Herbert Reul (CDU, MdEP) zu Open Access

Via Abgeordnetenwatch stellte Oliver Graute folgende Frage an Herbert Reul, Mitglied des Europaparlaments und der CDU:

Wie stehen Sie als Mitglied des Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie zur Open Access Debatte

Zu Forschungsdaten meinte Reul:

Dabei muss unterschieden werden zwischen dem freien Zugang zu Forschungsdaten und dem freien Zugang zu Zeitschriftenaufsätzen. Forschungsdaten werden oft von Forschungseinrichtungen aufwändig gesammelt. Durch den Verkauf dieser Daten werden die hierbei entstehenden Kosten wieder reingeholt.

Wenn Forschung sich direkt refinanzieren müsste, hätte die hiesige Wissenschaftsszene ein gewaltiges Problem. Vielleicht stehen die Pläne für den Large Hadron Collider auch nur frei im Netz, weil die Zahl potentieller Kunden arg übersichtlich ist? Würde dieses Denken konsequent umgesetzt werden, gäbe es keine Grundlagenforschung mehr. Sie wäre nicht finanzierbar.

Zu OA für Zeitschriftenaufsätze gibt er nur Gemeinplätze (Motto: „Gute Sache, aber Bücher sind doch auch schön“) von sich. Schade, viele Politikeraussagen zu diesem Thema gibt es ja leider nicht.

Superlangzeitarchivierer!

Die Familie bibliothekarischer Superhelden hat endlich mal wieder Zuwachs bekommen: Team Digital Preservation saves the world from nuclear disaster caused by the work of Team Chaos.

Angewandter Code of Ethics: Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten!

Mir sind nicht viele Bibliotheken bekannt, die dem Ethischen Grundsätze der Bibliotheks- und Informationsberufe (PDF) offiziell Gefolgschaft geschworen haben. Die Citybibliothek Berlin (PDF) ist eine davon. Widersprochen haben dem Code nur wenige.

Es mag unzulässig sein, von stillschweigendem Einverständnis auszugehen, da viele Bibliothekare die ethischen Grundsätze schlicht und ergreifend gar nicht kennen. Doch in den Grundsätzen wird an einer Stelle formuliert, was ich als essentielles Fundament der Informationsberufe verstehe, und somit von vielen Kollegen als Selbstverständlichkeit empfunden werden dürfte:

Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.

Da ich mich hier oft über fehlendes politisches Engagement der Bibliotheksverbände mokiere darf ich nun ein Positivbeispiel natürlich nicht unerwähnt lassen. Im Bibliotheksportal macht der DBV auf die Petition gegen Indizierung und Sperrung von Internetseiten aufmerksam.

Meines Erachtens noch zu wenig offensiv, da man bei einem derart relevanten Thema die Bedeutung der Informationsfreiheit und die Wichtigkeit der Informationseinrichtungen öffentlich zur Geltung bringen könnte. Eine öffentliche Einmischung hier und beim Heidelberger Appell (zu dem ich keine Äußerung fand) hätte der Wahrnehmung der Informationsberufe und natürlich auch den Anliegen selbst sehr gut getan.

Dennoch: Schon der kleine Hinweis auf die Petition ist meines Erachtens ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Urheberrecht: 3. Korb?

In einer Presse-Mitteilung des Seestern-Forums habe ich gerade en passant davon erfahren, dass ein 3. Urheberrechtskorb zumindest möglich ist:

Im Auftrag des Bundestages untersucht das Bundesministerium der Justiz (BMJ) derzeit, ob das Urheberrecht im Rahmen eines 3. Korbs erneut modifiziert werden muss. Beteiligte Kreise können bis zum 15.06.2009 Stellung zu den Fragen beziehen. Das Seestern IT Forum gehört dazu und fordert Verantwortliche aus IT, Einkauf und Recht ausdrücklich dazu auf, sich an der ausstehenden Diskussion zu beteiligen und eigene Vorschläge einzubringen.

Netzpolitik-Markus schrieb dazu vor etwa einem halben Jahr über eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung:

Zum 3. Korb äussert man sich nur, dass die Bundesregierung eine “umfassende Konsultation mit den beteiligten Kreisen” einleiten möchte. Da die anderen beiden “Körbe” auch so gestartet sind, kann man davon ausgehen, dass diese Konsultation der Startschuss ist. Vermutlich möchte man aber die kommende Bundestagswahl abwarten, bis man den Prozess auch öffentlich 3. Korb nennt.

Ob nur Seestern-IT den Begriff schon jetzt verwendet, ist noch nicht klar. Das BMJ ist angeschrieben, ob der Aufruf irgendwo öffentlich verfügbar ist. Gerade nach den Irrmeldungen in Folge des Heidelberger Appells ist eine offene und transparente Diskussion dringend notwendig.

Themen laut Pressemeldung sind:

  • Besonderheiten und mögliche Förderung von Open Access- und Open Source-Verwertungsmodellen
  • Handel mit (also Verbreitung? von) gebrauchter Software. Ein Themenkomplex, der bei einer weiteren Verbreitung von „enhanced e-books“ sicherlich auch für Bibliotheken spannend werden könnte.
  • Elektronischer Bundesanzeiger: e statt print?

Wenn jemand den Aufruf erhalten haben sollte: bitte dringend veröffentlichen!

Petition gegen Zensur: Stoppt Zensursula!

Franziska Heine hat dankenswerterweise eine Petition gegen die unglaublich kurzsichtige und populistische Attacke auf die Grundrechte von Ursula von der Leyen (a.k.a. Zensursula) eingereicht.

Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Um die Petition zur öffentlichen Beratung in den Petitionsausschuss zu bringen, werden bis zum 16. Juni 2009 insgesamt 50.000 Unterzeichner benötigt. Also: Weitersagen!!

Weitere Infos:

Exzellente Phantomaufsätze in Göttingen

Aufruhr an der Universität Göttingen:

Dort wird Forschern vorgeworfen, Aufsätze (noch) gar nicht geschrieben, sie aber gleichwohl auf ihren Publikationslisten vermerkt zu haben, um sich Drittmittel zu erschleichen.

Es sieht so aus, als wären hier nicht nur bibliometrische Methoden zur Quantifizierung wissenschaftlicher Arbeit gefragt. Offensichtlich muss in Zukunft auch geprüft werden, ob Arbeiten überhaupt existieren…

[via SZ]

Windows vs. Linux vs. OS/X vs. …

Heise berichtet, dass der Linux-Anteil bei den Desktopbetriebssystemen die 1%-Grenze durchbrochen hat. Die Zahl der Kommentare bei diesem nach Trollerei lechzenden Artikel steigt unaufhörlich. Tatsächlich sind darunter auch wieder ein paar interessante Informationen, zum Beispiel diese Vergleichszahlen aus dem universitären Bereich:

58% MS-Systeme
17% Mac-Systeme
24% Linux-Systeme (meist Ubuntu oder Debian,
vereinzelt SuSE und Fedora)

Leider ist dort nicht zu lesen, wie die Zahlen erfasst wurden. Da diese Zahlen meinen Schätzungen für den akademischen Bereich wesentlich näher kommen als die im Heise-Artikel genannten, würde mich sehr interessieren, wie es tatsächlich an den Hochschulen aussieht. Hat jemand belastbares Zahlenmaterial? Dies wäre auch als Argumentationshilfe bei Diskussionen mit Softwareanbietern (z.B. von Literaturverwaltungsprogrammen) überaus hilfreich. Dort wird Linux oft als Nischenprodukt gesehen, dass es m.E. im universitären Bereich jedoch längst nicht mehr ist.