Protest gegen die Diskriminierung der Hochschulwissenschaft im Urheberrecht

Die Unterzeichner dieses Aufrufs protestieren gegen die Anfang 2014 in Kraft getretene Regelung im Urheberrechtsgesetz, § 38 (4), die der Mehrheit von Autorinnen und Autoren an den Hochschulen das Zweitveröffentlichungsrecht verweigert. Die Unterzeichner fordern ein Zweitveröffentlichungsrecht für alle Autorinnen und Autoren, unabhängig von ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Unterzeichner fordern den Bundesjustizminister auf, rasch eine entsprechende Änderung im Urheberrechtsgesetz auf den parlamentarischen Weg zu bringen

Begründung:

Das Recht von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, ihre öffentlich geförderten Werke nach einer kommerziellen Erstveröffentlichung zweitveröffentlichen zu dürfen, ist seit Anfang 2014 im deutschen Urheberrechtsgesetz verankert. Dieses neue Recht ist eine wichtige Errungenschaft, obgleich es in manchen Details unzureichend ist. So ist z.B. die Frist mit 12 Monaten nach der Erstveröffentlichung zu lang und berücksichtigt werden nur Publikationen in Zeitschriften, nicht aber solche in Konferenz-Proceedings oder anderen Sammelbänden geschweige denn Monographien.

Keinesfalls akzeptabel ist, dass nur solche Forschungen bzw. solche Werke von diesem Recht betroffen sind, „die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden“ (so in der Begründung zum Gesetz).

Insbesondere die mit Grundmitteln finanzierte Forschung an den Hochschulen bleibt damit von diesem Recht ausgeschlossen. Dieser Ausschluss wurde von der früheren Bundesregierung dadurch begründet (und vom Bundestag akzeptiert), dass bei der Drittmittel- und institutionellen Forschung „das staatliche Interesse an einer Verbreitung der Forschungsergebnisse besonders hoch“ sei (ebenfalls in der Begründung). Wir, die Unterzeichner, halten diese Begründung der Ungleichbehandlung für nicht akzeptabel und die Differenzierung deshalb für verfassungswidrig.

Die Unterzeichner dieses Aufrufs protestieren daher gegen die in § 38 (4) UrhG ersichtliche Diskriminierung der Hochschulwissenschaft. Daher fordern die Unterzeichner dieses Aufrufs die Politik (Bundesregierung und Bundestag) auf, die bestehende Regelung für das Zweitveröffentlichungsrecht in oben genanntem Sinne zu verbessern und vor allem das Recht auf alle Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen auszuweiten.

Dieser Protest kann von allen unterzeichnet werden, die ein umfassendes und nicht-diskriminierendes Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und einen raschen und freizügigen Zugriff zum Wissen, vor allem zu dem mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wissen haben, einfordern.

Hier geht es zur Petition.

Wikidata als Über-Klassifikation

Am Sonntag hat Lydia Pintscher in ihrem wöchentlichen Wikidata-Newsletter neue Properties bekannt gegeben. Und einige davon muten reichlich bibliothekarisch an:

impact factorMunicipality code (Denmark)USB IDHome worldCardinality of the groupInternet media typeBluebook abbreviationZ39.5 abbreviationISO 4 abbreviationCODENlanding siteUS Congress Bio identifierScopus Source IDScopus Affiliation IDScopus EIDScopus Author IDIPTC Media Topictopic’s main portalRegensburg ClassificationLibrary of Congress Classificationneutron number

Über die Nachnutzung der Daten (Scopus oder impact factor)  ließe sich im bibliothekarischen Kontext einiges schreiben. Besonders aufgefallen sind mir jedoch LoCC und RVK. Wenn die nun eine eigene Property haben, was denn noch?

Ein Blick in ein paar populäre Wikidata-Topics erhellt die Lage. Sport wurden folgende statements zugewiesen:

Welche Anwendungsmöglichkeiten gibt es? Reicht es künftig, auf ein Wikidata-Topic zu verlinken, um Ressourcen gleich in mehreren Klassifikationen zu verorten?

"PLOS Opens" mit Cameron Neylon

Cameron Neylon ist nun PLOS-Blogger:

Open Access will be at the center of what we discuss, but we chose deliberately not to have ‘Open Access’ in the name. The successful implementation of full Open Access is a necessary, but not sufficient condition of realizing the potential that the web brings to research communication.

Es ist auch schon das erste Posting einer wöchentlich oder zweiwöchentlich angesetzten Reihe “The Opens” erschienen.

Ein konkreter Anwendungsfall für Open Data

Diskussionen über Open Data bleiben oft abstrakt, die Frage nach einem konkreten Anwendungsfall schwebt immer wieder im Raum. “Wer will denn überhaupt diese Daten haben?” Um diese Frage mit einem Beispiel zu beantworten: ich.

Mein Anwendungsfall ist der Aufbau einer Hochschulbibliographie. Dort sollen nicht nur die Autoren und ihre Publikationen verzeichnet werden, das System soll vielmehr ein Abbild der Forschungsaktivität der Hochschule sein. Dazu setzen wir auf VIVO. Und VIVO arbeitet mit Linked Data.

Ich habe das System und seine Komponenten hier im Blog schon beschrieben. Um meinen Anwendungsfall zu verstehen, reicht ein Blick auf dieses Profil der Boeing Company im VIVO der Cornell University.

Man kann in VIVO also Firmen abbilden, die in irgendeiner Art mit der Forschungs-, Lehr- oder Publikationstätigkeit in Verbindung stehen. Dies ist von vielen Seiten gewünscht. Manche möchten Transparenz darüber, wer die Hochschulforschung finanziert. Andere möchten wissen, welche ProfessorInnen die fleissigsten Drittmitteleinwerber sind. Manche möchten sich dadurch einfach als industrienah präsentieren oder sind auf der Suche nach neuen Kooperationspartnern. Motive gibt es vielerlei.

Nun kann man diese Daten natürlich per Hand eingeben oder die hausintern vorliegenden Daten (die berühmten Excel-Tabellen) nachnutzen. Doch ist das wirklich notwendig? Warum muss jede Hochschule diese Daten selbst pflegen? Welcher Aufwand steckt dahinter, die Daten korrekt und vollständig zu halten? Ich kann ihn nicht beziffern, eine grobe und meines Erachtens durchaus realistische Abschätzung lautet allerdings: er ist mir zu groß.

Und hier kommt der deutsche Datengeiz ins Spiel. OpenCorporates ist ein Verzeichnis für Firmeninformationen. Eines der besonderen Art. Die Daten sind unter ODbL lizenziert, es gibt tolle Schnittstellen und es finden sich dort Infos über sagenhafte 62,035,536 Firmen. Ein beachtlicher Berg!

Davon sind 40,155 aus Albanien, 45,423 aus Aruba, 68,711 aus Pakistan, 104,852 aus Gibraltar, 535,779 aus Irland, 723,842 aus Norwegen, 1,559,918 aus Südafrika oder 8,199,109 aus Großbritannien. Aus Deutschland: 0. Keine einzige.

Nichts gegen Aruba! Eine Insel, deren Wahlspruch “Una isla feliz” (kreolisch für “Eine glückliche Insel”) sicherlich berechtigt ist. Auch die wirtschaftlichen Aktivitäten sind bei 45.000 Firmen auf etwa 100.000 Einwohnern sehr beachtlich. Aber wie kann es sein, dass Aruba schafft, was für Deutschland nicht möglich ist? Liegt es daran, dass der Wahlspruch Deutschlands “Amtsgeheimnis” lauten könnte?

Die Diskussion darüber hatte ich kürzlich erst mit OKF DE, Marian Steinbach und Friedrich Lindenberg. Es wird Zeit, dass sich etwas tut.

Sind Slideshare-Embeds unzulässig?

SlideShare ist ein weltweit tätiger Service zum Teilen von Präsentationen, Dokumenten, Videos und Webinaren. Wie wir kürzlich feststellen mussten, ist eine Nutzung unter Datenschutzgesichtspunkten hierzulande aber nicht möglich und damit unzulässig.

Grund dafür ist die Einbindung von ScorecardResearch und Google Analytics durch Slideshare. Mehr dazu auf datenschutzbeauftragter-info.de.

VG Media möchte Leistungsschutzrecht durchsetzen

Zwölf Verlagshäuser sind als Gesellschafter in die VG Media mit dem Ziel eingestiegen, die Verwertung nach dem Leistungsschutzrecht wahrzunehmen. In einem Futurezone-Artikel äußert Madsack-Geschäftsführer Düffer, dass er nicht davon ausgehe, dass Madsack-Artikel nun aus dem Google-Index entfernt werden.

Ich gehe zumindest davon aus, dass sie aus dem Google-News-Index entfernt werden, genau wie es beispielsweise in Frankreich geschah.

Folgende Verlagshäuser spielen nun gallisches Dorf gegen Googlius Caesar:

  • Aschendorff Medien GmbH & Co. KG,
  • Axel Springer SE,
  • Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
  • Evangelischer Presseverband Norddeutschland GmbH,
  • FUNKE MEDIENGRUPPE GmbH & Co. KGaA,
  • Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG,
  • Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG,
  • Presse-Druck und Verlags-GmbH,
  • Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft mbH,
  • sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG,
  • Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG,
  • ZGO Zeitungsgruppe Ostfriesland GmbH.

Mehr dazu in der Pressemitteilung der VG Media.

Editorially ist am Ende

Editorially wollte ein Werkzeug zum kollaborativen Schreiben von Texten sein. Es war m.E. ein bißchen umständlich, aber in Ansätzen gar nicht schlecht. Nun gab das Team bekannt, dass sich Editorially nicht finanzieren kann.

We’re proud of the team and tool that we built together and incredibly thankful that so many of you were willing to give it a try. And we continue to believe that evolving the way we collaborate as writers and editors is important work. But Editorially has failed to attract enough users to be sustainable, and we cannot honestly say we have reason to expect that to change.

Das wirft nun die Frage auf, ob solche komplexen Nischenanwendungen jenseits staatlicher Förderung überhaupt refinanzierbar sind, oder ob der Fall Editorially nicht generalisiert werden kann.

Verteilung der CC-Lizenzen in DOAJ-Journals

Uli Herb hat die Verteilung der CC-Lizenzen in DOAJ-Journals untersucht:

Zahl der Journals, die CC-BY nutzen: 1.964
prozentualer Anteil an allen Journals des DOAJ: 20,03%
prozentualer Anteil an Journals des DOAJ, die irgendeine CC-Lizenz nutzen: 52,77%

Zahl der Journals, die CC-BY-SA nutzen: 52
prozentualer Anteil an allen Journals des DOAJ: 0,53%
prozentualer Anteil an Journals des DOAJ, die irgendeine CC-Lizenz nutzen: 1,40%

Zahl der Journals, die CC-BY-NC-ND nutzen: 737
prozentualer Anteil an allen Journals des DOAJ: 7,52%
prozentualer Anteil an Journals des DOAJ, die irgendeine CC-Lizenz nutzen: 19,80%

Zahl der Journals, die CC-BY-NC nutzen: 665
prozentualer Anteil an allen Journals des DOAJ: 6,78%
prozentualer Anteil an Journals des DOAJ, die irgendeine CC-Lizenz nutzen: 17,87%

Zahl der Journals, die CC-BY-NC-SA nutzen: 260
prozentualer Anteil an allen Journals des DOAJ: 2,65%
prozentualer Anteil an Journals des DOAJ, die irgendeine CC-Lizenz nutzen:6,99%

Zahl der Journals, die CC-BY-ND nutzen: 44
prozentualer Anteil an allen Journals des DOAJ: 0,45%
prozentualer Anteil an Journals des DOAJ, die irgendeine CC-Lizenz nutzen: 1,18%

Weitere Infos im Scinoptica-Blog. Die Daten hat er bei Zenodo veröffentlicht.

Open Access in Argentinien

Diese Meldung ist schon ein bißchen älter, aber bisher an mir vorbeigegangen: Der argentinische Kongress hat im November ein Gesetz verabschiedet, dass die Open-Access-Veröffentlichung aller Publikationen vorschreibt, die innerhalb oder gefördert vom Ministerio de Ciencia, Tecnología e Innovación Productiva entstehen. Dazu im Nature-Blog:

The bill would also require publication of primary data from such studies within five years. The country’s National Digital Repository System, founded in 2009, will create a common system for accessing all data and publications subject to the law.

Im dazugehörigen Repository-Netzwerk finden sich zur Zeit mehr als 10.000 Dokumente aus vier Repositorien. [1] Darunter drei deutschsprachige von Albert Einstein!?

Siehe auch IP-Watch und UB-Bielefeld-Blog.

References