Crowdsourcing: Die Motivation muss stimmen

Erfolgreiches Crowdsourcing bedarf einer konkreten Frage- oder Aufgabenstellung, die „machbar“ erscheint. Und das passende Publikum. Zwei Crowdsourcingprojekte (beides Übersetzungen, beide im Etherpad) aus der letzten Zeit, die sehr effektiv fertiggestellt wurden:

Für die erste Übersetzung rief ich via Twitter um Unterstützung. Als niemand reagierte, bat ich u.a. @netzpolitik darum, die Anfrage zu verteilen. Ergebnis: insgesamt acht Retweets und eine fast vollständige Übersetzung.

Die Übersetzung der neuen Fassung der Open Knowledge Definition verlief ein wenig anders. Ulrich Herb fragte mich, ob ich an einer Übersetzung mitarbeiten möchte, da die erste Fassung von mir übersetzt wurde. Gemeinsam haben wir einen Rohentwurf veröffentlicht und um Hilfe gebeten.

Die Reaktion kam prompt, zahlreich und trat sehr kompetent und engagiert auf. Im Gegensatz zur Realnamensdebatte war die Open Definition für die von Uli und mir Erreichten offensichtlich relevant.

Wer sich als beteiligt outen möchte, darf dies gerne in den Kommentaren tun! Vielen Dank allen HelferInnen!

Update: Posting zur Übersetzung auf Scinoptica.com.

Definition: Offenes Wissen (Version v.1.1)

Neue Übersetzung der Open Knowledge Definition (englisch/deutsch)

Terminologie

Der Begriff Wissen beinhaltet:

  1. Inhalte wie Musik, Filme, Bücher
  2. Jegliche Art von Daten, ob wissenschaftlicher, historischer, geographischer oder anderer Art
  3. Regierungs- und andere Verwaltungsinformationen

Software ist trotz ihrer zentralen Bedeutung von dieser Definition ausgenommen, da sie bereits adäquat durch frühere Arbeiten abgedeckt ist.

Der Ausdruck Werk wird hier verwendet mit Bezug auf eine übertragbare Wissenseinheit.

Der Begriff Sammlung wird benutzt, um eine Vielzahl von zueinander gehörenden Werken zu  bezeichnen. Eine Sammlung kann natürlich auch selbst als Werk angesehen werden.

Der Begriff Lizenz bezieht sich auf die rechtliche Bedingung, unter der ein Werk verfügbar gemacht wird. Wenn keine Lizenz angegeben ist, sollte dies als Verweis auf die normalerweise üblichen Konditionen, unter denen das Werk verfügbar ist, interpretiert werden (z.B. Copyright oder Urheberrecht).

Definition

Ein Werk ist offen, wenn die Art und Weise seiner Verbreitung folgende Bedingungen erfüllt:

1. Zugang

Das Werk soll als Ganzes verfügbar sein, zu Kosten, die nicht höher als die Reproduktionskosten sind, vorzugsweise zum gebührenfreien Download im Internet. Das Werk soll ebenso in einer zweckmäßigen und modifizierbaren Form verfügbar sein.

Kommentar: Dies lässt sich als “soziale” Offenheit bezeichnen – es ist einem nicht nur erlaubt, ein Werk zu nutzen sondern auch praktisch möglich. “Als Ganzes” untersagt die Beschränkung der Zugangsmöglichkeiten auf indirektem Weg, zum Beispiel durch eine Beschränkung des gleichzeitigen Zugriffs auf einige wenige Elemente einer Datenquelle.

2. Weiterverbreitung

Die Lizenz darf niemanden hindern, das Werk entweder eigenständig oder als Teil einer Sammlung aus verschiedenen Quellen zu verschenken oder zu verkaufen. Die Lizenz darf keine Lizenzzahlungen oder andere Gebühren für Verkauf oder Verbreitung erfordern.

3. Nachnutzung

Die Lizenz muss Modifikationen oder Derivate erlauben, ebenso wie deren Weiterverbreitung unter den Bedingungen Lizenzbedingungen des ursprünglichen Werks.

Kommentar: Man beachte, dass diese Klausel nicht die Verwendung “viraler” Lizenzen oder von Share-Alike-Lizenzen verhindert, die die Weiterverbreitung abgeleiteter Werke unter den Lizenzbedingungen der ursprünglichen Werke verlangen.

4. Keine technischen Einschränkungen

Das Werk muss in einer Form zur Verfügung gestellt werden, die keine technischen Hindernisse für die Durchführung der oben genannten Nutzungen beinhaltet. Dies kann durch die Bereitstellung des Werks in einem offenen Datenformat erreicht werden, dessen Spezifikation öffentlich und frei verfügbar ist und das keine finanziellen oder anderen Hindernisse bezüglich der Nutzung auferlegt.

5. Namensnennung

Die Lizenz kann als Bedingung für Weiterverbreitung und Nachnutzung des Werkes die Nennung der Namen seiner Urheber und Mitwirkenden verlangen. Sollte diese Bedingung gestellt werden, darf sie nicht behindernd wirken. Zum Beispiel sollte, sofern eine Namensnennung verlangt wird, dem Werk eine Liste derjenigen Personen beigefügt sein, deren Namen zu nennen sind.

6. Integrität

Die Lizenz kann als Bedingung für die Verbreitung des Werkes in modifizierter Form verlangen, dass das Derivat einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer als das ursprüngliche Werk erhält.

7. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen

Die Lizenz darf keine Einzelpersonen oder Personengruppen diskriminieren.

Kommentar: Um maximalen Nutzen aus Open-Knowledge-Prozessen zu ziehen, sollte die größtmögliche Vielfalt an Personen und Gruppen gleichermaßen berechtigt sein, zum offenen Wissen beizutragen. Daher verbieten wir allen Open-Knowledge-Lizenzen, Personen von diesen Prozessen auszuschließen.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 5 der Open-Source-Definition übernommen.

8. Keine Einschränkung der Einsatzzwecke

Die Lizenz darf niemanden daran hindern, das Werk zu einem beliebigen Zweck einzusetzen. Zum Beispiel darf die Nutzung des Werkes für kommerzielle Zwecke oder zur Genforschung nicht ausgeschlossen werden.

Kommentar: Hauptabsicht dieser Klausel ist es, Lizenzfallen vorzubeugen, die eine kommerzielle Verwendung von Open Source verhindern. Wir wollen, dass kommerzielle Nutzer sich unserer Community anschließen, und nicht, dass sie sich ausgeschlossen fühlen.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 6 der Open-Source-Definition übernommen.

9. Lizenzvergabe

Die rechtlichen Bedingungen, denen ein Werk unterliegt, müssen bei der Weiterverteilung an alle Empfangenden übergehen, ohne dass diese verpflichtet sind, zusätzliche Bedingungen zu akzeptieren.

Kommentar: Diese Klausel soll verhindern, dass Wissen durch indirekte Mechanismen wie Geheimhaltungs-/Vertraulichkeitserklärungen unzugänglich gemacht wird.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 7 der Open-Source-Definition übernommen.

10. Die Lizenz darf nicht an eine spezifische Sammlung gebunden sein

Die rechtlichen Bedingungen, denen ein Werk unterliegt, dürfen nicht davon abhängen, ob das Werk Teil einer spezifischen Sammlung ist. Wenn das Werk der Sammlung entnommen und innerhalb deren Lizenzbestimmungen verwendet oder verbreitet wird, müssen alle Parteien, an die das Werk weiterverteilt wird, sämtliche Rechte erhalten, mit denen auch die ursprüngliche Sammlung ausgestattet war.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 8 der Open-Source-Definition übernommen.

11. Die Lizenz darf die Verbreitung anderer Werke nicht einschränken

Die Lizenz darf anderen Werken, die mit dem lizensierten Werk gemeinsam weitergegeben werden, keine Beschränkungen auferlegen. Die Lizenz darf beispielsweise nicht dazu verpflichten, dass alle Werke, die auf demselben Medium enthalten sind, offen sind.

Kommentar: Verbreiter offenen Wissens haben das Recht, ihre eigene Wahl zu treffen. Man beachte, dass “Share-Alike”-Lizenzen konform sind, da ihre Bestimmungen nur gelten, wenn die betroffene Einheit ein einziges Werk darstellt.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 9 der Open-Source-Definition übernommen.

Translated by Christian Hauschke & Ulrich Herb with kind support by the German OKF community

Jahrhunderte währendes Copyright?


In TechDirt
erklärt Rose M. Welch einen kuriosen Fall von Copyrightsverletzungsangst. Sie wollte verschiedene Buchmalereien aus dem Zeitraum 600 bis 900 n. Chr. in einer Publikation abbilden. Eine Druckerei verweigerte dies mit Hinweis auf eventuell verletzte Copyrights.

The documents in question feature anywhere from one to six pieces from various illuminated manuscripts on each sheet, including some bits from the famous Book of Kells. The largest image is comprised of a full scan of the original manuscript, but printed in less than half of the size of the original piece (something like 6″ x 8″) and the smallest are six 2.5″ x 2.5″ chunks showing specific detailing from five different manuscripts on a single page.

These manuscripts were created between 600 and 900 A.D. and are firmly in the public domain. Even if they were not, printing pages and cutout bits from pages for an educational paper almost certainly constitutes fair use, which the printer had never heard of.

Seriously. No joke. What is the world coming to?“

Das Book of Kells ist zur Zeit nicht urheberrechtlich geschützt. Kann man rückwirkend aber bestimmt noch machen. Vielleicht ja sogar für Veröffentlichungen, die noch weit länger zurückliegen.

Google, Du weißt es nicht besser!

Google weiß es besser. Manchmal. Besonders, wenn es um Vertipper geht. Aber: Google liegt gefühlt mindestens genauso oft daneben, wie es richtig liegt. Worum geht’s? Um die Vermonsterung der hilfreichen Funktion „Meinten Sie“!

„Nein, ich meine wirklich ORCID. Danke der Nachfrage!“ hätte ich gerne geantwortet. Doch statt die Ergebnisse für „mendeley + orcid“ anzuzeigen, bekomme ich direkt die für „mendeley + orchid“ angezeigt.

Google: das nervt!

CfP: Libreas ruft zum Scheitern auf

Die 20. Ausgabe der LIBREAS soll sich dem gesamten Themenbereich des Scheiterns widmen: Was scheitert wieso? Kann man das verhindern und sollte man es überhaupt verhindern? Was kann man aus dem Scheitern lernen? Mit welchen rhetorischen Kniffen maskiert man Scheitern am besten und wie deckt man diese wieder auf? Wir rufen dazu auf, diese Debatte erfolgreich werden zu lassen und sich an ihr mit Berichten, Artikeln, Meinungsäußerungen zu beteiligen.

Mehr im Libreas-Blog.

LOD: Machen wir es nicht, machen es andere!

Nicht nur scheint LOD also aus rationalen und Effizienzgründen die bessere Wahl zum Aufbau zukünftiger Informationsinfrastrukturen zu sein. Auch könnte es der Bibliothekswelt dabei helfen, relevant zu bleiben und nicht durch andere Organisationen verdrängt zu werden.

Jakob Voß hat am Wochenende darauf hingewiesen, dass Wikimedia überlegt, ein Projekt „Bibliographisch-archivalische Datenbank“ anzugehen, in dem eine offene bibliographisch-archivalische Datenbank angelegt werden soll zur Nachnutzung durch die verschiedenen Wikimedia-Projekte aber auch durch andere Akteure wie Wissenschaftler oder Google Books.

Wenn bibliothekarische Organisationen nicht eine wichtige Rolle dabei übernehmen, bibliographische Daten im großen Stil offen, strukturiert und leicht nachnutzbar zur Verfügung stellen, werden es schließlich andere tun…

[via Übertext]

Public-Domain-Spenden im Gedenken an Michael Hart

„Überstellt etwas der Public Domain zum Gedenken an Michael Hart!“ heißt es bei Archivalia. Dort bezieht man sich auf ein Posting von Roy Tennant, der wiederum von Eric Hellman kopierte.

Michael Hart:

Hart gilt als Pionier der Buch-Digitalisierung. Zu der Idee, Bücher im Netz frei zur Verfügung zu stellen, wurde er als Student inspiriert. Am 4. Juli 1971, dem Jahrestag der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten, erhielt er ein Exemplar der Declaration of Independence. Er tippte den Text noch am selben Abend ab und stellte ihn schließlich über das Netzwerk der University of Illinois online.

Hart begründete das Project Gutenberg. Dort findet sich auch ein Nachruf.