"Hollywood Librarian"

Der Film „Hollywood Librarian“, der bereits auf dem Bibliothekartag in Mannheim Zuschauer anlockte, wird jetzt in einigen deutschen Städten gezeigt. Der Film zeigt klassische Ausschnitte zum Bibliothek, aber es kommen auch ganz „normale“ amerikanische Bibliothekare zu Wort.

Mehr Informationen gibt es auf der amerikanischen Homepage zum Film.

Termine der Vorführungen:
25.10. in der Hessischen Landesbibliothek in Wiesbaden
29.10. in der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg
24.11. in der Stadtbibliothek Krefeld
25.11. in der SLUB Dresden
03.12. in der Fachhochschule Ludwigshafen
04.12. in der Stadtbibliothek Bielefeld
15.12. in der Hochschule der Medien Stuttgart

Virtueller Wissensschatz auf der Buchmesse

Mit einem Sonderstand und Vorträgen präsentiert sich das Forschungsprojekt CONTENTUS auf der Frankfurter Buchmesse vom 15. bis 19. Oktober 2008 in Halle 4.2, Stand M 436. Im Rahmen von CONTENTUS werden neue Technologien und Konzepte für den Aufbau von multimedialen Wissensplattformen – wie digitalen Bibliotheken und Medienarchiven – entwickelt. Kernstück des Projekts ist die Digitalisierung verschiedener Medientypen wie Texten, Bildern und Tonaufnahmen. Zugleich werden die digitalisierten Daten semantisch – also gemäß ihres Sinnzusammenhangs – zu einem neuartigen Wissensnetz verbunden.

[via idw]

Bibliotheksstempel-Wettbewerb

Die Bauhaus-Universität in Weimar hat einen Wettbewerb zur Gestaltung eines neuen Inventarisierungsstempels für die Universitätsbibliothek ausgeschrieben. Es gibt natürlich auch etwas zu gewinnen: es wird neben Geldpreisen für die ersten drei Plätze eine Ausstellung mit den besten Vorschlägen geben. Wer teilnehmen möchte, die Ausschreibungsfrsit läuft bis zum 6. Januar 2009.

Mehr Informationen zum Wettbewerb und das Bewerbungsformular gibt es hier.

LIS-Corner auf der Buchmesse

Am Mittwoch fällt der Startschuss zur 60. Frankfurter Buchmesse. In diesem Jahr mit dem Ehrengast Türkei.

Zum ersten Mal ist „LIS-Corner“ mit einen Gemeinschaftsstand von Studierenden der Library and Information Science (LIS) aus Deutschland und der Schweiz vertreten.

Studierende der Hochschulen kommen zusammen und wollen ihr Publikum aufklären und begeistern. Sie stellen den Besuchern der Messe ihre Studiengänge vor und geben einen Einblick in die vielfältigen Studienprojekte und Aktivitäten. Sie zeigen, wie abwechslungsreich Studium und Arbeit von BibliothekarInnen bzw.InformationsspezialistInnen heutzutage sind. Außerdem gilt es, mit gängigen Klischees über den „verstaubten Bibliothekar“ gründlich aufzuräumen

[via Inetbib]

Literaturnobelpreis 2008

Der Gewinner des diesjährigen Literaturnobelpreises ist der Franzose Jean-Marie Gustave Le Clézio. Das Auswahlkomittee begründet die Wahl mit

„dem Verfasser des Aufbruchs, des poetischen Abenteuers und der sinnlichen Ekstase, dem Erforscher einer Menschlichkeit außerhalb und unterhalb der herrschenden Zivilisation“,

Der mit 1 Million Euro datierte Preis wird am 10. Dezember, dem Todestag des Stifters Alfred Nobel verliehen.

Topverdiener der Buchwelt

Digitalisierung hin oder her – als Autor kann man immer noch eine Menge Geld verdienen. Das US-Wirtschaftsmagazin Forbes hat eine Liste mit den zehn bestbezahlten Schriftstellern der Welt veröffentlicht. Gemeinsam verdienen die Bestseller-Autoren innerhalb eines Jahres etwa eine halbe Milliarde Dollar.

Auf welt.de kann man nachlesen, wer die bestverdienensten Autoren sind.

Wird §52a doch verlängert?

Rainer Kuhlen macht in einer Rundmail des Aktionsbündnis Urheberrecht Hoffnung, dass der § 52a des Urhheberrechts (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung), der am 1. Januar 2009 verfällt, verlängert werden könnte. Der Paragraph im Wortlaut:

§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

    (1) Zulässig ist,

    1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder
    2. veröffentlichte Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung

    öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
    (2) Die öffentliche Zugänglichmachung eines für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werkes ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Die öffentliche Zugänglichmachung eines Filmwerkes ist vor Ablauf von zwei Jahren nach Beginn der üblichen regulären Auswertung in Filmtheatern im Geltungsbereich dieses Gesetzes stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
    (3) Zulässig sind in den Fällen des Absatzes 1 auch die zur öffentlichen Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen.
    (4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

    Fußnote: § 52a: Nicht mehr anzuwenden gem. § 137k (F 2006-11-10) mWv 1.1.2009

Der Paragraph ist nach Meinung des Aktionsbündnisses nicht besonders wissenschaftsfreundlich, jedoch besser als gar keine Regelung. Im Falle des (Weg)falles wären unter anderem Semesterapparate betroffen.

13 Dinge – Selbstlernkurs für BibliothekarInnen

Der erste „Selbstlernkurs für Bibliothekswesen“, Lernen 2.0, startete im April 2008 und ist inzwischen beendet. Nun gibt es eine Neuauflage: „13 Dinge“ (der Name bezieht sich auf die Anzahl der Lektionen) beginnt mit der Einrichtung eines Blogs, die Schritt für Schritt erklärt wird. Im Weblog können alle TeilnehmerInnen ihre Lernfortschritte dokumentieren. Später geht es unter anderem um Tagging, RSS, Bildgeneratoren, Wikis, populäre Dienste wie Librarything und vieles andere mehr.

Wer das Web 2.0 bislang nur passiv oder sogar gar nicht genießt: Auf geht’s!