Flattr vs. non-commercial

Nicht wenige meiner Lieblingsblogs setzen seit kurzer Zeit Flattr ein. Flattr ist ein „Social-Payment-Service“ (Wikipedia):

„Show some love“, „flatter people“, „social payment“… Klingt alles recht hübsch und nett, doch de facto geht es eigentlich nur darum, Geld zu transferieren. Wer also Flattr in seinem Blog verbaut, möchte Geld verdienen. Ist ja nichts Schlimmes.

Doch sollte dieser Schritt wohlüberlegt sein: Bei einer Blog-Neugründung kann man das problemlos machen. Was aber, wenn man schon ein Archiv mit etlichen hundert, tausend Blogpostings hat? Einzeln überprüfen, ob man jemals irgendwo CC-NC-lizenzierte Bilder verwendet hat?

Meine Laien-Meinung (IANAL): Wer Flattr einbindet, sollte alle NC-lizenzierten Werke entfernen. Was sagt die juristische Fachwelt dazu?

CARPET lässt mit sich reden

Das CARPET-Projekt ist vielen Infobib-Lesern vermutlich bekannt. In der Selbstdarstellung heißt es, dass die effiziente Nutzung von Werkzeugen und Dienstleistungen für das wissenschaftliche Publizieren unterstützt werden soll. Im Einzelnen werden

  • eine Erhebung zu vorhandenen Publikationsinstrumenten aufbereitet und in Katalogform dargestellt,
  • ein Kompass zur Analyse für die Bestimmung einer Strukturierung und Systematik entwickelt,
  • eine Kollaborationsplattform entwickelt und zur Verfügung gestellt,
  • Leitlinien zu Standards und Interoperabilität erarbeitet und
  • ein virtuelles Kompetenzzentrum aufgebaut.

In einer Umfrage versucht CARPET-Team gerade herauszufinden, wie CARPET verbessert werden könnte, wo potentielle Nutzungsmöglichkeiten liegen. Ich wurde befragt und habe das geschlossene Forum und die fehlende Kommentarfunktion benörgelt. Das war gestern. Nicht einmal 24 Stunden später wurden die News mit einer Kommentarfunktion (z.B. bei diesem Hinweis auf Doctor-Doc) und das Forum mit einem Gast-Account versehen. Daumen hoch! Die technische Möglichkeit zur Kommunikation bedeutet noch nicht, dass eine Community auch entsteht, sie ermöglicht dies aber immerhin.

In diesem Sinne habe ich den Carpet-RSS-Feed jetzt auch in die Quellen für die Yahoo-Pipe aufgenommen, aus der sich das Schaufenster der deutschen Open-Access-Szene gespeist wird. Ein Angebot, dass übrigens tatsächlich genutzt wird, wenn ich mir die Anzahl der Infobib-Besuche mit Pipe-Referrer ansehe. Im April waren es insgesamt 1928, im Mai bislang 1068. Da Infobib ansonsten kaum gepiped wird, interpretiere ich das einfach mal so, dass zumindest ein gewisser Teil dieser Besucher über die Yahoo-Pipe hierhin geleitet wird.

YaCy als Open-Access-Suchmaschine

Im letzten Herbst wünschte ich mir eine dezentrale Alternative zum OAIster. Der YaCy-Entwickler Michael Christen fand die Thematik spannend und teilte mir mit, dass YaCy intern auch schon einige Vorraussetzungen beherrscht, um bibliographische Daten zu bearbeiten, unter anderem den Umgang mit Dublin Core. Im Bibcamp-Blog schrieb ich im Oktober recht optimistisch:

Ein interessante Frage stellt sich aktuell durch die drohende OAIster-Wegschließung: Wie kann man man eine dezentrale Alternative zu OAIster schaffen? Bis zum Bibcamp wird vermutlich ein YaCy-Prototyp für die Suche in Dokumentenservern stehen. Das Bibcamp bietet eine hervorragende Gelegenheit, diesen Prototypen auf Herz und Nieren zu prüfen und vielleicht sogar direkt vor Ort zu verbessern!

Der Prototyp ist da, und werden mehrere YaCysten beim Bibcamp sein, die sicherlich gerne über bibliothekarische Anwendungen von YaCy diskutieren würden. In einer indischen Bibliothek wird es schon für eine digitale Bibliothek eingesetzt, die mehr als 2TB Audio, Video und E-Books und eine HTML-Oberfläche mit über 800.000 Seiten umfasst. Denkbar und sinnvoll wäre eine Anwendung zum Beispiel in Virtuellen Fachbibliotheken. Wenn man sie schon mit viel Aufwand konstruiert und mühsam Webquellen sammelt, könnte man den Index auch anderen zur Verfügung stellen. Und genau dies ist mit YaCy möglich.

Ich habe die neueste Version übrigens mal testweise auf meinem Desktoprechner installiert und innerhalb kürzester Zeit 20 Repositories mit bis zu 35.000 Dokumenten indexiert. Geht ganz einfach, und ist hier erklärt. Für einen Prototypen sehr respektabel, wie ich finde.

7 Grundregeln für digitale Projekte

Klaus Graf schlägt „7 Grundregeln für digitale Projekte“ vor:

Für digitale Sammlungen von Archiven, Bibliotheken, Museen usw. und virtuelle Ausstellungen sind die folgenden Grundregeln gedacht, die ich zur Diskussion stelle.

1. NICHT AN DER AUFLÖSUNG SPAREN! Jede Bildseite muss in hoher Auflösung vorliegen, denn nur diese garantiert die wissenschaftliche Nutzbarkeit.

2. PERMANENT-LINKS! Jede einzelne Bildseite muss mit einem deutlich angebrachten KURZEN dauerhaften Link versehen werden.

3. META-DATEN ZU JEDEM DIGITALEN OBJEKT! Zu jedem digitalen Objekt (auch zu separat nutzbaren Einzelseiten wie Druckgrafik, Zeichnungen) muss es entsprechende Metadaten geben, die professionellen Ansprüchen genügen müssen.

4. OAI-PMH NUTZEN! Alle Meta-Daten müssen für OAI-Harvester zur Verfügung stehen.

5. KEIN COPYFRAUD! Die Rechtslage ist in den Metadaten möglichst objektiv und auf jeden Fall ohne Copyfraud zu beschreiben. Was gemeinfrei ist, muss auch als Digitalisat gemeinfrei bleiben! Wenn das Projekt über Urheberrechte verfügt, ist eine Nachnutzbarkeit über eine möglichst liberale CC-Lizenz vorzusehen.

6. WEB 2.0! Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Ergänzungen und Korrekturen anzubringen (Tags, Transkriptionen usw.)

7. LANGZEITARCHIVIERUNG! Die dauerhafte öffentliche Verfügbarkeit ist ggf. durch Kooperation mit Bibliotheken sicherzustellen.

Hier geht’s zum Posting und zur Diskussion.

Empfehlungen zur Bereitstellung gemeinfreier Inhalte

Von Adrian Pohl:

Rechtliche Grundlagen und Empfehlungen zur Digitalisierung gemeinfreier Werke und ihrer Bereitstellung im Internet. Ein Vortrag vor Bibliothekar/innen im Rahmen des scantoweb-Workshops am 27. April im Hochschulbibliothekszentrum Nordrhein-Westfalen.

Die wichtigsten Punkte kurz und knackig in den Folien zu den Praxisempfehlungen:

  1. Volltextdownload ermöglichen
  2. Copyfraud unterlassen
  3. Nutzungsbedingungen angeben
  4. Die Public Domain stärken

Wer dies befolgt, macht schon einmal sehr viel richtig.

Copyfraud (auch „Schutzrechtsberühmung“) laut Wikipedia:

Der US-Jurist Jason Mazzone hat die vielfältigen Versuche, gemeinfreie Werke als dem Copyright unterliegend auszugeben, als Copyfraud bezeichnet und gefordert, das Ungleichgewicht bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen einerseits und unzulässiger Schutzrechtsberühmung andererseits zu beseitigen.

Als Beispiel für Copyfraud im Bereich der Bildrechte kann etwa der Stempel auf einer Fotokopie eines gemeinfreien Archivales angesehen werden, der das Copyright (korrekt wäre im deutschsprachigen Bereich: das Urheberrecht) dem Archiv zuspricht. Das Archiv hat offensichtlich weder ein Immaterialgüterrecht an dem nicht mehr geschützten Dokument noch ein Leistungsschutzrecht gemäß § 72 UrhG, denn beim Fotokopieren entsteht – darin sind sich alle juristischen Kommentare einig – kein geschütztes Lichtbild.

Dazu in Archivalia:

Copyfraud liegt übrigens auch dann vor, wenn man Medien unter eine Creative Commons Lizenz stellt, die in Wirklichkeit gemeinfrei sind.

Eine Frage an die werte Leserschaft: Wurde dies schon mal gerichtlich durchgefochten? Hat schon jemand z.B. ein von einer Bibliothek eingescanntes und widerrechtlich mit einer Lizenz versehenes Werk kommerziell genutzt, die Schutzrechtsberühmer darauf aufmerksam gemacht und erfolgreich auf die Klage der Bibliothek gewartet?

OCLC fördert die Open-Data-Bewegung

Adrian Pohl bloggt bei Kooptech über OCLC, den Katalogmonopolisten der Bibliothekswelt, und dessen missratende Bemühungen, dieses Monopol aufrecht zu erhalten.

Ganz im Gegenteil scheint OCLC mit seinem krampfhaften Versuch, das eigene Monopol im angelsächsischen Raum zu erhalten, dazu beizutragen, dass sich immer mehr BibliothekarInnen mit einem Open-Data-Ansatz anfreunden. Auf NGC4LIB jedenfalls wurden entsprechende Forderungen, Katalogdaten auf einem Server abzulegen und über OAI-PMH bereitzustellen von verschiedenen Leuten unterstützt. Aus dieser Perspektive kann ich nur sagen: “Weiter so, OCLC!”

Wie so etwas aussehen kann, kann man ja aktuell in Köln bewundern.

OCLC verhält sich in der Tat wie die wissenschaftlichen Monopolverlage zu Hochzeiten der Zeitschriftenkrise. Dass daraus eine bis heute wachsende Open-Access-Bewegung entstanden ist, sollte allen Informationsmonopolisten eigentlich zu denken geben.

Arbeitsgruppe "Open Bibliographic Data"

Erst hat das CERN seine bibliographische Daten befreit, nun folgt die Universiteitsbibliotheek Gent in Belgien. Auf einer speziellen Webseite sind verschiedene bibliographische Datensets zum Download und zur freien Verwendung veröffentlicht. Diese Bibliothek wird sicherlich nicht die letzte sein, die ihre Katalogdaten in nächster Zeit veröffentlichen wird.

Passend zu dieser Entwicklung hat sich eine Arbeitsgruppe zum Thema „Open Bibliographic Data“ gegründet. Ziele:

  1. Act as a central point of reference and support for people interested in open bibliographic data
  2. Identify relevant projects and practices. Promote best practices as well as legal and technical standards for making data open (such as the Open Knowledge Definition).
  3. Act as a hub for the development and maintenance of low cost, community driven projects related to open bibliographic data.

Weitere Informationen gibt es im Open Knowledge Foundation Wiki.

[via OKFN]

CeBIT: “Politik, Demokratie und das Web 2.0“

Eines der interessantesten Panels der kommenden Webciety findet am 4. März um 15 Uhr statt und trägt den Namen “Politik, Demokratie und das Web 2.0“.

Auf dieser Veranstaltung werden Markus Beckedahl, Anke Domscheit, Dr. Martin Lindner und Rolf Luehrs die Veränderungen diskutieren, die das Web 2.0 und die sozialen Medien auf die gesellschaftlichen und politischen Prozesse haben. Zwei Themen, die dabei ebenfalls eine Rolle spielen werden, sind Open Data und e-Government.

Mehr Infos gibt es im Webciety-Blog.