Aussagen und Anforderungen, die in Fachbüchern/Aufsätzen zu finden sind, einzuschätzen.

Wer ihr bei der Einschätzung helfen möchte: Zur Umfrage geht’s hier.

Der letzte Wille des Kreativen Kafka

Willenloser Kafka?

Marcel Weiss machte sich Gedanken über Franz Kafka, die Rechte des Urhebers und geistiges Besitztum. Konkret geht es ihm unter anderem darum, dass Roland Reuß im Heidelberger Appell forderte, es müsse allen Kreativen freigestellt bleiben, ob und wo ihre Werke veröffentlicht werden sollen. [1] http://www.textkritik.de/urheberrecht/index.htm

Reuß ist Experte für Franz Kafkas Werke und hat unter anderem die „Historisch-kritische Franz Kafka-Ausgabe“ und diverse Sekundärliteratur zu Kafka veröffentlicht.

Roland Reuß, der wohl ebenso wie jeder andere den gesellschaftlichen Gewinn darin erkennen kann, dass Max Brod sich dem Willen Kafkas widersetzte, findet es schlecht, dass Max Brod sich dem Willen Kafkas widersetzte.

Zur Erinnerung zwei letzte Briefe von Kafka an Max Brod:

Alles, was sich in meinem Nachlass (also im Buchkasten, Wäscheschrank, Schreibtisch, zu Hause und im Büro, oder wohin sonstirgendetwas vertragen worden sein sollte und dir auffällt) an Tagebüchern, Manuskripten, Briefen, fremden und eignen, Gezeichnetem und so weiter findet, restlos und ungelesen zu verbrennen, ebenso alles Geschriebene oder Gezeichnete, das du oder andre, die du in meinem Namen darum bitten sollst, haben. Briefe, die man dir nicht übergeben will, soll man wenigstens selbst zu verbrennen sich verpflichten.

Von allem, was ich geschrieben habe, gelten nur die Bücher: Urteil, Heizer, Verwandlung, Strafkolonie, Landarzt und die Erzählung: Hungerkünstler. (Die paar Exemplare der „Betrachtung“ mögen bleiben, ich will niemandem die Mühe des Einstampfens machen, aber neu gedruckt darf nichts daraus werden). Wenn ich sage, dass jene fünf Bücher und die Erzählung gelten, so meine ich damit nicht, dass ich den Wunsch habe, sie mögen neu gedruckt und künftigen Zeiten überliefert werden, im Gegenteil, sollten sie ganz verlorengehn, entspricht dieses meinem eigentlichen Wunsch. Nur hindere ich, da sie schon einmal da sind, niemanden daran, sie zu erhalten, wenn er dazu Lust hat.

Dagegen ist alles, was sonst an Geschriebenem von mir vorliegt (in Zeitschriften Gedrucktes, im Manuskript oder in Briefen) ausnahmslos, soweit es erreichbar oder durch Bitten von den Adressaten zu erhalten ist (die meisten Adressaten kennst du ja, in der Hauptsache handelt es sich um …, vergiss besonders nicht paar Hefte, die … hat) – alles dieses ist ausnahmslos, am liebsten ungelesen (doch wehre ich dir nicht hineinzuschaun, am liebsten wäre es mir allerdings, wenn du es nicht tust, jedenfalls aber darf niemand andrer hineinschauen) – alles dieses ist ausnahmslos zu verbrennen, und dies möglichst bald zu tun bitte ich dich

Max Brod hat den Willen des Kreativen ignoriert. Ebenso wie Roland Reuß, der dies mit der „Historisch-kritische Ausgabe sämtlicher Handschriften, Drucke und Typoskripte“ sogar vorsätzlich und systematisch angegangen ist.

Dazu Marcel Weiss:

Die Frage, die wir uns als Gesellschaft stellen müssen, ist die, ob der Kompromiss zwischen den Rechten der Urheber und den Rechten der Gesellschaft, um bestmöglichen Fortschritt in allen kulturellen Bereichen sicherzustellen, heute noch gewahrt ist.

Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir allerdings erst einmal realisieren, dass wir über einen gesellschaftlichen Kompromiss reden.

Dritter Korb in der Diskussion

Heise berichtet über eine neue Kontroverse um Online-Publikationsrechte in der Wissenschaft.

Der Streit um den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information gemäß dem „Open Access“-Prinzip hat sich durch die Forderung von Forschern nach einem „formatgleichen Zweitveröffentlichungsrecht“ verschärft. Auf einem Fachgespräch der SPD-Bundestagsfraktion Anfang der Woche zur geplanten erneuten Novellierung des Urheberrechts kam es so zu einem Schlagabtausch zwischen Vertretern der Verleger und Wissenschaftlern.

Zum Zweitverwertungsrecht, aber auch zu anderen Aspekten des Dritten Korbs hat sich Timo Ehmann in seinem Vortrag „Das Wissenschaftsurheberrecht in der Urheberrechtsreform“auf den Open-Access-Tagen am 4. und 5. Oktober 2010 in Göttingen geäußert. Eine Aufzeichnung ist bei Youtube verfügbar.

Das Manuskript findet sich in vollständiger Länge im Jusmeum-Blog.

Weitere Äußerungen zur Kontroverse gibt es unter anderem in Archivalia und vom Schockwellenreiter.

Berliner Rede zum Urheberrecht

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird heute abend um 19 Uhr eine “Berliner Rede zum Urheberrecht“ halten.

Damit möchte sie den dritten Korb der Urheberrechtsreform einleiten und ein paar grundsätzliche Statements abgeben, heißt es bei Netzpolitik.org. Dort habe ich auch das Livestream-Angebot von Carta gefunden:

Weitere Informationen gibt es unter anderem…

England verabschiedet Digital Economy Act

England hat ein Gesetz zur effizienten Durchsetzung von Urheberrechten im Internet verabschiedet und ist damit nach Frankreich das zweite europäische Land, das mit einer Gesetzesinitiative ernsthaft gegen die massenhafte Verletzung von Urheberrechten im Internet vorgeht. Der „Digital Economy Act“ sieht unter anderem die Einführung eines sanktionierten Warnmodells bei illegalen Downloads vor.

[via bildungsklick.de]

Urheberrechtstage / Skillshare

Der Rahmenterminkalender des DFB ist immer wieder umstritten wegen der terminlichen Ansetzungen zum Beispiel von Freundschaftsspielen der Nationalmannschaft. Dennoch ist er eine hervorragende Einrichtung, die Termindopplungen mit großer Zuverlässigkeit verhindert. Die Informationsszene hat solch einen Rahmenterminkalender leider nicht. Daher werden nun am ersten Juni-Wochenende (4. bis 6. Juni 2010) gleich zwei Veranstaltungen stattfinden.

Der mir bislang unbekannte Skillshare e.V. organisiert eine Tagung in Lüneburg rund um Wikipedia, wo ich auch folgende Infos gefunden habe:

Skillshare ist eine offene Konferenz der deutschsprachigen Wikimedia-Community, die an einem Wochenende in Lüneburg stattfindet. Skillshare bietet den Mitarbeitern der Wikimedia-Projekte eine Plattform zum Austausch und zum Ausbau ihrer Fähigkeiten durch persönliche Kontakte, Workshops, Vorträge und Schulungen. In Kooperation mit externen Projektpartnern werden die Inhalte der Wikimedia-Projekte in Teilprojekten ausgebaut oder verbessert sowie Kenntnisse zur Wikipedia und ihrer Schwesterprojekte vermittelt.

An unserem Tagungsort haben die Teilnehmer alles, was sie benötigen, um Projektideen zu entwickeln, Themen zu vertiefen oder auch erste Einblicke in bisher unbekannte Bereiche der Wikimedia-Projekte zu bekommen. Erste Workshops und Schulungen sind in Vorbereitung, die Räumlichkeiten sowie die Infrastruktur für weitere Themen und Arbeitsgruppen stehen zur Verfügung.

Neben Veranstaltungen zu heißen Eisen wie Ethik und Artikel zu lebenden Personen und Dauerbrennern à la Urheberrecht werden der Maschinenraum rund um Bots, Scripts und Skins sowie Fotografenthemen aufgegriffen.

Schirmdame ist u.a. Edelgard Bulmahn. Die Webseite (gerade down wieder verfügbar, siehe Kommentar) hält noch ausführlichere Informationen bereit.

Persönlich etwas spannender finde ich die zeitgleich in Wilhelmshaven stattfindenden Urheberrechtstage. Zitat:

Das world wide web, eine horizontale Plattform kollaborativer Kommunikation, läßt die Grenzen zwischen „Mein“ und „Dein“ verschwimmen, ja hebt sie im „Unser“ auf. Alle Nutzer haben und wollen Open Access, womit ursprünglich der barrierefreie Zugang zu wissenschaftlichen Fachinformationen von Wissenschaftlern für Wissenschaftler und die interessierte Öffentlichkeit gemeint ist. Heutzutage ist jeder Internet-Nutzer nicht nur ein Konsument, sondern auch potentiell Urheber und Werkvermittler in eigener Sache. „Jeder Narr“ könne einen Blog oder ein Video ins Internet stellen, heißt es spöttisch-kritisch, aber ebenso viele professionelle Autoren, Musiker und Wissenschaftler publizieren auf eigene Faust und auf eigene Kosten und stellen ihr Werk über cc-Lizenzen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie werden so zu Kollegen und Konkurrenten des „angestammten“, des traditionellen Medien- und Verlagswesens.

[…]

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung plant in den kommenden Jahren mit dem sog. „3. Korb“ eine Änderung, eine aktualisierende Anpassung des geltenden Urheberrechts an die Bedürfnisse von Urhebern, Nutzern und Werkvermittlern.

Das Urheberrecht muß die berechtigten Interessen und Bedürfnisse von Urhebern, Nutzern und Werkvermittlern gleichermaßen berücksichtigen. Die Urheberrechtstage wollen diesen steten Prozeß begleiten und allen Beteiligten die Möglichkeit geben, miteinander ins Gespräch zu kommen, sich und die jeweiligen Bedürfnisse, Ängste und Hoffnungen kennenzulernen, in einer freundschaftlichen Atmosphäre konstruktiv zu streiten und sich aneinander anzunähern.

Getreu dem Motto: „Wir reden miteinander, nicht übereinander.“

Der Call for Paper gilt noch bis zum 26. März. Die Deadline ist also angenehm kurz vorm Veranstaltungstermin, aktuelle Beiträge sind also nicht unmöglich.

[Danke an Nina für den Hinweis!]

The Public Domain Manifesto

Aus dem Kooptech-Blog

Das neue “Public Domain Manifesto” erinnert daran, dass Wissen verbreitet werden muss – und dass die Prinzipien der Offenheit und Freiheit gepflegt werden müssen, damit das Teilen und Fruchtbarmachen von Wissen auch klappt.

Hier geht’s zum Manifest (in verschiedenen Übersetzungen), hier direkt zur Unterzeichnung.

Manifest der kulturellen Allmende – The Public Domain Manifesto

Entstanden im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten thematischen Forschungsnetzwerks COMMUNIA.
Deutsche Fassung vom 26. Januar (Übersetzung durch Christian Hufgard und Klaas Schmidt)
„The Public Domain Manifesto“ weiterlesen

Vorschläge für die Enquête-Kommission zum Urheberrecht

Der Telemedicus nennt mit Bezug auf die einzurichtende Enquête-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft verschiedene Themenfelder im Bereich Urheberrecht, die diskutiert werden müssten. Darunter unter anderem die Problematik der verwaisten Werke, die momentan praktisch jeder legalen Verwertung entzogen sind.

Gerade im Buchbereich gibt es viele Werke, die zwar grundsätzlich noch urheberrechtlich geschützt sind, bei denen sich der Urheber aber nicht oder nicht mehr auffinden lässt (sog. „verwaiste Werke”). Problematisch ist dies im Bereich der weiteren Erschließung für die breite Öffentlichkeit. Derartige Werke können nicht ohne weiteres neu aufgelegt werden, auch das Digitalisieren und die digitale Verbreitung sind ohne das Risiko einer Rechtsverletzung oft nicht möglich. Hier stellt sich die Frage, ob ein neues Verfahren eingeführt werden sollte, welches eine solche Nutzung grundsätzlich ermöglicht. Zu denken ist dabei etwa an eine treuhänderische Wahrnehmung von Rechten des Urhebers durch Verwertungsgesellschaften, sofern der Urheber nicht auffindbar ist. Eine solche Regelung würde zum Beispiel den Aufbau digitaler Kataloge deutlich vereinfachen.

Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang eine radikale Verkürzung der Schutzfristen. Würde man sie ausgehend vom Datum der Erstveröffentlichung berechnen, käme man sehr einfach um diese Problematik herum. Aber dies ist angesichts der politisch gewollten finanziellen Absicherung der Autoren-Enkel nicht in Sicht.

Zum Themenfeld Open Access heißt es:

Mehrfach wurde in der Vergangenheit gefordert, dass wissenschaftliche Veröffentlichungen frei zugänglich gemacht werden sollen („Open Access”). Begründet wird dies unter anderem damit, dass diese Werke meist bereits in ihrer Entstehung mit staatlichen Mitteln gefördert wurden. Eine darüber hinaus gehende Vergütung sei deshalb unverhältnismäßig und schade der freien Verbreitung von öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen. Dem stehen einige Wissenschaftler skeptisch gegenüber. Open Access könne demnach nicht nur zu einer „Enteignung” der Urheber führen, sondern sei auch für die Wissenschaft nicht zwingend förderlich. Im Detail sind also noch viele Fragen offen. Eine qualifizierte und gründliche Debatte wäre demnach wünschenswert.

Ob hier urheberrechtlich reagiert werden kann oder muss, vermag ich nicht zu sagen. Open Access enteignet niemanden. Hier ist also viel mehr Aufklärung gefragt. Also aktive Opposition gegen Döpfner, Reuß & Co.

OLG Frankfurt zu Ulmer vs. ULB Darmstadt

Heise: OLG Frankfurt schränkt Nutzerrechte in Bibliotheken ein. Nun sollen nicht einmal mehr Ausdrucke von eingescannten Werken möglich sein.

Worin genau unterscheidet sich ein Ausdruck eines eingescannten Werkes von einer Kopie? Auch bei modernen Kopierern wird das Original zuerst eingescannt und dann ausgedruckt. Im Heise-Forum schreibt mukenukem:

Oh, da weiß ich was. Man platziert neben dem Leseplatz einen Fotokopierer, auf den man dann den Monitor drauflegt.

Die Idee ist nicht neu.

Mehr dazu unter anderem bei Archivalia oder Netethics. Die digitale, ausdruckbare Kopie der Urteilsbegründung (PDF) findet sich beim Börsenverein. Sie wurde eingescannt und steht auch außerhalb speziell vorgesehener Leseplätze in Bibliotheken zur Verfügung.

Update: Nun gibt es auch einen Kommentar von Eric Steinhauer zum Urteil.